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Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 46 - Hinsbleek / Hospital zum Heiligen Geist - Einleitung des Bebauungsplanverfahrens - Öffentliche Plandiskussion am 08.04.2019

Beschlussvorlage

Sachverhalt

A. Anlass und Ziel der Planung

Das Hospital zum Heiligen Geist als Betreiber der Senioreneinrichtung am Hinsbleek 11 in Poppenbüttel hat für die zukünftige Weiterentwicklung des Areals eine städtebauliche Rahmenplanung entwickeln lassen. Diese wurde dem Planungsausschuss am 20.02.2018 vorgestellt, Anpassungen im städtebaulichen Konzept wurden dem Ausschuss am 18.09.2018 berichtet. U.a. auch nach Abstimmungen mit angrenzenden Nachbarn wurde die Planung seitdem kontinuierlich weiterentwickelt und konkretisiert (siehe Anlage). Außerdem wurde seitens des Betreibers mit einigen südlich des Areals und des vorgesehenen ersten Bauabschnittes wohnhaften Bürgern eine private Nachbarschaftsvereinbarung geschlossen.

Das Hospital zum Heiligen Geist besteht an diesem Standort in Poppenbüttel seit etwa 60 Jahren. Es handelt sich um eine Einrichtung der Altenpflege mit insgesamt 1.100 Plätzen. Hiervon sind momentan ca. 800 Plätze in der stationären Pflege und 300 im Betreuten Wohnen organisiert. Das Konzept sieht einen weitgehenden Ersatz der bestehenden Bebauung durch Neubauten über einen Zeitraum der nächsten 15 Jahre vor. Das momentane Pflegeangebot des Hospitals soll näher am erwarteten künftigen Bedarf ausgerichtet werden, der stärker auf eigenständiges Wohnen im Alter mit Inanspruchnahme von Zusatzleistungen ausgerichtet ist. Zudem sind die bestehenden Gebäude nicht barrierefrei sowie aus Sicht des Betreibers energetisch, technisch und auch konzeptionell veraltet.

Dies führt zu der Absicht des Betreibers, einen großen Teil des Hospitalgeländes umzubauen und das Betreuungskonzept anzupassen. Ziel ist die Schaffung von ca. 600 Wohnungen mit Service sowie ca. 500 stationären Pflegeplätzen in Wohngruppen. Im Eingangsbereich zum Hospital zum Heiligen Geist sind weiteren Nutzungen zur Versorgung der Bewohner wie auch der Bevölkerung im Umfeld vorgesehen. So sollen die heute bereits auf dem Gelände vorhandenen Einrichtungen der Versorgung und Kultur gestärkt und ein Nahversorgungsmarkt mit unter 800 qm Verkaufsfläche errichtet werden; ebenso sollen ein Ärztezentrum, eine Apotheke und verschiedene andere nutzerbezogene Dienstleistungen das wohnungsnahe Angebot für die Senioren abrunden. Eine große zentrale, jedoch auch durch die Allgemeinheit betretbare private Parkanlage mit unterschiedlichen Freiraumqualitäten soll die Wohnqualität an dem Standort weiter heben.

Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans sollen die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Mit der vorliegenden Planung kann durch die Schwerpunktsetzung auf das Wohnen mit Service auch ein zusätzliches Wohnangebot für Senioren geschaffen werden. Außerdem wird durch den Ausbau von Versorgungsangeboten die Nahversorgung im Südwesten des Stadtteils Poppenbüttel verbessert. Ein erster Bauabschnitt im Südosten des Areals soll bereits vor entsprechender Planreife auf der Grundlage des geltenden Planrechts realisiert werden.

B. Bestand und sozialräumliches Umfeld

Zwischen den 1950er und 1970er Jahren entwickelte sich die Seniorenwohnanlage „Hospital zum Heiligen Geist“. Im Plangebiet befinden sich heute überwiegend mehrgeschossige Gebäude. Die bauliche Struktur ist durch Zeilenbauten mit drei bis fünf Geschossen in Nord-Süd-, sowie entlang des Hinsbleeks in Ost-West-Ausrichtung geprägt. Südlich des Hinsbleeks, unmittelbar an die Alte Landstraße angrenzend, befindet sich ein eingeschossiger Gebäudekomplex mit Laubengängen. Hierfür besteht bereits eine Abrissgenehmigung. Nördlich des Hinsbleeks finden sich ein siebengeschossiges sowie weitere zwei- bis dreigeschossige Gebäude. Das dreigeschossige Gebäude „Haus Pfingstrose“ auf dem Flurstück 7969 ist das zuletzt errichtete Gebäude (Fertigstellung 2016) und wird vom Geltungsbereich dieses Bebauungs-planes mit erfasst.

Während sich südlich des Hinsbleeks überwiegend Gebäude mit stationären Altenpflegeplätzen („Rundum-Pflege“) befinden, sind nördlich des Hinsbleeks weitestgehend betreute Wohnungen („Wohnungen mit Service“) angeordnet. Zudem befinden sich ergänzend einige Versorgungseinheiten im zentralen Plangebiet nördlich und südlich des Hinsbleeks, die vornehmlich dem Bedarf der Bewohner und Mitarbeiter des Hospitals dienen.

Im unmittelbaren Umfeld des Plangebiets befinden sich nördlich des Hinsbleek eine Grund-schule, eine Kindertagesstätte, ein Kinderhort sowie ein Alten- und Pflegeheim der Stiftung „Gast- und Krankenhaus“. Ebenfalls nördlich des Plangebietes befindet sich am Ring 3 Poppenbütteler Weg das Alten- und Pflegeheim „Stiftung Veteranenheim Deutscher Soldaten“. Östlich des Plangebietes befinden sich jenseits der Alten Landstraße weitere Einrichtungen des Hospitals zum Heiligen Geist.

Südwestlich des Plangebiets befindet sich auf dem Flurstück 2113 ein öffentlicher Spielplatz. Im weiteren Umfeld des Plangebiets befindet sich der Sportplatz Tegelsbarg.

Die soziale Lage ist insgesamt als positiv zu bewerten. Dies belegen regelmäßig die Ergebnisse nach dem RISE-Sozialmonitoring, wonach der Stadtteil in der Mehrzahl seiner 15 statistischen Gebiete den Status Index „Hoch“ aufweist. Kennzeichnend sind niedrige Quoten im Bereich NEHB, SGB II (hier in 2017 allerdings starke Zunahme im Vgl. zum Vorjahr) und Arbeitslose und ein überdurchschnittliches Bildungsniveau. Der eher familiäre Stadtteil (mehr Mehrpersonenhaushalte/Haushalte mit Kindern als im Bezirks- und Stadtwert, Wohnungsgrößen höher als in der Regel) hat in den letzten Jahren seit 2013 einen stetigen Zuwachs an jungen Menschen erfahren. Dies trifft für die unter 6-Jährigen genauso wie für die unter 18-Jährigen zu. Vor diesem Hintergrund und weiter wachsender Bevölkerung durch Wohnungsbautätigkeiten, stellt sich die Frage, ob die vorhandene soziale Infrastruktur bedarfsdeckend für den zukünftigen Status quo ist. Im Stadtteil befindet sich ein Angebot der offenen Kinder und Jugendarbeit, der Durchschnitt je Stadtteil im Bezirk liegt bei drei. Darüber hinaus gibt es keine Angebote der Familienförderung, sozialräumlichen Hilfen und Stadtteilkultur. Mit 10 Kitas liegt man auch unter dem Schnitt mit je ca. 13 Einrichtungen je Stadtteil im Bezirk. Man muss allerdings anmerken, dass gerade das vom Bebauungsplanverfahren betroffene Gebiet im Einzugsbereich des Sozialraums Tegelsbarg liegt. Hier sind weitere Angebote, gerade für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche vorhanden. Obwohl in den letzten Jahren der Zuwachs moderat ausfiel, ist Poppenbüttel allgemeinhin dafür bekannt Heimat für eine Vielzahl älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger zu sein. Dies belegt der hohe Anteil über 65-Jähriger und Hochbetagter (über 80 Jahre). Im Kontext von Infrastrukturplanungen sollte diesem Fakt ebenfalls Rechnung getragen werden.

C. Bebauungs- und Freiraumkonzept

Der von WRS Architekten & Stadtplaner und Hunck+Lorenz Freiraumplanung erarbeitete Rahmenplan zeichnet sich durch eine große zentrale Parkanlage aus, um die sich die einzelnen Neubauten für das Hospital zum heiligen Geist anordnen und in der Folge unterschiedliche Freiräume ausbilden. An der Straße Hinsbleek werden nahe der Alten Land­straße um einen Marktplatz verschiedenen Versorgungs- und Dienstleistungsangebote vorgesehen. Die Wohngebäude sind an die Bedürfnisse der Bewohner angepasst. So entstehen elf Atriumhäuser mit stationären Pflegeplätzen in Wohngruppen und acht Gebäude für Wohnungen mit Service sowie vier Mehrzweckgebäude mit unterschiedlichen Nutzungen im Knotenbereich der Alten Landstraße/Hinsbleek.

Das Plangebiet wird durch die Straßen Hinsbleek und Alte Landstraße erschlossen. Benötigte Stellplätze sollen in Tiefgaragen untergebracht werden. Öffentliche Parkstände werden u.a. entlang der Straße Hinsbleek und zwei privaten Erschließungsstraßen angeordnet. Die Anlieferung des geplanten Nahversorgungsmarktes mit einer vorgesehene Verkaufsfläche von unter 800 m² erfolgt über eine separate Überfahrt von der Alten Landstraße.

Die nördlich der Straße Hinsbleek verlaufende grüne Wegeverbindung soll durch Knickschließungen gestärkt und in seiner Form erhalten bleiben. Aufgrund der umfassenden Neubebauung kann nur ein geringer Anteil des Baumbestands erhalten werden. Neben besonders erhaltenswerten Baumbeständen im Bereich des geplanten Parkes zählen hierzu auch wesentliche Teile des Baumbestandes entlang der südlichen Grundstücksgrenze.

Insgesamt sollen ca. 600 Wohneinheiten (Wohnen mit Service) im Geschosswohnungsbau und 500 Pflegeplätze neu geschaffen werden. Alle Wohnungen sollen barrierefrei gestaltet werden. Alle Gebäude erhalten eine Dachbegrünung.

Im Zuge der weiteren Ausarbeitung des Bauvorhabens und seiner Erschließung können Anpassungen im städtebaulichen Konzept erforderlich werden. Dieses sowie architektonische Leitlinien und erste Entwürfe zur Fassadengestaltung sollen in einem Termin am 14.02.2019 beim Oberbaudirektor abgestimmt werden. Über die Ergebnisse wird die Verwaltung dem Ausschuss im Anschluss noch vor der öffentlichen Plandiskussion berichten.

D. Plangebiet, Geltendes Planrecht, Planbedarf

Das vorgesehene Plangebiet umfasst im Wesentlichen die Flächen des Hospitals zum Heiligen Geist, die angrenzenden Flächen der Alten Landstraße, die Straße Hinsbleek sowie die davon ausgehende Wegeverbindung Richtung Strengesweg. Es umfasst eine Fläche von ca. 7,3 ha.

Die Flächen des Plangebiets sind derzeit im Teilbebauungsplan TB 917 vom 18.01.1959 als „Flächen für besondere Zwecke“ und im Baustufenplan B46 vom 18.0.1955 als Flächen für „besondere Zwecke vorbehalten“ festgesetzt.

Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Wohnbauflächen dar.

Das Landschaftsprogramm stellt für den Großteil des Plangebiets das Milieus „Etagenwohnen“ und einen kleinen Streifen im Süden als „gartenbezogenes Wohnen“ dar. Entlang der Straße Hinsbleek ist eine „grüne Wegeverbindung“ von Osten nach Westen zum Alsterwanderweg dargestellt. Im Bereich zum Poppenbütteler Weg und zur Alten Landstraße ist ein „Entwicklungsbereich Naturhaushalt“ dargestellt.

Die geplante Neuentwicklung des Plangebietes lässt sich aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes sowie des Landschaftsprogramms entwickeln. Änderungen sind daher nicht erforderlich.

Es wird vorgeschlagen, ein Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung Poppenbüttel 46 einzuleiten und vor Ort eine öffentliche Plandiskussion nach dem BauGB am 08.04.2019 durchzuführen.

Petitum/Beschluss

Der Planungsausschuss wird gebeten,

- der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Poppenbüttel 46 und

- der Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 08.04.2019

zuzustimmen.

Anhänge

- Plangebietsabgrenzung des Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 46

- Städtebaulicher Funktionsplan (Entwurf) Stand 23.10.2018

- Daten und Karte zum Sozialraum

Lokalisation Beta

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