20-3239

Bebauungsplanverfahren Volksdorf 46 - Buchenkamp / Eulenkrugstraße - Zustimmung zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens - Zustimmung zur Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 10.10.2016

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

A. Anlass der Planung

 

Der Planungsausschuss hat mit Beschluss zur Drs. 20-2771 (siehe Anlage) am 10.05.2016 die Verwaltung gebeten, die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für die Flächen östlich des Buchenkamps vorzubereiten. Ziel eines solchen Bebauungsplanverfahrens soll die Schaffung von Wohnungsbaumöglichkeiten in einer begrenzten Tiefe entlang des Buchenkamps, die landschaftsplanerische und ggf. naturschutzfachliche Aufwertung der dahinter liegenden Landschaftsbereiche sowie die auf eine Gesamtnutzungsdauer von 15 Jahren begrenzte planungsrechtliche Sicherung einer Fläche zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden an der Eulenkrugstraße sein.

 

Die zukünftige Bebauungsplanung basiert im Wesentlichen auf einer Weiterentwicklung des von der Verwaltung in 2015 in Auftrag gegebenen landschaftsplanerisch-städtebaulichen Gutachtens. Dieses hatte die östlich des Buchenkamps gelegenen Flächen, die von den Straßen und Wegen Tonradsmoor und Eulenkrugstraße begrenzt werden, aufgrund der geringsten Restriktionen als Wohnungsbaupotential identifiziert und eine Massenstudie für eine mögliche, künftige Bebauung des Flurstücks 272 unterbreitet. Die nördlich und östlich anschließenden Bereiche sollen hingegen von einer baulichen Entwicklung freigehalten werden. Die für den Wohnungsbau vorgesehenen Grundstücksflächen befinden sich in privatem Eigentum.

 

B. Bebauungs- und Freiraumkonzept

 

Als Weiterentwicklung der im Rahmen des Gutachtens von 2015 erarbeiteten Massenstudie ist auf der Fläche des Ferck’schen Hofes (Flurstück 272) in straßenparalleler Anordnung zwischen den Bestandsbauten und dem Knick entlang der Straße Buchenkamp eine Bebauung mit freistehenden Stadtvillen sowie Reihenhauszeilen mit jeweils zwei Geschossen zzgl. Staffelgeschoss für insgesamt etwa 57 Wohneinheiten (davon mindestens 30 % gefördert)  vorgesehen. Südlich davon kann ein Gebäude für eine Einrichtung für bis zu 30 demenzkranke Menschen errichtet werden. Die Erschließung erfolgt vom Buchenkamp über eine Stichstraße mit Wendekehre. Die Bebauung hält in östlicher Richtung die sich aus der gedachten Verlängerung des in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Firstes des Hofgebäudes ergebende Linie ein (vgl. Drs. 20-2771). Hierdurch kann u.a. ein ausreichender Abstand der geplanten Bebauung von den Kronentraufen des straßenbegleitenden Knicks am Buchenkamp berücksichtigt werden. Östlich der verlängerten Firstlinie ist keine weitere Bebauung vorgesehen.

 

Auf dem südlich anschließenden sogenannten „Erdbeerfeld“ (Flurstück 5716) kann weiterer Wohnungsbau erfolgen. Hierzu hat die Verwaltung einen Bebauungsvorschlag erarbeitet, der die für den Ferck’schen Hof vorgesehenen Bebauungsstrukturen aus Reihenhäusern und freistehenden Stadtvillen mit entsprechender Geschossigkeit fortsetzt. Insgesamt können auf dem „Erdbeerfeld“ etwa 39 Wohneinheiten zuzüglich weiterer acht Wohneinheiten bei einer denkbaren Neubebauung anstelle des heutigen Wohnhauses Buchenkamp 9 geschaffen werden. Die Erschließung erfolgt über eine ebenfalls an den Buchenkamp angebundene Stichstraße mit Wendekehre. Die Bebauung soll ebenfalls die verlängerte Firstlinie des Ferck‘schen Hofgebäudes nicht überschreiten. Eine weitergehende Erörterung mit den privaten Grundeigentümern soll im Rahmen des Verfahrens noch erfolgen.

 

An der Eulenkrugstraße (Flurstück 270) ist eine öffentlich-rechtliche Unterbringung von etwa 260 Flüchtlingen befristet auf bis zu 15 Jahre Gesamtnutzungsdauer angedacht. Die temporäre Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden kann hier außerhalb des für die Bauleitplanung grundsätzlich vorgesehenen Mindestabstandes zur bestehenden 380-kV-Freileitung in zweigeschossigen Modulhäusern erfolgen. Die Anordnung weiterer, unempfindlicher Nutzungen innerhalb des Abstandsstreifens ist nicht ausgeschlossen. Die Einrichtung zur Flüchtlingsunterbringung kann bereits vor Erreichen einer Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplans nach § 33 BauGB auf Grundlage von § 246 BauGB für längstens drei Jahre genehmigt werden. 

 

C. Plangebiet, Geltendes Planrecht, Planbedarf

 

Die obengenannten Bereiche sind allesamt auf der Grundlage des Baustufenplans Volksdorf von 1955 derzeit als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu beurteilen. Zur Umsetzung der Planung ist folglich die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich, um an diesem Standort die beabsichtigte bauliche Entwicklung planungsrechtlich zu ermöglichen.

 

Das Plangebiet des vorgesehenen Bebauungsplans (siehe Anlage) soll neben den Flurstücken 270, 272 und 5716 und den drei mit Einzelhäusern bebauten Grundstücken am Buchenkamp die angrenzenden Teil der Flurstücke 278 und 280 umfassen (vgl. Drs. 20-2771). Die angrenzenden Straßen Buchenkamp und Eulenkrugstraße werden – soweit noch nicht planungsrechtlich durch angrenzende Bebauungspläne als Straßenverkehrsfläche festgesetzt – mindestens bis zur Straßenmitte, angrenzende landwirtschaftliche Wegeparzellen vollständig in das Plangebiet einbezogen.

 

Im Flächennutzungsplan der Freien und Hansestadt Hamburg ist das Plangebiet als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt. Das Landschaftsprogramm stellt das Plangebiet als Milieu „Landwirtschaftliche Kulturlandschaft“ dar; es ist außerdem Teil einer Landschaftsachse. Daraus ergeben sich bei einer Aufstellung des Bebauungsplans auch auf Ebene von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm Änderungsbedarfe. Zudem gilt für das Plangebiet die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Duvenstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Rahlstedt vom 19.12.1950, die ebenfalls anzupassen ist.

 

Es ist vorgesehen, den Bebauungsplan in Verbindung mit einem oder mehreren städtebaulichen Verträgen aufzustellen. Mögliche Regelungsinhalte solcher Verträge mit den Grundeigentümern könnten neben einer Kostenübernahme für Planung und Erschließung sowie der Umsetzung des naturschutzfachlichen Ausgleiches durch den/die Planungsbegünstigten auch Themen der Gestaltung der Wohnbebauung, des Energiestandards sowie Ausstattung mit Solaranlagen sein.

 

Es wird vorgeschlagen, ein Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung Volksdorf 46 einzuleiten und vor Ort eine öffentliche Plandiskussion nach dem BauGB am 10.10.2016 durchzuführen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

-          der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Volksdorf 46 und

-          der Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 10.10.2016

zuzustimmen.

 

Anhänge

- Drs. 20-2771

- Einleitungskarte - Bebauungsplanverfahren Volksdorf 46

- Buchenkamp Massenstudie M 1:1000

- Buchenkamp Massenstudie M 1:2000