Bebauungsplanverfahren Tonndorf 35 - Ellerneck - Aktualisiertes Bebauungskonzept
Letzte Beratung: 05.07.2022 Planungsausschuss Ö 5.1
Das Bebauungsplanverfahren Tonndorf 35 – Ellerneck wurde mit Beschlüssen des Planungsausschusses vom 30.11.2021 (Drucksache 21-4350) und der Bezirksversammlung vom 03.02.2022 (Drucksache 21-4676) eingeleitet. Auf Grundlage der Drucksache 21-4947 wurde die Verwaltung im Rahmen der Auswertung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Sitzung des Planungsausschusses am 22.03.2022 gebeten, das Bebauungskonzept der Variante 3 (rückwärtige Reihenhäuser + blockinterne Erschließungsstraße) unter Rücksicht auf die örtlichen Eigentumsverhältnisse und Grünbelange im weiteren Verfahren zu konkretisieren.
Das der Vorlage beigefügte Bebauungskonzept sieht demnach eine Erschließungsstraße sowie eine ergänzende Bebauung sowohl mit Einzel- als auch Reihenhäusern vor. Es könnten demnach zusätzlich zum vorhandenen Bestand etwa 37 neue Wohnungen verteilt auf 17 Einzelhäuser und 20 Reihenhäuser entstehen.
Damit soll auch unter der Berücksichtigung der Beiträge aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung insgesamt auf eine maßvolle Nachverdichtung unter Wahrung der Planungsziele gesetzt werden. Für die mögliche Neubebauung im Blockinnenbereich sind Einzelhäuser mit einer zulässigen Grundfläche von 100 m² sowie Reihenhaustypen mit einer angenommenen Grundfläche von je 80 m² vorgesehen. Die Geschossigkeit soll für die Reihenhaustypen mit zwei zulässigen Vollgeschossen, und sonst mit einem vorgesehen werden, um typologisch übliche, gut nutzbare Wohnungen zu ermöglichen. Der vorhandene Einzelhausbestand soll dabei mit seinen Hauptbaukörpern und deren im Bestand vorhandenen Grundfläche unter Berücksichtigung angemessener Erweiterungsmöglichkeiten mit einer GR von voraussichtlich 120 m² und einem Vollgeschoss gesichert werden. Die festzusetzende GR oder GRZ soll im weiteren Verfahren ggf. nochmals überprüft werden.
Die Erschließung der neuen Baufelder soll über eine Erschließungsstraße in Form einer Stichstraße erfolgen. Es ist vorgesehen, die Verkehrsfläche als Mischverkehrsfläche auszugestalten, um flächensparsam zu verfahren und eine zusätzliche Aufenthaltsqualität zu erzeugen. Ebenso soll zur Straßenentwässerung ein begleitender Graben berücksichtigt werden. Die Lage der Erschließungsstraße berücksichtigt die örtlichen Eigentumsverhältnisse sowie – sofern möglich – den vorhandenen Baumbestand. Einzelne potentielle Baufelder die nicht an der Erschließungsstraße gelegen sind, sind über sog. Pfeifenstiel-Grundstücke zu erschließen. Ergänzend zur Erschließungsstraße soll vom Feldlerchenweg eine Geh- und Radwegeverbindung durch den Baublock hergestellt werden, die eine kurze, MIV-unabhängige Anbindung an den nördlich gelegenen Auerhahnweg und den Bereich Pulverhof mit dem zukünftigen S-Bahnhaltepunkt ermöglicht.
Die Verwaltung beabsichtigt, auf Grundlage des dargestellten Konzeptes das Verfahren fortzuführen. Sowohl die dargestellten Baufelder als auch das vorgeschlagene Maß der baulichen Nutzung stellen einen ersten Entwurf dar und werden insbesondere auch auf Grundlage gutachterlicher Erkenntnisse und tiefergehender städtebaulicher Betrachtungen im weiten Verfahren überprüft. Die getroffenen Annahmen und Konzeptbestandteile können sich daher im Bebauungsplanverfahren weiterentwickeln.
Der Planungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.