Bebauungsplanverfahren Marienthal 36 - Hammer Straße - Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB - Zustimmung zur Fortführung des Verfahrens
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Marienthal 36 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohn- bzw. gemischt genutzte Bebauung geschaffen werden. Außerdem sollen gewerbliche Nutzungen an der Pappelallee planungsrechtlich gesichert werden.
Vom 28. März bis zum 11. April 2022 hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanverfahren Marienthal 36 stattgefunden. Die Inhalte der insgesamt sechs eingegangenen Beiträge sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Es wurden u.a. folgende Punkte in den Beiträgen angesprochen:
Soweit diese Punkte das Bebauungsplanverfahren betreffen, werden diese im weiteren Verfahren zu behandeln sein. Art und Maß der Nutzung, die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie verkehrliche Belange sind regelhaft Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens und werden im Weiteren geprüft und abgewogen.
Mit dem der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Informationsblatt wurden zudem zwei mögliche Bebauungsvarianten vorgestellt, welche von der Verwaltung erarbeitet wurden.
Die Verwaltung spricht sich aus städtebaulichen und lärmtechnischen Gründen – vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses - für die Weiterverfolgung des Bebauungsplanverfahrens auf Grundlage der Variante 1 aus.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens zuzustimmen.