21-1920

Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 - Änderung - Zustimmung zur Feststellung

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

1. Anlass der Planung

 

Anlass für die Änderung des Bebauungsplans Rahlstedt 78/ Volksdorf 25 sind Bauvorhaben der letzten Jahre, die den förmlichen Planfestsetzungen ggf. weitgehend entsprechen, jedoch der ursprünglichen städtebaulichen Intention des Bebauungsplans zuwider laufen. Der Bebauungsplan wurde 1982 insbesondere mit dem Ziel aufgestellt, den gewachsenen Charakter als Einfamilienhausgebiet zu erhalten.

 

Der Bebauungsplan beschränkte sich dabei nicht nur auf die Festsetzung des Bestands, sondern ermöglichte in Teilbereichen auch weitere städtebaulich geordnete Bebauungen, teilweise auch in zweiter Reihe. Gleichzeitig wurde zur Sicherung der vorherrschenden Bau- und Siedlungsstruktur festgesetzt, dass nur eine offene Bauweise in Form von Einzel- und/oder Doppelhäusern mit insgesamt maximal zwei Wohnungen pro Gebäude zulässig ist. Den damaligen Plangebern stand dabei soweit ersichtlich der umgangssprachliche Begriff von Einzel- und Doppelhäusern vor Augen, der insbesondere eine eher kleinteilige Bebauungsstruktur unterstellt.

 

Der Begriff des ‚Einzelhauses‘ hat sich zwischenzeitig durch die Rechtsprechung weiterentwickelt bzw. konkretisiert, dabei werden die Begriffe ‚Haus‘ und ‚Gebäude’ unterschieden und sind nicht gleichbedeutend. Dadurch müssen z.B. im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bei Einhaltung der sonstigen Vorschriften fallweise auch mehrere aneinander gebaute Gebäude als „Einzelhaus“ genehmigt werden, welches in der Summe mehr Wohneinheiten enthalten kann, als für nur einzelne allseitig freistehende Gebäude zulässig wären. Dies führt im Zusammenspiel mit weiteren Festsetzungen teilweise zu maßstabssprengenden und an die vorhandene, planerisch gewollte Einfamilienhausstruktur nicht angepassten Bauvorhaben.

 

 

2. Kommunalpolitische Aspekte

 

In Folge des Beschlusses der Bezirksversammlung zu Drs. 20-6629 vom 15.11.2018 hatte die Verwaltung am 04.12.2018 im Planungsausschuss zum Sachverhalt berichtet. Am 13.12.2018 hat die Bezirksversammlung daraufhin u.a. beschlossen, dass die Verwaltung ein Bebauungsplanverfahren umgehend einleiten und eine öffentliche Plandiskussion zeitnah durchführen möge. U.a. sollte mit einem möglichst unaufwändigen, rechtssicheren Planverfahren ortsunüblichen großformatigen Kubaturen entgegengetreten werden, die dem Charakter der stadtbild- und strukturprägenden Bestandsbebauung zuwiderlaufen (vgl. Drs. 20-6828). Überdies sollte eine Veränderungssperre erlassen werden.

 

Am 10.01.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans gefasst. Durch die Änderung sollen die im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahlen (GRZ) für den gesamten Bebauungsplan oder für Teilbereiche aufgehoben und durch die Festsetzung einer absoluten Grundfläche (GR) als Höchstmaß für bauliche Anlagen ersetzt werden. Durch die Festsetzung einer am Bestand orientierten maximalen Grundfläche soll die vorhandene Einfamilienhausstruktur mit ihrer städtebaulich prägenden, kleinteiligen Gebäudekubatur vor einer städtebaulich bedenklichen Überformung durch maßstabsprengende, großformatige Bebauungen geschützt werden. Im Planverfahren sollte darüber hinaus geprüft werden, ob weitere Festsetzungen zu treffen sind. Seit dem 06.02.2019 ist auch die am 28.01.2019 erlassene Veränderungssperre in Kraft.

 

3. Planungsdaten

 

Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 21.12.2018

Aufstellungsbeschluss 15.01.2019

Öffentliche Plandiskussion 28.01.2019

Veränderungssperre in Kraft 06.02.2019

Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 19.03.2019

Beteiligung der Behörden und sonstiger Trägern öffentlicher Belange 20.09. - 18.10.2019

Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 25.10.2019

Zustimmung zur öffentlichen Auslegung 05.11.2019

Öffentliche Auslegung 26.02. - 09.04.2020

Arbeitskreis II 28.08.2020

 

4. Öffentliche Auslegung

 

Im Rahmen der sechswöchigen öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanänderungs-Entwurfs sind 27 Stellungnahmen eingegangen. Eine Stellungnahme wurde außerhalb der Frist abgegeben.

 

Während der öffentlichen Auslegung wurde eine Stellungnahme zu einem Grundstück im Offenbachweg 25 abgegeben. Die Einwenderin gab an, dass die Einstufung in der Bebauungsplanänderung nicht dem genehmigten und bereits errichteten Zustand entspreche. Die erneute Prüfung zeigte, dass die genehmigte Grundfläche des Bestandsgebäudes und dem Anbau zusammen 235 m² betragen und eine Einstufung folgerichtig in die Kategorie (C) mit einer zulässigen GR von 275 m² statt bisher in (B) erfolgen sollte.

 

Eine weitere anlassbezogene Prüfung der Genehmigungslage zeigte, dass für das Grundstück Meiendorfer Weg 54-54c bereits eine rechtskräftige Baugenehmigung vor Einleitung des Änderungsverfahrens erteilt wurde und das Bauvorhaben entgegen der bis zur öffentlichen Auslegung verfügbaren Kartengrundlage bereits errichtet ist. Das Gebäude verfügt über eine Grundfläche von 275 m² und soll daher aus der Kategorie (A) (GR 175 m²) herausgenommen werden. Wie bei anderen Grundstücken mit Hauptgebäuden mit einer Grundfläche ab 275 m² soll auch hier weiterhin die bereits im derzeit geltenden Bebauungsplan festgesetzte GRZ weiterhin gelten. Eine Änderung zum Maß der baulichen Nutzungen soll somit hinsichtlich GR / GRZ für dieses Grundstück nicht erfolgen.

 

Aufgrund der sich daraus ergebenden Änderungen im Entwurf der Planänderungsverordnung zum Maß der baulichen Nutzung für die beiden o.g. Grundstücke gegenüber der Fassung der öffentlichen Auslegung, wurde nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch eine zweiwöchige eingeschränkte Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 31.08.2020 in Form eines Anschreibeverfahrens durchgeführt.

 

Während dieser eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung wurden fünf Stellungnahmen zur Änderung der Festsetzung der GR für den Offenbachweg 25 und drei für den Meiendorfer Weg 54-54c abgeben.

 

Der Arbeitskreis II für das Bebauungsplanverfahren (Behördenbeteiligung nach öffentlicher Auslegung) hat am 28.08.2020 den Abwägungsvorschlägen zugestimmt. Nach dem Arbeitskreis sind noch vier weitere Stellungnahmen eingegangen. Da aus deren Inhalt keine neuen Aspekte abzuwägen sind, konnte in Abstimmung mit den Teilnehmern des Arbeitskreises auf eine erneute förmliche Behördenabstimmung verzichtet werden.

 

Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine weiteren Aspekte ergeben, die eine Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs erforderlich machen.

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

 

der Feststellung des Bebauungsplanänderungs-Entwurfs Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 zuzustimmen und eine positive Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung zu geben.