20-2162

Bebauungsplanverfahren für die Flüchtlingsunterbringung im Wohnungsbau: Poppenbüttel 43 - Poppenbütteler Berg / Ohlendieck - Zustimmung zur Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 25.01.2016 und einer vorlaufenden öffentlichen Veranstaltung am 19.01.2016

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

A. Anlass der Planung

 

Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Anzahl an Flüchtlingen und Asylbegehrenden, die in Hamburg dringlichst eine Unterkunft benötigen, hat die Bezirksversammlung Wandsbek am 17.09.2015 beschlossen, zusätzlich zu den bereits im Wandsbeker Wohnungsbauprogramm benannten Flächen die Voraussetzungen für die schnellstmögliche Realisierung von Wohnungsbau im Standard des geförderten Wohnungsbaus zunächst als öffentliche Unterkünfte auf städtischen Flächen u.a. auf einer Fläche südöstlich der Straße Poppenbütteler Berg/östlich der Straße Ohlendieck in Poppenbüttel zu schaffen (vgl. Drs. 20-1697). Der Senat hat am 06.10.2015 ebenfalls entsprechende Beschlüsse gefasst und die Bürgerschaft mit der Drs. 21/1838 unterrichtet.

 

Ziel ist es, auf dem städtischen Flurstück 6540 der Gemarkung Poppenbüttel mit einer Größe von insgesamt etwa 8,9 ha nach Möglichkeit bis Ende 2016 Wohnungsbau zur Unterbringung von Flüchtlingen zu realisieren. Als Bauherr auf diesen Flächen ist fördern und wohnen AöR (f+w) vorgesehen, die die Neubauten dann zu diesem Zweck für einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren betreiben wird. Nach Ablauf dieser Zeit können die Wohnungen dann dauerhaft dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen. Insofern sind bei der Planung sowohl die Anforderungen an Flüchtlingsunterkünfte als auch die perspektivische Wohnnutzung in einem neuen stabilen Quartier zu berücksichtigen.

 

Derzeit wird auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche zunächst die Nutzung zur temporären Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in Modulhäusern durch f+w im Auftrag der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration vorbereitet. Hierfür soll zunächst eine Fläche von etwa 1,1 ha in Anspruch genommen werden. Diese Modulhäuser sollen anschließend durch feste Wohngebäude gemäß den Anforderungen für geförderten Wohnungsbau ergänzt bzw. ersetzt werden.

 

Der Planungsausschuss stimmte der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Poppenbüttel 43 am 30.06.2015 bereits zu, seinerzeit mit dem Ziel etwa 170 Wohneinheiten zu schaffen (Drs. 20-1423). Nach den Beschlüssen der Bezirksversammlung und des Senats sollen zusätzlich ca. 130, also insgesamt rund 300 Wohneinheiten hier realisiert werden.

 

B. Bebauungs- und Freiraumkonzept

 

Die in der Zwischenzeit von trabitzsch dittrich architekten gmbh im Auftrag des Bauherren ausgearbeitete Funktionsplanung liegt in zwei Varianten vor. Die Konzepte sehen eine aufgelockerte, überwiegend drei- bis viergeschossige Bebauung, vereinzelt mit zusätzlichem Staffelgeschossen auf einer Fläche von etwa. 4,2 ha vor. Die Baukörper bilden dabei offene Höfe, die das Quartier in mehrere Einheiten gliedern. Die Variante 2 sieht in Anlehnung an die bestehende Bebauung westlich der Straße Ohlendieck entlang der Hauptverkehrsstraße Poppenbütteler Berg eine Schließung der Höfe durch vier- bis fünfgeschossige Zeilen vor. Insgesamt ermöglichen die Konzeptvarianten 301 bzw. 303 Wohneinheiten. Im westlichen Bereich der Fläche ist ein Gebäude für Sondernutzungen, wie z.B. eine Kindertagesstätte oder Büroflächen vorgesehen. Zusätzlich werden in den Erdgeschossen der Wohngebäude weitere Flächen für besondere Nutzungen und Bedarfe der Flüchtlinge vorgehalten.

 

Die Konzepte ermöglichen es, trotz des Eingriffes in Natur und Landschaft wesentliche Freiraumbeziehungen zu erhalten. Als Teil der Grünverbindung zur Minsbek wird ein etwa 50 m breiter Streifen zwischen der Bebauung südlich des Kramer-Kray-Weges und der Neubebauung freigehalten. Weitere Flächen werden als Teil der Landschaftsachse entlang des Mellingbektals Richtung Alster östlich der geplanten Bebauung als Grünflächen gesichert. Hier können jeweils flüchtlingsbezogene Freiraumbedarfe angeordnet werden. Die genaue Ausgestaltung der Grünflächen wird im weiteren Verfahren zu klären sein. Am östlichen Ende der Erschließungsachse ist ein sogenanntes Begegnungshaus vorgesehen, dass für verschiedenartige gemeinschaftliche Aktivitäten genutzt werden könnte.

 

Das Baugebiet kann voraussichtlich sowohl über die Straße Ohlendieck wie auch die Straße Poppenbütteler Berg verkehrlich erschlossen werden. Eine verkehrsgutachterliche Variantenuntersuchung soll die jeweiligen Möglichkeiten auch in Kombination noch überprüfen. Stellplätze und öffentliche Besucherparkstände werden zunächst oberirdisch angeordnet, weitere Stellplätze können bei einem steigenden Bedarf auch in Tiefgaragen zwischen den Baublöcken entstehen. Die Bushaltestelle Poppenbütteler Berg liegt direkt an die Fläche angrenzend, Einkaufsmöglichkeiten an der Harksheider Straße liegen etwa 600 m entfernt.

 

C. Weiteres Verfahren

 

Das Plangebiet ist im geltenden Bebauungsplan Poppenbüttel 35/Lemsahl-Mellingstedt 13 als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt. Zur Umsetzung des geplanten Wohnungsbaus ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich.

 

Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Freien und Hansestadt Hamburg als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt. Das Landschaftsprogramm stellt das Plangebiet als Milieu „Landwirtschaftliche Kulturlandschaft“ dar; es ist außerdem Teil der Landschaftsachse. Daraus ergeben sich bei einer Aufstellung des Bebauungsplans auch auf Ebene von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm Änderungsbedarfe. Außerdem ist das Plangebiet derzeit Teil eines großräumigen Landschaftsschutzgebietes (Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Duvenstedt, Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Rahlstedt), die ggf. ebenfalls anzupassen ist.

 

Auf Grund der hohen Zahl an Flüchtlingen und der damit verbundenen Dringlichkeit der öffentlich-rechtlichen Unterbringung soll die Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplans nicht abgewartet werden. Ein Baubeginn für die Festbauten ist bereits während des Bebauungsplan-Verfahrens geplant. Dazu wird eine Genehmigung des Vorhabens im Rahmen des § 246 BauGB bereits während der Aufstellung des Bebauungsplans angestrebt. Die geplanten, bzw. dann ggf. schon im Bau befindlichen Baukörper werden in den Bebauungsplan übernommen.

 

Es wird vorgeschlagen, auf Grundlage der beiden anliegenden Bebauungsvarianten gemäß Beschluss der Bezirksversammlung vom 19.11.2015 (Drs. 20-1960) eine öffentliche Veranstaltung, sowie anschließend eine öffentliche Plandiskussion nach dem BauGB durchzuführen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

 

der Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung am 19.01.2016 und einer öffentlichen Plandiskussion am 25.01.2016 zuzustimmen.

 

Anhänge

- Karte Plangebiet Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 43

- Funktionsplanung Poppenbütteler Berg/Ohlendieck in 2 Varianten