Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 132 - Amtsstraße / Stellau - Erlass einer Veränderungssperre
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Rahlstedt 132 sollen insbesondere Grün- und Freiflächen entlang der Stellau durch die Festsetzung öffentlicher und privater Grünflächen gesichert werden. Im Bereich der öffentlichen Grünfläche soll eine Parkanlage der Freien und Hansestadt Hamburg mit einem Weg entlang der Stellau entstehen. Im Weiteren sollen auf den direkt südlich an die Stellau angrenzenden Grundstücken in der Amtsstraße Festsetzungen für eine Wohnbebauung im Sinne des bereits mit dem Bebauungsplan Rahlstedt 127 für weite Teile von Rahlstedt verfolgten Strukturerhalts zum Schutz vor städtebaulichen Fehlentwicklungen durch eine gebietsuntypische strukturfremde Bebauung getroffen werden. Zusätzlich soll östlich der Amtsstraße ein städtebaulicher Erhaltungsbereich nach § 172 des Baugesetzbuches festgesetzt werden.
Für den Bebauungsplan wurde am 16. April 2019 der Aufstellungsbeschluss gefasst und am 26. April 2019 im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht. Zwei planstörende Bauanträge im Plangebiet konnten auf Grundlage des Aufstellungsbeschluss zunächst zurückgestellt werden. Da diese Zurückstellungen Ende April 2020 auslaufen, ist zur Sicherung der oben dargelegten städtebaulichen Planungsziele der Erlass der Veränderungssperre erforderlich.
Die Bezirksversammlung hatte bereits am 09. Mai 2019 (Drs. 20-7526.1) dem Erlass einer Veränderungssperre zugestimmt. Die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre liegen vor. Die Fachbehörden haben dem Erlass der Veränderungssperre zwischenzeitlich ebenfalls zugestimmt. Auf Grund der zwischenzeitlichen erfolgten Neuwahl mit veränderter Zusammensetzung der Bezirksversammlung wird die Veränderungssperre nochmals zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
- dem Erlass der Veränderungssperre Rahlstedt 132 zuzustimmen,
- und der Bezirksversammlung eine positive Beschlussempfehlung zu geben.
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