Bebauungsplanverfahren Hummelsbüttel 28 (Rehagen/Poppenbütteler Weg) - Auswertung der öffentlichen Informationsveranstaltung am 02.02.2016 - Auswertung der öffentlichen Plandiskussion am 22.02.2016
Der Planungsausschuss hat in der Sitzung am 12. Januar 2016 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Hummelsbüttel 28 zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Flüchtlingen im dauerhaften Wohnungsbau auf der Fläche östlich der Straße Rehagen, nördlich der Straße Poppenbütteler Weg beschlossen. Auf der Grundlage des Beschlusses hat die Verwaltung am 2. Februar 2016 in der Turnhalle des Carl-von-Ossietzky-Gymnasiums eine öffentliche Informationsveranstaltung und am 22. Februar 2016 an selber Stelle die öffentliche Plandiskussion durchgeführt. Bei den Veranstaltungen wurde über die geplante Unterbringung in festen Gebäuden mit bis zu 392 Wohneinheiten informiert.
Bauherr ist die SAGA-GWG. Das Bebauungskonzept, das Grundlage des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens war, wird mittlerweile als Variante 1 bezeichnet. Um die Erschließung des neuen Quartiers zu erleichtern und die Inanspruchnahme südlich angrenzender privater Flächen zu minimieren, wurde in der Zwischenzeit eine Variante 2 entwickelt (anbei) und den Fraktionen zugesandt. Variante 2 ordnet die Bebauung im Osten der Fläche entlang des dort vorhandenen Fuß- und Radwegs an, sodass Freiflächen im Westen erhalten bleiben können. Beide Varianten waren Grundlage der öffentlichen Veranstaltungen.
Die Inhalte und der Verlauf der beiden Veranstaltungen sind der beigefügten Dokumentation der Informationsveranstaltung und der Niederschrift der öffentlichen Plandiskussion zu entnehmen.
In beiden Veranstaltungen wurden insbesondere folgende Themen angesprochen:
Bei beiden Veranstaltungen wurde grundsätzliche Kritik am Vorhaben geäußert und seine Erforderlichkeit grundsätzlich in Frage gestellt. Ein eindeutiges Votum für eine der beiden Bebauungsvarianten gab es nicht.
In Nachgesprächen zur öffentlichen Plandiskussion mit einzelnen Bürgerinnen und Bürgern wurde u.a. nochmals vorgetragen, dass die vorgesehene Neubebauung jedenfalls gegenüber der Bestandsbebauung am Reinckeweg als zu hoch und zu nah heranrückend eingeschätzt werde.
Im Falle beider Varianten wird eine direkte Anbindung der Erschließung an die Straße Poppenbütteler Weg angestrebt. Dazu ist die Inanspruchnahme eines Teils der südlich angrenzenden privaten Ackerfläche in unterschiedlichem Umfang erforderlich.
Auf Grund der hohen Zahl an Flüchtlingen und der damit verbundenen Dringlichkeit der öffentlich-rechtlichen Unterbringung soll die Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplans nicht abgewartet werden. Ein Baubeginn ist bereits während des Bebauungsplan-Verfahrens geplant. Dazu wird eine Genehmigung des Vorhabens im Rahmen des § 246 BauGB angestrebt. Die geplanten, bzw. dann ggf. schon im Bau befindlichen Baukörper werden in den Bebauungsplan übernommen. Es ist darum eine Grundsatzentscheidung hinsichtlich des weiter zu verfolgenden Bebauungskonzepts erforderlich. Im Rahmen der weiteren Planung bzw. Bauantragsausarbeitungen können sich noch Weiterentwicklungen des Konzeptes ergeben.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
- Dokumentation der Veranstaltung vom 02.02.2016 [in Allris am 16.03.2016 eingestellt]
- Niederschrift der öffentlichen Plandiskussion vom 22.02.2016 zum Bebauungsplanverfahren Hummelsbüttel 28
- Bebauungsvarianten 1 und 2
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