Bebauungsplanverfahren Hummelsbüttel 29 (Glashütter Landstraße/ Wildes Moor) - Auswertung der öffentlichen Informationsveranstaltung am 08.02.2016 - Auswertung der öffentlichen Plandiskussion am 29.02.2016
Der Planungsausschuss hat in der Sitzung am 12. Januar 2016 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Hummelsbüttel 29 zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Flüchtlingen im dauerhaften Wohnungsbau auf der Fläche westlich der Glashütter Landstraße, nördlich der Straße Wildes Moor beschlossen. Der Ausschuss hatte die Verwaltung in der Sitzung am 12. Januar außerdem beauftragt, eine weitere Variante mit 300 Wohneinheiten ohne zusätzlichen Wohnungsbau für die öffentlichen Veranstaltungen erarbeiten zu lassen. Zudem wurde die Vorgabe übernommen, in allen Varianten eine dreieckige Fläche im Nordosten als Teil der bestehenden Landschaftsachse frei von Bebauung zu halten.
Auf der Grundlage des Beschlusses hat die Verwaltung am 8. Februar 2016 in der Turnhalle der Fritz-Schumacher-Schule in Langenhorn eine öffentliche Informationsveranstaltung und am 29. Februar 2016 an selber Stelle die öffentliche Plandiskussion durchgeführt. Bei den Veranstaltungen wurde über die geplante Unterbringung von Flüchtlingen in festen Gebäuden mit bis zu 300 Wohneinheiten sowie ggf. zusätzlichen Wohnungsbau für den allgemeinen Wohnungsmarkt mit 100 oder 300 Wohneinheiten informiert. Bauherr ist eine Investorengruppe um Herrn Frank Otto.
Die Inhalte und der Verlauf der beiden Veranstaltungen sind der beigefügten Dokumentation der Informationsveranstaltung und der Niederschrift der öffentlichen Plandiskussion zu entnehmen.
In beiden Veranstaltungen wurden insbesondere folgende Themen angesprochen:
Bei beiden Veranstaltungen wurde grundsätzliche Kritik am Vorhaben geäußert und seine Erforderlichkeit grundsätzlich in Frage gestellt. Ein eindeutiges Votum für eine der drei Bebauungsvarianten gab es nicht.
In einem Nachgespräch zur öffentlichen Plandiskussion am 29.02.2016 hat außerdem ein Bürger gefordert, den Vergabevorgang der städtischen Grundstücksflächen an das Investorenkonsortium von „Transparency International“ überprüfen zu lassen.
Im Falle aller drei Varianten wird eine direkte Anbindung der Erschließung an die Poppen-bütteler Straße auf Norderstedter Stadtgebiet angestrebt. Zudem ist eine zweite, wenn auch untergeordnete Erschließung an die Straße Wildes Moor vorgesehen.
Auf Grund der hohen Zahl an Flüchtlingen und der damit verbundenen Dringlichkeit der öffentlich-rechtlichen Unterbringung soll die Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplans nicht abgewartet werden. Ein Baubeginn ist bereits während des Bebauungsplan-Verfahrens geplant. Dazu wird eine Genehmigung des Vorhabens im Rahmen des § 246 BauGB angestrebt. Die geplanten, bzw. dann ggf. schon im Bau befindlichen Baukörper werden in den Bebauungsplan übernommen. Es ist darum eine Grundsatzentscheidung hinsichtlich des weiter zu verfolgenden Bebauungskonzepts erforderlich. Im Rahmen der weiteren Planung bzw. Bauantragsausarbeitungen können sich noch Weiterentwicklungen des Konzeptes ergeben.
Es wird von der Verwaltung erwogen, die südlich an das städtische Flurstück anschließenden privaten, bebauten Grundstücke, die heute im Außenbereich liegen, in das Plangebiet des Bebauungsplan einzubeziehen und als Baugrundstücke mit am Bestand orientierten Bebauungsmöglichkeiten festzusetzen. Das Plangebiet würde entsprechend ergänzt werden.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
- Dokumentation der Veranstaltung vom 08.02.2016
- Niederschrift der öffentlichen Plandiskussion vom 29.02.2016 zum Bebauungsplanverfahren Hummelsbüttel 29
- Bebauungsvarianten 300, 300+100 und 300+300
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