Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131 - Stapelfelder Straße - Zustimmung zur Feststellung Beschlussvorlage des Planungsausschusses
- Ursprüngliche Drs. 20-6615 im Planungsausschuss am 13.11.2018.
- Mehrheitlich der Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Rahlstedt 131 zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der GRÜNEN-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der Liberalen Fraktionsgemeinschaft, bei Gegenstimme der CDU-Fraktion.
Im Übrigen hat der Planungsausschuss die parallele Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms zur Kenntnis genommen.
1. Anlass der Planung
Für den Bereich südlich und östlich des bestehenden Gewerbegebietes am Merkurring in Rahlstedt und im Bereich des angrenzenden Gebietes in der Gemeinde Stapelfeld im Kreis Stormarn soll eine gemeinsame gewerbliche Entwicklung ermöglicht werden. Mit der Ausweisung von neuen Gewerbeflächen sollen Angebote für bestehende und zukünftige Nachfragen an Gewerbeflächen geschaffen und somit die wirtschaftliche Entwicklung gefördert werden. Der Nordosten Hamburgs und das angrenzende Gebiet des Kreises Stormarn beiderseits der Bundesautobahn A1 bilden einen attraktiven und sehr dynamischen Wirtschaftsraum, in dem seit Jahren Gewerbeflächen nachgefragt werden.
Zur Überprüfung und Ausgestaltung des Gewerbeflächenangebots sowie der landschaftsplanerischen Rahmenbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten für den Bereich zwischen dem Hamburger Stadtteil Rahlstedt und den angrenzenden Gemeinenden im Kreis Stormarn wurde 2015 ein länderübergreifendes und interkommunales Konzept zur Gewerbeflächenentwicklung erarbeitet. Aufgabe dieser Untersuchung war u. a., Umfang und Lage der möglichen Gewerbegebiete sowie deren Vereinbarkeit mit den Kriterien der Landschafts-, Stadt- und Verkehrsverträglichkeit zur klären. Eine mögliche zusätzliche Gewerbeflächenentwicklung sehen die Gutachter u. a. im Bereich eines gemeinsamen Gewerbegebiets von Hamburg-Wandsbek und Stapelfeld.
Zur Umsetzung der Planung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Durch den vorgesehenen Bebauungsplan Rahlstedt 131 sollen die Flächen südlich und östlich des vorhandenen Gewerbegebiets als Gewerbegebiet festgesetzt werden und deren Erschließung ermöglicht werden. Darüber hinaus ist im Westen und Süden die Entwicklung von Grün- und Frei- und Maßnahmenflächen vorgesehen. Auf Stapelfelder Gemeindegebiet erfolgt die Festsetzung u.a. weiterer Gewerbegebietsflächen in einem eigenständigen Bauleitplanverfahren.
Der Bebauungsplan Rahlstedt 131 bereitet durch die erstmalige Überbauung auf bisher baulich nicht genutzten Flächen, die zudem teilweise bereits als Ausgleichsflächen im Bebauungsplan Rahlstedt 105 festgesetzt sind, mit Gewerbebauten und Verkehrsanlagen die Beseitigung oder erhebliche Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen sowie einen naturschutzrechtlichen Eingriff vor. Der Ausgleich hierfür kann im Plangebiet nur anteilig erfolgen. Es werden daher über die im Plangebiet festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft hinaus weitergehende Kompensationsmaßnahmen planextern vorgesehen, überwiegend unmittelbar angrenzend in der Gemeinde Stapelfeld. Dabei übersteigt der im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung ermittelte Punktwert nach dem Staatsrätemodell den erforderlichen Wert um mindestens 20 %.
Die für die Entwicklung des Gewerbegebietes erforderlichen Flächen befinden sich im Eigentum einer privaten Grundeigentümerin, der VICTORIA PARK HAMBURG GmbH & Co. KG.
Mit dieser wurde als Planungsbegünstigte am 21.06.2018 ein städtebaulicher Vertrag zur Umsetzung des Gewerbegebiets sowie der damit verbundenen Ausgleichsmaßnahmen abgeschlossen. Die für den Ausgleich der Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft erforderlichen Flächen befinden sich überwiegend im Eigentum der Planungsbegünstigten, oder sind hierfür langfristig angepachtet. Einzelne Flächen in der Gemeinde Stapelfeld sowie ein Fläche im Plangebiet sind vor Feststellung des Bebauungsplans von dieser noch zu erwerben. Eine weitere für den Ausgleich vorgesehen Fläche verbleibt im Vermögen der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, die Zuordnung als Ausgleichmaßnahme ist vertraglich gesichert.
Zur Herstellung der Erschließung für das Gewerbegebiet wurde mit der Planungsbegünstigten ein separater öffentlich-rechtlicher Vertrag am 12.07.2018 geschlossen.
Über diese und öffentliche Straßenflächen hinaus werden in das Plangebiet folgende Flächen im Eigentum Dritter einbezogen: Eine landwirtschaftliche Nutzfläche (Flurstücke 138, 1014, 1336 und 1337 teilweise), die wie bereits im Bebauungsplan Rahlstedt 105 im überwiegenden Teil als Fläche für die Landwirtschaft entsprechend planungsrechtlich bestätigt wird, eine Sumpfbiotopfläche an der Stellau (Flurstück 1337 teilweise), deren Biotopwert durch die Festsetzung als Fläche für Ausgleichsmaßnahmen gesichert werden soll, sowie eine ehemalige Sand- und Kiesabbaufläche (Flurstücke 1013, 1338 und 1339) mit wertvollen Pionierwälder und Ruderalfluren, die teilweise unter Altlastenverdacht steht und als Fläche für Maßnahmen zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ohne zugeordneten Eingriff mit dem Entwicklungsziel der Eigenentwicklung festgesetzt werden soll.
2. Kommunalpolitische Aspekte
Mit der Ausweisung von neuen Gewerbeflächen sollen auch vor dem Hintergrund der wachsenden Bevölkerungszahlen Angebote für bestehende und zukünftige Nachfragen an Gewerbeflächen geschaffen und somit die wirtschaftliche Entwicklung in Hamburg sowie der Metropolregion gefördert werden.
Dabei verteilt sich der rechnerische Gewerbeflächenbedarf gemäß der im Jahr 2010 aufgestellten „Gewerbeflächenkonzeption für die Metropolregion Hamburg“ zu unterschiedlichen Anteilen auf die Teile der Metropolregion, der größten Flächenbedarf entstehe danach in Hamburg selbst mit etwa 335 ha bis 2025.
Bis 2012 konnte die bei der damaligen HWF (Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH) aufgelaufene Nachfrage nach städtischen Grundstücken in Hamburg zumeist durch ein entsprechendes Flächenangebot bedient werden. Seit 2013 übersteigt die Nachfrage das Flächenangebot. Auch bei privaten Gewerbegrundstücken verknappt sich das Angebot massiv. Jedoch lassen sich auch viele private Flächen wegen überhöhter Kaufpreiserwartungen nicht umsetzen. So ist weiterhin erforderlich, dass man insbesondere im Kern der Metropolregion durch Entwicklung neuer Gewerbeflächen angebotsfähig bleibt, um Unternehmen möglichst wohnortnah innerhalb Hamburgs zu halten oder neu anzusiedeln.
Die Anzahl an derzeit verfügbaren städtischen Flächen, deren Vergabe unter Maßgaben der Wirtschaftsförderung steuerbar wäre, ist gering. Im Gewerbeflächenkonzept für den Bezirk Wandsbek aus dem Jahr 2012 wurden noch 19,4 ha kurz- bis mittelfristig (bis max. 2015) verfügbare unbebaute Gewerbe- und Industriefläche bilanziert. Auf Basis der Bestandserhebung im Rahmen der Fortschreibung des Gewerbeflächenkonzeptes in 2018 ist dieses Angebot seither auf rd. 15,5 ha zurückgegangen.
Durch den Senatsbeschluss vom 11.01.2016 wurde das Bezirksamt angewiesen, das Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel einer gewerblichen Ausweisung und unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Bezirksversammlung zügig durchzuführen und den Bebauungsplan unter Beachtung des Abwägungsgebots festzustellen.
Zur Umsetzung der Länderübergreifenden Gewerbegebietsentwicklung wurde am 13.11.2017 eine Absichtserklärung (Letter of Intent) zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Schleswig-Holstein, dem Kreis Stormarn und der Gemeinde Stapelfeld geschlossen.
Südlich und östlich des interkommunalen Gewerbegebiets soll insgesamt länderübergreifend ein umfassender Landschaftsaufbau entsprechend der Entwicklungskonzeption „Große Heide“ umgesetzt werden. Hierzu wurden unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Bürgerbeteiligung gutachterliche Vorschläge konzipiert, zu denen in der Ausschusssitzung am 27.03.2018 berichtet wurde. Ergänzend zu bauleitplanerischen Maßnahmen soll eine sukzessive Aufwertung des Landschaftsraumes für die Erholungsnutzung und den Biotopverbund verfolgt und unabhängig vom Verlauf der Landesgrenze durch punktuelle Maßnahmen – landschaftsverträglich und interkommunal abgestimmt – die Erlebnisqualität und der Landschaftscharakter aufgewertet werden. Vorschläge aus dem Beteiligungsverfahren zur „Große Heide“, die direkt das Plangebiet des Bebauungsplans betreffen, werden sofern baurechtlich möglich festgesetzt oder in dem städtebaulichen Vertrag mit der Planungsbegünstigten vereinbart. Die Vorschläge für die Fläche mit Altlastenverdacht (Flurstücke 1013, 1338 und 1339) stehen nach wie vor unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit den möglichen Bodenbelastungen, die seitens der Behörde für Umwelt und Energie untersucht werden, sowie der Verfügbarkeit der Fläche.
Das bezirkliche Reitwegekonzept wird im Bebauungsplan-Entwurf insoweit berücksichtigt, dass entlang des Kösterrodenweges zusätzliche Flächen zur Anlage eines neuen qualifizierten Reitweges gesichert werden.
Im Rahmen des städtebaulichen Vertrages wurde mit der Planungsbegünstigten vereinbart, dass die Entwurfsplanung für die vorgesehenen privaten Grünflächen sowie die Planungen für sämtliche Ausgleichmaßnahmen im Plangebiet sowie auf den planextern zugeordneten Flächen in den schleswig-holsteinischen Gemeinden Stapelfeld, Schiphorst und Henstedt-Ulzburg (siehe Anlagen 3 und 4) durch das Bezirksamt mit zwei Naturschutzverbänden und der Behörde für Umwelt und Energie abgestimmt wird. In ihren Stellungnahmen weisen beide für eine Abstimmung angeschriebenen Naturschutzverbände daraufhin, dass sie keine Zuständigkeit für eine Abstimmung bei sich sehen bzw. hierfür keine Kapazitäten hätten; (siehe Anlage 5). Der städtebauliche Vertrag wird vor Feststellung des Bebauungsplans um die vorliegenden und von der Behörde für Umwelt und Energie bestätigten Planungen für die oben genannten Flächen ergänzt. Diese sind im Weiteren von der Planungsbegünstigten entsprechend umzusetzen, zusätzliche Regelungsinhalte ergeben sich hierdurch nicht.
3. Planungsdaten
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 12.04.2016
Öffentliche Plandiskussion 13.06.2016
Beschluss des Planungsausschuss über die Fortführung des Verfahrens 05.07.2016
Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange 01.12.2017
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 23.03.2018
Öffentliche Auslegung 09.07 - 20.08.2018
Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung) 26.10.2018
4. Öffentliche Auslegung
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind 174 Stellungnahmen eingegangen, davon waren 111 Stellungnahmen gleichlautend mit anderen Stellungnahmen. Von den 174 Stellungnahmen sind 8 Stellungnahmen verspätet eingegangen, sollen aber dennoch als Abwägungsmaterial in das weitere Verfahren aufgenommen worden
Der Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung nach öffentlicher Auslegung) hat am 26.10.2018 dem Bebauungsplanentwurf und den Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 2) zugestimmt. Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.
Während der öffentlichen Auslegung hat die Behörde für Umwelt und Energie einen Bericht vom 04.07.2018 zur historischen Recherche für die Altlastenverdachtsfläche Kösterrodenweg, Bachstücken AHKF-Nr. 7840-006/00 vorgelegt. Hieraus ergeben sich keine Aspekte, die zu eine Änderung der Planung führen. Die Fläche wird unabhängig vom Bebauungsplanverfahren durch die Fachbehörde weiter untersucht. Die Begründung des Bebauungsplanentwurfs wurde entsprechend ergänzt. Die Altlastenverdachtsfläche wird im Bebauungsplan mit einer Umgrenzung von Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen die belastet sind, gekennzeichnet.
5. Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms sowie Aufhebung der Landschaftsschutzgebietsverordnung für Teile des Plangebietes
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms sollen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung und der überörtlichen Landschaftsplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Gewerbeflächen geschaffen werden.
Im Flächennutzungsplan werden künftig „Gewerbliche Bauflächen“ und „Grünflächen“ anstelle von „Grünflächen“, „Gewerblichen Bauflächen“ und „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt. Die „Gewerblichen Bauflächen“ grenzen im Süden - getrennt durch die Stapelfelder Straße - und im Osten – getrennt durch einen schmalen Grünzug - an das bestehende Gewerbegebiet am Merkurring. Parallel zur Stapelfelder Straße und zwischen dem neuen Gewerbegebiet und der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein werden Grünflächen dargestellt, um bestehende Grünverbindungen zu sichern. Mit diesen Grünverbindungen ist ein weiterer Grünzug verbunden, der entlang der östlichen Seite des bestehenden Gewerbegebiets Merkurpark von der Stapelfelder Straße bis zur Sieker Landstraße verläuft.
Im Bereich der hamburgischen Teilfläche des künftigen Gewerbegebietes Minervapark zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet Merkurpark und der Landesgrenze stellt der Flächennutzungsplan bisher „Grünflächen“ dar. Im Rahmen des interkommunalen Konzeptes wurde verabredet, auf diese bisher vorgesehene breite Grün- und Biotopverbindung zwischen Naturschutzgebiet Höltigbaum im Norden und der Rahlstedter Feldmark im Süden zugunsten einer ausreichend breiten Biotopverbindung am Ostrand des geplanten Gewerbegebietes auf Schleswig-Holsteiner Seite zu verzichten. Mit der Verschiebung der Grün- und Biotopverbindung nach Osten soll zudem das neue Gewerbegebiet als kompaktes Gewerbegebiet mit einer flächensparenden Erschließung ermöglicht werden.
Das Landschaftsprogramm stellt künftig die Milieus „Gewerbe/Industrie und Hafen“ sowie „Parkanlage“ dar. Im Bereich an der Sieker Landstraße wird die Darstellung der neuen Gewerbeflächen bis zur Landesgrenze gezogen, um die beabsichtigte, gemeinsame, länderübergreifende Gewerbegebietsplanung zu ermöglichen. Die Darstellung der Milieuübergreifenden Funktion „Schutz des Landschaftsbildes“ entfällt im Bereich der neuen Gewerbedarstellung. Die Landschaftsachse wird an die südliche bzw. nördliche Grenze der Gewerbefläche verschoben. Als milieuübergreifende Funktion werden grüne Wegeverbindungen zwischen den Gewerbegebieten sowie südlich davon zur Stellau- dargestellt.
Das Plangebiet unterliegt fast vollständig der Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Duvenstedt, Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Rahlstedt. Da die Entwicklung von Gewerbeflächen mit den Zielen der Landschaftsschutzgebietsverordnung nicht vereinbar ist, muss die Verordnung durch die zuständige Behörde für Umwelt und Energie vor Feststellung des Bebauungsplans geändert werden.
Die Bezirksversammlung wird gebeten,
der Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Rahlstedt 131 zuzustimmen.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.