Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 127 - Zustimmung zur Feststellung Beschluss des Planungsausschusses
- Ursprüngliche Beschlussvorlage (Drs. 20-2629) im Planungsausschuss am 12.04.2016.
- Einstimmig der Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs zugestimmt.
1. Anlass
Der Bebauungsplan Rahlstedt 127 für den Strukturerhalt und die Strukturentwicklung in Teilen von Oldenfelde, Neu- und Alt-Rahlstedt ist am 24.03.2014 festgestellt und am 01.04.2014 ortsüblich bekanntgemacht worden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollte die vorhandene städtebauliche Struktur, die überwiegend durch Einfamilienhausbebauung, zum Teil mit gründerzeitlicher Bausubstanz, geprägt ist, erhalten, weiterentwickelt und vor Überformungen durch abweichende strukturfremde und -störende Bautypologien gesichert werden.
Die Fortentwicklung der Rechtsprechung zu möglichen Fehlern bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes erfordert ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Absatz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) mit „Wiedereinstieg“ in das Verfahren bei der öffentlichen Auslegung. Hierdurch kann die Möglichkeit eines durchgreifenden Formmangels im Rahmen von ausstehenden Normenkontrollverfahren deutlich minimiert werden. Der Ausschuss hatte in seiner Sitzung am 22.09.2016 der Durchführung eines ergänzenden Verfahrens und der erneuten öffentlichen Auslegung zugestimmt.
Das Plankonzept wurde gegenüber dem festgestellten Bebauungsplan nicht verändert. Aufgrund von Änderungen in den lärmtechnischen Regelwerken waren jedoch die von Lärmschutzfestsetzungen betroffenen Bereich in Bezug auf den Bahnlärm anzupassen.
Nach Abschluss des ergänzenden Verfahrens kann der Bebauungsplan Rahlstedt 127 rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Bis dahin oder anderslautender gerichtlicher Entscheidung dient der Bebauungsplan Rahlstedt 127 in seiner jetzigen Form weiterhin als Beurteilungsgrundlage für baurechtliche Verfahren.
2. Planungsdaten
Einleitungsbeschluss zum ergänzenden Verfahren nach § 214 Absatz 4 BauGB 22.09.2015
Auslegungsbeschluss 22.09.2015
Öffentliche Auslegung 04.01. – 04.02.2016
Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung nach erster öffentlicher Auslegung) 21.03.2016
3. Öffentliche Auslegung
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind elf Stellungnahmen eingegangen. Der Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung nach öffentlicher Auslegung) hat am 21.03.2015 dem Bebauungsplanentwurf und den Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1) zugestimmt. Eine Anpassung des Bebauungsplan-Entwurfs ist bei entsprechender Abwägung nicht erforderlich.
Die Bezirksversammlung wird gebeten,
der Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs zuzustimmen.
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