Bebauungsplanverfahren Steilshoop 10 - Wann geht es los? Kleine Anfrage vom 11.03.2020
In Steilshoop steht die Umsetzung des Bebauungsplanverfahrens Steilshoop 10 an.
Die Baufelder A und B umfassen im vorgesehenen Plangebiet Steilshoop 10 den Bereich des heutigen Fußballplatzes des 1. FC Hellbrook sowie eines Schulgrundstücks. Zwischen den Baufeldern A und B sowie nördlich davon soll die Sportplatzfläche, die Nutzungen des Beschäftigungsträgers Alraune sowie die Erschließung verlagert bzw. neu geordnet werden. Die Sportanlage des 1. FC Hellbrook soll zukünftig nördlich des Baufelds B neu errichtet werden. Das bisherige „Tierhaus“ Alraune soll ebenfalls an einen neuen Standort im Plangebiet verlagert werden. Die Erschließung dieser Nutzungen sowie der zukünftigen Wohnbebauung soll ausgehend vom Steilshooper Ringstraßensystem hergestellt werden. Dabei sind Parkstände bzw. Stellplatzbedarfe zu berücksichtigen.
Es wurde dem 1.F.C.Hellbrook sowie dem Tierhaus zugesichert, dass ein Abriss erst in Betracht kommt, wenn der Neubau realisiert ist.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 20.03.2020
Vorbemerkung:
Das Bebauungsplanverfahren wird fortan unter der Bezeichnung Steilshoop 12 fortgeführt.
1.) Welche Abrissarbeiten sind im Rahmen der Umsetzung Bebauungsplanes Steilshoop 10 für welche Baufelder geplant und wann sollen diese umgesetzt werden?
2.) Wann sollen die Abrissplanungen veröffentlicht werden?
Bezirksamt Wandsbek zu den Fragen 1. und 2.:
Die vorgesehenen künftigen Baufelder sind vollständig von vorhandenen Baulichkeiten freizumachen; dies ist Voraussetzung für die Umsetzung der zukünftigen Wohnbebauung. Mit dem Abbruch der früheren Schule am Gropiusring wurde bereits begonnen. Im Übrigen stehen die Abbruchmaßnahmen in der Verantwortung der jeweiligen Verfügungsberechtigten und stehen genaue Daten noch nicht fest. Die Verfügungsberechtigten sind zu einer Veröffentlichung ihrer Abbruchvorhaben nicht verpflichtet.
3.) Zu wann ist der Baubeginn für welche Baufelder geplant?
Bezirksamt Wandsbek:
Dies steht noch nicht fest. Insbesondere soll das notwendige neue Baurecht, auf dessen Grundlage zukünftige Baugenehmigungen für den Wohnungsbau erteilt werden können, noch geschaffen werden.
4.) Wann soll der Neubau des Sportplatzes des 1.F.C. Hellbrook und des Vereinshauses beginnen und wann ist die Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme geplant?
Bezirksamt Wandsbek:
Der Baubeginn des Sportplatzes kann frühestens mit vorliegender Genehmigung nach Erreichen der Vorweggenehmigungsreife gemäß § 33 BauGB des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Steilshoop 12 erfolgen. Die Verlagerung des Tierhauses ist ebenfalls Voraussetzung. Für die Umsetzung des Sportplatzes ist der zentrale bezirkliche Sportstättenbau zuständig, insofern kann die Frage nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme durch das Bezirksamt nicht beantwortet werden.
5.) Welche Anlagenbestandteile werden bei dem neuen Sportplatz realisiert?
Bezirksamt Wandsbek:
Kunststoffrasen, Vereinsheim, Umkleidehaus, Zaunanlagen sowie Flutlichtanlage
6.) Wird auf dem neuen Sportplatz ein staatlicher Platzwart eingesetzt? Wenn nein, warum nicht?
Bezirksamt Wandsbek:
Darüber hat das Bezirksamt noch nicht entschieden.
7.) Welche Räume umfasst das neue Vereinsheim?
Bezirksamt Wandsbek:
Eine entsprechende Planung liegt dem Bezirksamt nicht vor.
8.) Wie hoch sind die Baukosten für
- a. den Neubau des Sportplatzes?
- b. den Neubau des Vereinsheimes?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Frage kann nur durch den Senat beantwortet werden.
9.) Wie wird der Neubau des Sportplatzes des 1.F.C. Hellbrook finanziert? Bitte detailliert nach Mittelgeber aufschlüsseln.
Bezirksamt Wandsbek:
Kann vom Bezirksamt nicht beantwortet werden. Nach hiesiger Kenntnislage ist die SAGA/GWG zuständig.
10.) Wie wird der Neubau des Vereinshauses des 1.F.C. Hellbrook finanziert? Bitte detailliert nach Mittelgeber aufschlüsseln.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu 9.
11.) Der alte Sportplatz hat eine Flutlichtanlage, die durch den 1. F.C. Hellbrook errichtet und unterhalten wird. Wie hoch sind die Kosten für den Neubau einer Flutlichtanlage auf dem neuen Sportplatz und wer übernimmt die Baukosten?
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu 9.
12.) Wann soll der Neubau des Tierhauses erfolgen?
Bezirksamt Wandsbek:
Dem Bezirksamt wurde vom Projektträger bislang kein Terminplan vorgelegt.
Um eine Co-Finanzierung über Mittel aus dem Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung abrufen zu können (Drs. 20-6125, Punkt 2a), müsste der Neubau innerhalb des RISE-Förderzeitraums erfolgen, der am 31.12.2021 endet.
13.) Wo soll das Tierhaus gebaut werden?
Bezirksamt Wandsbek:
Gemäß Beschlusslage der Bezirksversammlung Wandsbek (Drs. 20-6115 und 21-6125) ist für den Neubau des Tierhauses eine Fläche nördlich der Metallwerkstatt der Produktionsschule Fritz-Flinte-Ring 41 a + b angrenzend zu den Dauerkleingärten vorgesehen.
14.) Wie wird der Neubau des Tierhauses finanziert?
Bezirksamt Wandsbek:
Dem Bezirksamt wurde vom Projektträger bislang kein Finanzierungskonzept vorgelegt.
15.) Wie viele Wohneinheiten sollen durch das Bebauungsplanverfahren Steilshoop 10 in Steilshoop neu entstehen?
Bezirksamt Wandsbek:
Durch die Bebauungsplanverfahren Steilshoop 11 und Steilshoop 12 soll der Bau von ca. 400-500 Wohnungen ermöglicht werden. Die Verteilung der Wohnungen auf die einzelnen Baufelder ist Gegenstand der weiteren Verfahren.
16.) Wie viele Kindergartenplätze sollen durch das Bebauungsplanverfahren Steilshoop 10 entstehen?
Bezirksamt Wandsbek:
Hinsichtlich möglicher weiterer Kindergartenplatzbedarfe wurde im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung die dafür zuständige Fachbehörde beteiligt. Für das Plangebiet Steilshoop 11 wird ein Platzbedarf für etwa 50 Kinder und im Plangebiet des Steilshoop 12 ein Bedarf für etwa 75 Kinder von dort angenommen.
17.) Der 1. F.C. Hellbrook kann derzeit nicht auf seinem Grandplatz spielen, da der Platz schwer beschädigt ist. Soll hier eine Instandsetzung erfolgen?
Bezirksamt Wandsbek:
Derzeit plant das Bezirksamt Hamburg-Mitte (M/BS) eine Teilsanierung.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Frage kann nur durch den Senat beantwortet werden.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Frage kann nur durch den Senat beantwortet werden.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort 17c)
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