Bebauungsplanverfahren Wandsbek 80 - Kattunbleiche - Zustimmung zur Feststellung Beschlussvorlage des Planungsausschusses
- Ursprüngliche Beschlussvorlage (Drs. 20-2008) im Planungsausschuss am 01.12.2015.
- Mehrheitlich der Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Wandsbek 80 zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, GRÜNEN-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der Liberalen Fraktionsgemeinschaft, bei Gegenstimme der CDU-Fraktion.
Die Fläche des ehemaligen Bürgerhauses und Dienstgebäudes des Bezirksamtes an der Wandsbeker Allee 53-55 a (Ring 2) ist im Rahmen eines vom Immobilienmanagement der Finanzbehörde 2010/2011 durchgeführten Ideenträgerwettbewerbs für eine Wohnbebauung vorgeschlagen worden. Bereits das Gutachten zur Qualifizierung des Wandse-Grünzuges von 2010 hatte für diesen Standort eine Neubebauung vorgeschlagen und die östlich angrenzenden, überwiegend durch einen Baustoffhandel genutzten Grundstücksbereiche an der Kattunbleiche hierfür einbezogen. Darüber hinaus wird das Grundstück Kattunbleiche 29/29a (Flurstück 656) in das Plangebiet einbezogen, um die hier bereits vorhandene Wohnnutzung planungsrechtlich zu sichern.
Das parallel zum Bebauungsplan-Entwurf erarbeitete städtebauliche Konzept sieht eine städtebauliche Neustrukturierung des gesamten Plangebiets vor und ist in zwei Bauabschnitten realisierbar. Die vorgesehene Bebauung des 1. Bauabschnittes (zuvor städtisches Grundstück) trägt dabei der Lage an der vielbefahrenen Wandsbeker Allee Rechnung, indem zur Hauptverkehrsstraße und zur Kattunbleiche eine geschlossene, gemischtgenutzte Blockrandbebauung vorgesehen ist, durch die ein lärmgeschützter Blockinnenbereich ausgebildet wird. Insgesamt sind im 1. Bauabschnitt 132 Wohneinheiten geplant. Aufgrund der zentralen Lage sind die Flächen zudem geeignet, neben Wohnungsbau auch gewerbliche Nutzungen insbesondere in den Erdgeschossen aufzunehmen. Der Bauherr sieht vor, über den geforderten Anteil von 50 % hinaus alle Wohnungen als öffentlich geförderten Wohnungsbau in Form von familiengerechten Wohnungen (2. Förderweg), Seniorenwohnungen und Studentenapartments zu realisieren.
Der östliche Teil des Plangebiets ist als zweiter Bauabschnitt im Falle einer Verlagerung des ansässigen Baustoffhandels umsetzbar. Soweit von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht wird, ist der Betrieb des Baustoffhandels entsprechend der vorhandenen Bau- und Nutzungsgenehmigungen im Rahmen des Bestandsschutzes weiterhin möglich.
Zur fußläufigen Durchquerung und Anbindung des zukünftig gemischt genutzten Quartiers an den Wandse-Grünzug sind im Bebauungsplan Flächen zwischen beiden Bauabschnitten für eine öffentlich nutzbare Wegeverbindung vorgesehen. Über eine neu zu errichtende Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die Wandse wird dieser Weg an den bestehenden Wandse-Wanderweg herangeführt.
Zu dem 1. Bauabschnitt wurde am 03.09.2015 mit der Wandsbeker Allee/Kattunbleiche GbR ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der ergänzend zum Bebauungsplan weitere Regelungen zur Umsetzung des dort geplanten Bauvorhabens und der Anbindung an den Wandse-Grünzug enthält. U.a. verpflichtet sich die GbR zur Errichtung der Wohngeschosse mindestens im KfW-Effizienzhaus-Standard 55 nach den Vorgaben der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sowie die Nutzung der Dachflächen für regenerative Energieerzeugungsanlagen mittels Solarthermie- und/oder Photovoltaikmodulen mit einer Kollektorfläche von mindestens 300 m².
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs ist eine Stellungnahme eingegangen. Der Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung nach öffentlicher Auslegung) hat am 16.11.2015 den Abwägungsvorschlägen zugestimmt.
Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs erforderlich machen.
Die Bezirksversammlung wird gebeten,
- Entwurf des Bebauungsplans Wandsbek 80
(Planzeichnung, Verordnungstext und Begründung)
- Auswertung der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung
(Abwägungsvorschlag der Verwaltung)
- Funktionsplan
- Ansicht Wandsbeker Allee
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