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Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131 - Stapelfelder Straße - Auswertung der öffentlichen Plandiskussion vom 13.06.2016

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Der Planungsausschuss hat in der Sitzung am 12. April 2016 beschlossen, eine öffentliche Plandiskussion zum Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131 durchzuführen.

 

Durch den Bebauungsplan Rahlstedt 131 sollen als Teil einer gemeinsamen Gewerbeflächenentwicklung zusammen mit der Gemeinde Stapelfeld, Kreis Stormarn die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Gewerbegebiet im räumlichen Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet am Merkurring („Merkurpark“) südlich und östlich davon geschaffen werden. Auf Stapelfelder Gemeindegebiet ist eine Fortsetzung der östlich des Merkurparks vorgesehenen und bis zur Landesgrenze reichenden Gewerbefläche beabsichtigt.

Weiterhin soll die Entwicklung von Gewerbeflächen mit einer Aufwertung des betroffenen Landschaftsraums einhergehen. Dabei soll der Landschaftsverbund zwischen Wandsbek, Stapelfeld und Barsbüttel gesichert und entwickelt werden. Ferner sollen die unbebauten Flächen westlich des vorhandenen und geplanten Gewerbegebiets im Bereich der ehemalig geplanten Ring 3-Verlängerung als naturnahe Erholungsflächen entwickelt werden.

 

Grundlage für die Bebauungsplanverfahren in der Gemeinde Stapelfeld und im Bezirk Wandsbek ist ein nach der Vorstellung im Ausschuss am 12. April 2016 weiterentwickelter Funktionsplan.

 

Die Inhalte und der Verlauf der öffentlichen Plandiskussion am 13. Juni 2016 in der Aula der Grundschule Großlohe, an der etwa 85 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen hatten, sind der Niederschrift der öffentlichen Plandiskussion zu entnehmen. Darüber hinaus haben die Verwaltung die zwei angefügten Schreiben mit Hinweisen für die Planung erreicht (siehe Anlagen).

 

In der öffentlichen Plandiskussion wurden insbesondere folgende Themen angesprochen:

  • grundsätzliche Fragen zum Bedarf und der Lage der geplanten Gewerbeflächen
  • grundsätzliche Fragen zum Erfordernis einer Landschaftsaufwertung und zum naturschutzfachlichen Ausgleich
  • Verkehrsbelastungen und Verkehrsströme im Umfeld der Planung
  • Immissionen durch Gewerbe und Verkehr
  • Auswirkungen der Planung für Erholungssuchende, landwirtschaftliche Betriebe und den Reitsport

 

Ein besonderes Interesse lag bei vielen Fragenden insbesondere auf der Gestaltung der Flächen zwischen der Wohnbebauung Großlohes und den bestehenden und geplanten Gewerbeflächen. Um die Entwicklung einer naturnahen Erholungslandschaft auch nördlich der Stapelfelder Straße bis zur Sieker Landstraße planungsrechtlich zu sichern, wird vorgeschlagen, das bisherige Plangebiet um die Flächen zwischen dem Gewerbegebiet „Merkurpark“ und der Wohnbebauung am Mehlandsredder bzw. der Tennisanlage des AMTV und im Südwesten des Wegs Großlohe zu erweitern (siehe Anlage).

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

 

der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens sowie der Erweiterung des Plangebietes zuzustimmen.

 

Anhänge

-       Niederschrift der öffentlichen Plandiskussion vom 13.06.2016 zum Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131

-       Zwei schriftlich eingegangene Stellungnahmen

-       ÖPD-Infoblatt zum Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 131

-       Lageplan M 1:10.000 zur Erweiterung des Plangebietes

 

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