20-2164

Bebauungsplanverfahren für die Flüchtlingsunterbringung im Wohnungsbau: Hummelsbüttel 28 - Rehagen / Poppenbütteler Weg - Zustimmung zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens - Zustimmung zur Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 22.02.2016 und einer vorlaufenden öffentlichen Veranstaltung am 02.02.2016

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

A. Anlass der Planung

 

Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Anzahl an Flüchtlingen und Asylbegehrenden, die in Hamburg dringlichst eine Unterkunft benötigen, hat die Bezirksversammlung Wandsbek am 17.09.2015 beschlossen, zusätzlich zu den bereits im Wandsbeker Wohnungsbauprogramm benannten Flächen die Voraussetzungen für die schnellstmögliche Realisierung von Wohnungsbau im Standard des geförderten Wohnungsbaus zunächst als öffentliche Unterkünfte auf städtischen Flächen u.a. östlich der Straße Rehagen in Hummelsbüttel zu schaffen (vgl. Drs. 20-1697). Der Senat hat am 06.10.2015 ebenfalls entsprechende Beschlüsse gefasst und die Bürgerschaft mit der Drs. 21/1838 unterrichtet.

 

Ziel ist es, auf den städtischen Flurstücken 3182, 4525 und 4526 der Gemarkung Hummelbüttel mit einer Größe von insgesamt etwa 6,2 ha nach Möglichkeit bis Ende 2016 Wohnungsbau mit 300 bis 400 Wohneinheiten zur Unterbringung von Flüchtlingen zu realisieren. Als Bauherr auf diesen Flächen ist die SAGA-GWG vorgesehen. Fördern und wohnen AöR (f+w) soll die Neubauten dann zu diesem Zweck für einen Zeitraum von 15 Jahren betreiben. Nach Ablauf dieser Zeit sollen die Wohnungen dann dauerhaft dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen. Insofern sind bei der Planung sowohl die Anforderungen an Flüchtlingsunterkünfte als auch die perspektivische Wohnnutzung in einem neuen stabilen Quartier zu berücksichtigen.

 

B. Bebauungs- und Freiraumkonzept

 

In Zusammenarbeit mit der SAGA-GWG wurde ein Bebauungskonzept entwickelt (siehe Anlage): Dieses sieht die Errichtung von vier festen, dauerhaften Baublöcken vor, die jeweils aus zwei vier- bis fünfgeschossigen Häusern mit jeweils 98 Wohneinheiten und einer Tiefgarage bestehen. Insgesamt ermöglicht das Konzept auf den städtischen Flächen bis zu 392 Wohneinheiten, wobei teilweise in den Erdgeschossen Flächen für besondere Nutzungen und Bedarfe der Flüchtlinge durch f+w verwendet werden können. Im südlichen Bereich der Fläche sind zwei Gebäude für Sondernutzungen, wie z.B. eine Kindertagesstätte mit unmittelbarer Anbindung an den Tegelsbarg-Grünzug, Betreuungseinrichtungen o.ä. möglich. Die Kindertagesstätte könnte alternativ auch im Zusammenhang mit Freiflächen im Westen der geplanten Wohnbebauung errichtet werden, wofür ggf. zusätzliche Anpassungen des Erschließungskonzeptes erforderlich werden können.

 

Angesichts der sachlichen und zeitlichen Dringlichkeit schlägt die SAGA-GWG vor, den Wohnungsbau in der Form von Gebäudetypen zu errichten, wie sie vor kurzem bereits in Barmbek, Alter Güterbahnhof 10 (direkt westlich der S-Bahnlinie 1) erfolgreich umgesetzt worden sind. Der gewählte Baublock ist auf Grund seiner Kubatur und Ausrichtung für den Standort Hummelsbüttel geeignet. Die Außenfassaden weisen überwiegend Klinker auf und die Innenhöfe verfügen über angenehme Proportionen, die sich zum z.B. zum Verweilen und Kinderspiel eignen.

 

Das Konzept ermöglicht es, durch eine kompakte und flächensparende Bebauung trotz des Eingriffes in Natur und Landschaft wesentliche Freiraumelemente wie Knicks, schutzwürdigen Gehölzbestand und wertvolle Biotopflächen weitgehend zu erhalten.

 

Der bestehende Tegelsbarg-Grünzug soll ebenfalls freigehalten werden und kann nach Süden bis an den Ring 3 erweitert werden, so dass perspektivisch eine grüne Wegeverbindung bis zur Sievertschen Tongrube entstehen kann. Die Ausgestaltung der Grünflächen wird im weiteren Verfahren zu klären sein. Weitere Grün- und Freiflächen sollen im Westen der geplanten Wohnbebauung verbleiben und z.B. für flüchtlingsbezogene Freiraumbedarfe oder in Kombination mit den möglichen Alternativstandorten der Kindertagesstätte als Außenspielflächen zur Verfügung stehen.

 

Die Haupterschließung für den motorisierten Verkehr ist als direkte Anbindung nach Süden an den Ring 3/ Poppenbütteler Weg vorgesehen. Dazu ist der Ankauf von privaten Grundstücksteilen erforderlich. Mindestens der Baustellenverkehr wird möglicherweise in einer ersten Phase provisorisch über die Straße Rehagen erfolgen müssen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens könnten eventuell weitere Wohnungsbaumöglichkeiten auf dem südlich gelegenen privaten Grundstück geschaffen werden.

 

Fußwegeverbindungen sind von Beginn an auch in Richtung Nordosten und Osten vorgesehen, sodass die Einkaufsmöglichkeiten am Norbert-Schmid-Platz (ca. 500 m) und die Bushaltestelle Ruscheweyhstraße am Ring 3/Poppenbütteler Weg (ca. 200 m) gut erreicht werden können. Außerdem könnte in Richtung der Straße Rehagen eine weitere Anbindung vorgesehen werden, die dauerhaft möglichst nur Radfahrern und Fußgängern dienen sollte.

 

C. Plangebiet, Geltendes Planrecht, Planbedarf

 

Derzeit ist noch offen, in wie fern an die städtischen Flächen angrenzende Grundstücke in die Konzeption und das Plangebiet miteinbezogen werden können und sollen. Ggf. wird die in der Anlage dargestellte Plangebietsabgrenzung im weiteren Verfahren noch anzupassen sein.

 

Das vorgesehene Plangebiet ist im geltenden Baustufenplan Hummelsbüttel als „Außengebiet“ festgesetzt und gemäß § 35 BauGB als Außenbereich zu beurteilen. Zur Umsetzung der Planung ist folglich die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich, um hier eine dauerhafte Wohnnutzung auch über Flüchtlingsunterbringung hinaus planungsrechtlich zu ermöglichen.

 

Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Freien und Hansestadt Hamburg als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt. Das Landschaftsprogramm stellt das Plangebiet als Milieu „Landwirtschaftliche Kulturlandschaft“ dar; es ist außerdem Teil der Landschaftsachse Hummelsbütteler Feldmark. Daraus ergeben sich bei einer Aufstellung des Bebauungsplans auch auf Ebene von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm Änderungsbedarfe. Außerdem gilt für das Plangebiet die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Hummelsbütteler Feldmark/Alstertal, die ggf. ebenfalls anzupassen ist.

 

Auf Grund der hohen Zahl an Flüchtlingen und der damit verbundenen Dringlichkeit der öffentlich-rechtlichen Unterbringung soll die Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplans nicht abgewartet werden. Ein Baubeginn ist durch die SAGA-GWG bereits während des Bebauungsplan-Verfahrens geplant. Dazu wird eine Genehmigung des Vorhabens im Rahmen des § 246 BauGB bereits während der Aufstellung des Bebauungsplans angestrebt. Die geplanten, bzw. dann ggf. schon im Bau befindlichen Baukörper werden in den Bebauungsplan übernommen.

 

Es wird vorgeschlagen, ein Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung Hummelsbüttel 28 einzuleiten und zeitnah auf Grundlage des anliegenden Bebauungskonzepts gemäß Beschluss der Bezirksversammlung vom 19.11.2015 (Drs. 20-1960) eine öffentliche Veranstaltung, sowie anschließend eine öffentliche Plandiskussion nach dem BauGB durchzuführen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

 

der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung Hummelsbüttel 28 sowie der Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung am 02.02.2016 und einer öffentlichen Plandiskussion am 22.02.2016 zuzustimmen.

 

Anhänge

- Karte Plangebiet Bebauungsplanverfahren Hummelsbüttel 28

- Bebauungs- und Freiraumkonzept Rehagen/Poppenbütteler Weg

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