Bebauungsplanverfahren Tonndorf 35 - Ellerneck - Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB - Zustimmung zur Fortführung des Verfahrens
Durch den Bebauungsplan Tonndorf 35 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf den rückwärtigen Grundstücksflächen im Baublock Ellerneck, Lohwisch und Feldlerchenweg eine zusätzliche Wohnbebauung zu ermöglichen. Auf diese Weise soll das Baurecht für etwa 25 bis 45 neue Wohnungen geschaffen werden.
Vom 24. Januar bis zum 07. Februar 2022 hat als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit eine Online-Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren stattgefunden. Die Inhalte der insgesamt 24 eingegangenen Beiträge sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Es wurden u. a. folgende Punkte in den Beiträgen angesprochen:
Auf einem der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Informationsblatt wurden drei mögliche Bebauungsvarianten vorgestellt, welche von der Verwaltung erarbeitet wurden. Unter den Beiträgen, die konkret auf die Varianten Bezug nahmen, sprach sich eine Mehrheit für die Variante 2 mit interner Erschließungsstraße aus.
Im Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung geht die Verwaltung daher davon aus, dass - soweit keine andere Maßgabe erfolgt - die Planung auf der Grundlage der Variante 2 fortgeführt werden kann.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens zuzustimmen.