20-4714.1

Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 43 - Poppenbütteler Berg/Ohlendieck - Zustimmung zur Feststellung Beschlussvorlage des Planungsausschusses

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Ursprüngliche Beschlussvorlage (Drs. 20-4714) im Planungsausschuss am 14.11.2017.

 

-          Mehrheitlich der Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Poppenbüttel 43 und positiver Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der GRÜNEN-Fraktion und der Fraktion Die Linke, bei Gegenstimme der CDU-Fraktion und der Liberalen Fraktionsgemeinschaft.

 

 

  1. Anlass der Planaufstellung

 

Das Bebauungsplanverfahren wurde im Juni 2015 mit einer Zielzahl von 160 bis 170 Wohneinheiten eingeleitet, die zunächst der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden dienen sollten und in einer späteren Nutzungsphase dem Wohnen. Wegen der stark ansteigenden Zuwanderungszahlen von Flüchtlingen und Asylbegehrenden insbesondere im Verlauf des zweiten Halbjahrs 2015, beschloss die Bezirksversammlung Wandsbek am 17. September 2015 die Zahl um zusätzlich 130 Wohneinheiten auf insgesamt 300 Wohneinheiten für die Flüchtlingsunterbringung zu erhöhen (Drs. 20-1697). Am 06. Oktober 2015 beschloss der Senat das Konzept zum Neubau von Flüchtlingsunterkünften im Standard des sozialen Wohnungsbaus – einschließlich des Vorhabens am Poppenbütteler Berg / Ohlendieck – und gibt dieses der Hamburgischen Bürgerschaft am 03. November 2015 zur Kenntnis (Drs. 21/1838).

Zwischenzeitlich hat die Hamburgische Bürgerschaft am 13. Juli 2016 (Drs. 21/5231) u.a. den Entwurf des Bürgervertrags Poppenbüttel (Anlage 3b der v.g. Drs.) beschlossen. Dieser wurde am 19. Juli 2016 unterzeichnet und enthält u.a. auch Ziele bezüglich der zukünftigen Belegung der Gebäude im Rahmen der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden.

 

Um dem bestehenden Bedarf an Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbegehrende begegnen zu können, wurde auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche am nordöstlichen Rand des Stadtteils Poppenbüttel südlich der Straße Poppenbütteler Berg und östlich der Straße Ohlendieck auf der Grundlage des § 246 Absatz 14 Baugesetzbuch eine Bebauung für die Unterbringung von Flüchtlingen genehmigt. Nach Schaffung entsprechenden Planrechts durch einen Bebauungsplan kann diese Bebauung aber auch dem allgemeinen Wohnen dienen. Dies soll in Teilbereichen möglichst frühzeitig beginnen, um eine Durchmischung von Zugewanderten und einheimischer Bevölkerung zu ermöglichen und die Integration der in dem neuen Quartier untergebrachten Flüchtlinge und Asylbegehrenden in den Stadtteil zu erleichtern.

 

Genehmigt ist eine aufgelockerte, drei- bis vier-, vereinzelt fünfgeschossige Bebauung für etwa 310 Wohneinheiten bestehend aus insgesamt 21 Gebäuden. Erschlossen wird die Bebauung durch eine neue öffentliche Straße mit Anbindung an die Straßen Ohlendieck und Poppenbütteler Berg. Im Osten der Bebauung werden vornehmlich private Freiflächen für die Bewohner des Baugebietes gestaltet, im Süden werden die Freiflächen insbesondere zum Ausgleich für die Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft entwickelt. Zusätzlich zu der bereits genehmigten Bebauung sieht der Bebauungsplan-Entwurf ein Gebäude am Ohlendieck für eine Kindertagesstätte und ggf. ergänzenden Nutzungen vor sowie ein sogenanntes Begegnungshaus im Osten der Wohnbebauung. Dort können z.B. im Rahmen von gemeinsamen Projekten und Veranstaltungen Alt- und Neubürger Poppenbüttels in den Dialog treten.

  1. Planungsdaten

 

  •         Einleitungsbeschluss des Planungsausschusses 30.06.2015
  •         Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion12.01.2016
  •         Öffentliche Plandiskussion 25.01.2016
  •         Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens01.03.2016
  •         Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange13.09.2016
  •         Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung)28.10.2016
  •         Beschluss des Planungsausschuss über die öffentliche Auslegung 13.12.2016
  •         Öffentliche Auslegung 31.05. – 30.06.2017
  •         Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung nach öffentlicher Auslegung)28.07.2017

 

  1. Öffentliche Auslegung

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs und der parallelen Flächennutzungsplan-Änderung (F02/16) sowie Landschaftsprogramm-Änderung (L02/16) ist eine Stellungnahme eingegangen.

Der Arbeitskreis II für das Bebauungsplanverfahren (Behördenbeteiligung nach öffentlicher Auslegung) hat am 28.07.2017 den Abwägungsvorschlägen zugestimmt. Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs erforderlich machen.

Der Arbeitskreis II für die parallele Flächennutzungsplan-Änderung (F02/16) sowie Landschaftsprogramm-Änderung (L02/16) ist entfallen, da sich die Einwendungen des Bürgers nur auf die Festsetzungen des Bebauungsplans beziehen.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird gebeten,

  • der Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Poppenbüttel 43 zuzustimmen.
  • von der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes (F02/16) sowie des Landschaftsprogrammes (L02/16) Kenntnis zu nehmen.

 

Anhänge

-       Entwurf des Bebauungsplans Poppenbüttel 43
(Planzeichnung, Verordnungstext und Begründung)

-       Auswertung der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung

(Abwägungsvorschlag der Verwaltung)

-       Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung F02/16

-       Entwurf der Landschaftsprogramm-Änderung L02/16

 

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