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Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 134 - Rahlstedter Feldmark - Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens - Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 25.06.2018

Beschlussvorlage

Sachverhalt

A. Anlass der Planung und Ausgangslage

Im Zusammenhang mit der interkommunalen Entwicklung von Gewerbeflächen in Rahlstedt (Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 131) und Stapelfeld (Bebauungsplan-Entwurf Nr. 16) ist vorgesehen, den umgebenden Landschaftsraum für Erholung und Naturschutz aufzuwerten, zu stärken und damit langfristig zu sichern. Hierzu wurde das Entwicklungskonzept der „Großen Heide“ aufgestellt.

Durch die Entwicklung der Gewerbegebiete am Siedlungsrand nimmt der Inwertsetzungsbedarf durch u.a. die Landwirtschaft und Erholungssuchende auf den verbleibenden Flächen zu. Die besonders attraktiven landschaftlichen Räume, wie die Niederung der Stellau, das Stapelfelder Moor oder auch das Wegesystem durch die Knicklandschaft, werden perspektivisch stärker nachgefragt. Um diese zusammenhängenden Bereiche auf Rahlstedter Seite als überwiegend unbebauten, landwirtschaftlich geprägten Landschaftsraum mit seiner hohen Bedeutung für Natur und Landschaft sowie die Naherholung zu sichern, schlägt die Verwaltung vor, hierfür entsprechendes Planrecht zu schaffen. Durch entsprechende Festsetzungen soll u.a. die Umsetzung des Projektes „Stellau westlich Kösterrodenweg“ des Entwicklungskonzeptes „Große Heide“ planungsrechtlich unterstützt werden (siehe Anlage). Die vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe/Reiterhöfe sollen in ihrer Existenz und Entwicklungsfähigkeit gesichert werden.

B. Plangebiet, geltendes Planrecht

Das vorgesehene Plangebiet reicht vom Weg Bachstücken im Norden bis zur Landesgrenze im Süden mit dem Stapelfelder Moor und im Westen entlang der Stellau (Nordseite) bis zum Wiesenredder. In südliche Richtung wird es durch den bestehenden Siedlungsrand von Rahlstedt-Ost bis zum Aumühler Weg bzw. Bessenkamp begrenzt.

Das Plangebiet wird überwiegend durch Grünlandflächen geprägt, im südlichen und nordöstlichen Bereich auch durch Ackerflächen. Angrenzend an die Wohnbebauung von Großlohe befindet sich eine Kleingartenanlage, die planungsrechtlich bisher nicht gesichert ist. Nördlich des Schimmelreiterweges sowie östlich des Bessenkamp befindet sich eine Bebauung im Außenbereich ohne qualifiziertes Planrecht; beide Bereiche werden von der in Nord-Süd-Richtung durch das Plangebiet verlaufenden 380 kV-Freileitung tangiert. Südlich des Schimmelreiterweges befinden sich zwei Reiterhöfe. Südöstlich des Müssenkamp erstreckt sich entlang der Landesgrenze der Hamburger Teil des Naturschutzgebietes „Stapelfelder Moor“. Nördlich und südlich der Stellau befinden mit zwei ehemaligen Deponien zwei altlastverdächtige Flächen.

Mit Ausnahme der bestehenden Kleingärten und des Naturschutzgebietes „Stapelfelder Moor“ gilt für das übrige Plangebiet die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Duvenstedt, Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Rahlstedt.

Für den Großteil des Plangebietes gilt der Baustufenplan Rahlstedt von 1955, der hier Außengebiet festsetzt, welches aus Sicht der Verwaltung nach § 35 BauGB als Außenbereich zu beurteilen ist. Die Grundstücke der Reihenhausbebauung am Müssenkamp sind im Bebauungsplan Rahlstedt 3 von 1964 als reines Wohngebiet festgesetzt. Der Bebauungsplan Rahlstedt 4 von 1964 setzt östlich des Siedlungsrandes zwischen Am Sooren und Schimmelreiterweg eine Flächen für Dauerkleingärten fest, die bisher nicht umgesetzt wurde. Der Bebauungsplan Rahlstedt 5 von 1963 setzt nördlich der Stellau Grünflächen und östlich der Bebauung am Bachstückenring Flächen für die Landwirtschaft fest.

Der Flächennutzungsplan stellt entlang der Stellau zwischen Rahlstedt-Ost und Großlohe Grünfläche dar, im Bereich des Stapelfelder Moores naturbestimmte Flächen und im Übrigen Flächen für die Landwirtschaft.

Das Landschaftsprogramm stellt überwiegend „landwirtschaftliche Kulturlandschaft“, im Bereich des Stapelfelder Moores und entlang der Stellau (nördlich) „naturnahe Landschaft“, südlich der Stellau Parkanlage und am Rand von Großlohe „Grünanlage, eingeschränkt nutzbar“ dar. Südlich der Stellau formuliert das Landschaftsprogramm das Ziel „Entwicklung des Landschaftsbildes“. Im Bereich zwischen Bessenkamp und Stapelfelder Moor ist der Schutz des oberflächennahen Grund- und Stauwassers gekennzeichnet. 

Änderungen der übergeordneten Pläne und Programm sind voraussichtlich nicht erforderlich

Im Rahmen eines voraussichtlich mehrjährigen Bebauungsplanverfahrens werden insbesondere folgende Fragestellungen zu klären sein:

  • Berücksichtigung gesetzlich geschützter Biotope und des Naturschutzgebietes
  • Festlegung der Nutzungs- und Entwicklungsziele in den Teilbereichen
  • Umgang mit
    • vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieben/Reiterhöfen
    • vorhandener Bebauung im Außenbereich, teilweise im Einwirkbereich der 380 kV-Freileitung
    • der nicht realisierten Kleingartenanlage
    • Altlastverdachtsflächen
  • Mögliche zusätzliche Erschließungsbedarfe
  • disperse Eigentumsverhältnisse
  • erforderliche Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer bzgl. der Umsetzung der Planungsziele
  • ggf. mögliche Entschädigungsfragen.

Es wird vorgeschlagen, für eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am 25.06.2018 eine öffentliche Plandiskussion durchzuführen.

Mit Blick auf das Arbeitsprogramm 2018 wird außerdem zu prüfen sein, welches Verfahren zur Verfügbarmachung der notwendigen Kapazitäten gegebenenfalls zurückgestellt werden kann.

Petitum/Beschluss

Der Planungsausschuss wird gebeten,

  • der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 134 und
  • der Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 25.06.2018 zuzustimmen.
Anhänge

- Plangebiet des Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 133

- Entwicklungskonzept „Große Heide“, Projekt „Stellau westlich Kösterrodenweg“

Lokalisation Beta

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