21-4945

Bebauungsplanverfahren Farmsen-Berne 39 - Lienaustraße / Berner Allee - Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB - Zustimmung zur Fortführung des Verfahrens

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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22.03.2022
Sachverhalt

 

Durch den Bebauungsplan Farmsen-Berne 39 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf städtischen Flurstücken des bisherigen Schulgeländes an der Lienaustraße den Neubau von fünf Wohngebäuden mit zwei bis vier Geschossen und etwa 69 Wohneinheiten zu realisieren. Als Arrondierungsfläche mit in Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen wird zudem das südwestlich des Schulgeländes befindliche Flurstück 3658 der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde. Die sich auf dem Kirchengrundstück befindliche Einrichtung der Kindertagespflege und die bestehende Wohnbebauung werden durch einen Neubau für die Kindertagespflege sowie mit darüber liegendem, ergänzenden Wohnungsbau im Umfang von etwa 16 neuen Wohneinheiten ersetzt. Die Friedenskirche bleibt erhalten.

 

Vom 6. Dezember 2021 bis zum 20. Dezember 2021 hat als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit eine Online-Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren stattgefunden. Die Inhalte der insgesamt 22 eingegangenen Beiträge sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

Es wurden u. a. folgende Punkte in den Beiträgen thematisiert:

  • die städtebauliche Konzeption (Geschossigkeit und bauliche Dichte / Einfügung in die Umgebung der angrenzenden Gartenstadt Berne),
  • der Umgang mit dem ruhenden Verkehr,
  • die Planungen auf dem Kirchengrundstück.

 

Soweit diese Punkte das Bebauungsplanverfahren betreffen, werden sie im weiteren Verfahren zu behandeln sein. Die Geschossigkeit und die bauliche Dichte sowie verkehrliche Belange sind regelhaft Gegenstand des Verfahrens und werden im weiteren Verfahren geprüft und abgewogen.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens zuzustimmen.

 

Anhänge

  • Informationsblatt zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Zusammenstellung der Beiträge aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung