Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 43 - Poppenbütteler Berg / Ohlendieck - Zustimmung zur öffentlichen Auslegung
- Die Beschlussvorlage (Drs. 20-3566) wurde im Planungsausschuss am 22. November 2016 vertagt. Die vorgesehenen Änderungen des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogramms wurden vom Ausschuss zuvor bereits zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung hat in Abstimmung mit Vertretern der örtlichen Initiativen „Poppenbüttel hilft“ und „Gemeinsam in Poppenbüttel“, dem Bauherren fördern + wohnen AöR und der das Projekt begleitenden HafenCity Universität die Beschlussvorlage um eine zweite Variante der Planzeichnung ergänzt, in der das Baugrundstück für das sogenannte Begegnungshaus Richtung Süden verschoben wurde, sodass sich dieses in die Flucht der geplanten Wohngebäude einreiht.
Das Bebauungsplanverfahren wurde im Juni 2015 mit einer Zielzahl von 160 bis 170 Wohneinheiten eingeleitet, die zunächst der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden dienen sollten und in einer späteren Nutzungsphase dem Wohnen. Wegen der stark ansteigenden Zuwanderungszahlen von Flüchtlingen und Asylbegehrenden insbesondere im Verlauf des zweiten Halbjahrs 2015, beschloss die Bezirksversammlung Wandsbek am 17. September 2015 die Zahl um zusätzlich 130 Wohneinheiten auf insgesamt 300 Wohneinheiten für die Flüchtlingsunterbringung zu erhöhen (Drs. 20-1697). Am 06. Oktober 2015 beschloss der Senat das Konzept zum Neubau von Flüchtlingsunterkünften im Standard des sozialen Wohnungsbaus – einschließlich des Vorhabens am Poppenbütteler Berg / Ohlendieck – und gibt dieses der Hamburgischen Bürgerschaft am 03. November 2015 zur Kenntnis (Drs. 21/1838).
Zwischenzeitlich hat die Hamburgische Bürgerschaft am 13. Juli 2016 (Drs. 21/5231) u.a. den Entwurf des Bürgervertrags Poppenbüttel (Anlage 3b der v.g. Drs.) beschlossen. Dieser wurde am 19. Juli 2016 unterzeichnet und enthält u.a. auch Ziele bezüglich der zukünftigen Belegung der Gebäude im Rahmen der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden.
Um dem bestehenden Bedarf an Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbegehrende begegnen zu können, wurde auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche am nordöstlichen Rand des Stadtteils Poppenbüttel südlich der Straße Poppenbütteler Berg und östlich der Straße Ohlendieck auf der Grundlage des § 246 Absatz 14 Baugesetzbuch eine Bebauung für die Unterbringung von Flüchtlingen genehmigt. Nach Schaffung entsprechenden Planrechts durch einen Bebauungsplan kann diese Bebauung aber auch dem allgemeinen Wohnen dienen. Dies soll in Teilbereichen möglichst frühzeitig beginnen, um eine Durchmischung von Zugewanderten und einheimischer Bevölkerung zu ermöglichen und die Integration der in dem neuen Quartier untergebrachten Flüchtlinge und Asylbegehrenden in den Stadtteil zu erleichtern.
Genehmigt ist eine aufgelockerte, drei- bis vier-, vereinzelt fünfgeschossige Bebauung für etwa 310 Wohneinheiten bestehend aus insgesamt 21 Gebäuden. Erschlossen wird die Bebauung durch eine neue öffentliche Straße mit Anbindung an die Straßen Ohlendieck und Poppenbütteler Berg. Im Osten der Bebauung werden vornehmlich private Freiflächen für die Bewohner des Baugebietes gestaltet, im Süden werden die Freiflächen insbesondere zum Ausgleich für die Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft entwickelt. Zusätzlich zu der bereits genehmigten Bebauung sieht der Bebauungsplan-Entwurf ein Gebäude am Ohlendieck für eine Kindertagesstätte und ggf. ergänzenden Nutzungen vor sowie ein sogenanntes Begegnungshaus im Osten der Wohnbebauung. Dort können z.B. im Rahmen von gemeinsamen Projekten und Veranstaltungen Alt- und Neubürger Poppenbüttels in den Dialog treten.
Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf hergestellt werden.
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss30.06.2015
Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion01.12.2015
Öffentliche Veranstaltung zur geplanten Flüchtlingsunterbringung19.01.2016
Öffentliche Plandiskussion25.01.2016
Beschluss des Planungsausschusses über Fortführung des Verfahrens01.03.2016
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange13.09.2016
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung)28.10.2016
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs und der parallelen Flächennutzungsplan-Änderung (F02/16) sowie Landschaftsprogramm-Änderung (L02/16) wird voraussichtlich im Januar 2017 stattfinden.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
- eine Entscheidung für Variante 1 oder Variante 2 der Planzeichnung zu treffen
und
- der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Poppenbüttel 43 zuzustimmen.
- Bebauungsplan-Entwurf Poppenbüttel 43
(Planzeichnung (Variante 1 und Variante 2), Verordnungstext, Begründung)
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