21-2886

Bebauungsplanverfahren Bramfeld 73 Fabriciusstraße / Bramfelder Chaussee / Unnenland - Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
16.03.2021
Sachverhalt

 

A. Anlass der Planung und Ausgangslage

Drei Grundstückseigentümer (Wohnungsverein Hamburg von 1902 eG, HSG Hanseatische Siedlungs-Gesellschaft mbH und ein privater Grundeigentümer im Einmündungsbereich Fabriciusstraße / Bramfelder Chaussee) mit privaten Grundstücken in dem Baublock zwischen Bramfelder Chaussee, Fabriciusstraße und Unnenland in Bramfeld streben an, ihre Grundstücke durch Abbruch der vorhandenen Bausubstanz und Neubau vorwiegend von Wohnungen der Lagequalität an der Magistralen Bramfelder Chaussee entsprechend mit höherer Wohnqualität und Flächeneffizienz zu nutzen. Hierfür ist neues Planrecht erforderlich.

 

B. Sozialräumliches Umfeld

In Bramfeld wohnen (Stand 2019) 52.749 Einwohner/-innen. Der Stadtteil ist durch einen im Vergleich zur Gesamtstadt leicht erhöhten Anteil an 65-jährigen und älteren Personen geprägt. Die Zahl liegt hier allerdings geringfügig unterhalb der für den gesamten Bezirk Wandsbek. Der Anteil an unter 18-Jährigen liegt leicht unter den Durchschnittswerten des Bezirks und der Gesamtstadt. Die Bevölkerungsdichte ist deutlich höher als im Vergleich zum Bezirk oder der Gesamtstadt (Bramfeld 5.240 Einwohner/qm; Wandsbek 2.989 Einwohner/qm; Hamburg 2.507 Einwohner/qm), wobei die Werte nur bedingt vergleichbar sind. Bramfeld hat eine positives Wanderungssaldo, das etwas mehr Zuzüge als Fortzüge im Vorjahr verzeichnet (+ 315 Personen). Der Anteil an Einpersonenhaushalten liegt im Stadtteil deutlich oberhalb des bezirklichen Durchschnitts, entspricht dabei jedoch in etwa dem Wert für die Gesamtstadt. Haushalte mit Kindern sind unterdurchschnittlich vertreten, die Zahl der Haushalte von Alleinerziehenden bewegt sich in etwa in der Größenordnung von Bezirk und Gesamtstadt. Der Anteil an Arbeitslosen entspricht in etwa dem städtischen und bezirklichen Durchschnitt. Identisch verhält es sich beim Anteil der jungen Arbeitslosen (15 bis unter 25 Jahre). Grundsicherung im Alter beziehen in Bramfeld 7,3 % der 65 Jahre und älteren Personen. Dieser Wert fällt etwas höher aus, als der bezirkliche Anteil und etwas geringer als der hamburgweite Anteil.

 

Der Stadtteil Bramfeld kann als mehr oder weniger statistisch durchschnittlicher Wohnstandort angesehen werden. Bramfeld unterschreitet den durchschnittlichen Bezirkswert in den Parametern „Wohnfläche je Einwohner“ (Bramfeld 38,7 m², Bezirk 41,3 m²) und „Durchschnittliche Wohnungsgröße“ (Bramfeld 71,4 m², Bezirk 83,6 m²) deutlich. Im Vergleich mit Gesamt-Hamburg entspricht die Wohnfläche je Einwohner in etwa dem gesamtstädtischen Wert (38,8 m²); die durchschnittliche Wohnungsgröße liegt in der Gesamtstadt (76,2m²) dagegen über dem Wert des Stadtteils. Signifikant für den Stadtteil Bramfeld ist ein zurzeit relativ niedriger Anteil an Sozialwohnungen (etwa 5,9 %) gegenüber dem Bezirk (7,3 %) und der Gesamtstadt (8,0 %), zudem fällt etwa ein Viertel (25,8 %) dieser Wohnungen bis 2024 aus der Bindung.

Das Fachamt für Jugend- und Familienhilfe weist darüber hinaus darauf hin, dass es vor allem in Bramfeld-Süd nicht gedeckte Bedarfe an Begegnungsorten, Spielplätzen und Räumen für die stationäre Jugendhilfe gibt.

 

C. Bebauungskonzept

Die Schaffung eines adäquaten Angebots an Wohnungen mit einem großen Anteil an Familienwohnungen, einem Anteil an öffentlich-gefördertem Wohnungsbau sowie Miet- und Eigentumswohnungen am Standort Bramfelder Chaussee, Fabriciusstraße und Unnenland kann einen wichtigen Beitrag zur Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum in Bramfeld und im Bezirk Wandsbek leisten.

An der Bramfelder Chaussee und insbesondere an der Ecke Bramfelder Chaussee/Fabriciusstraße sollte aufgrund der zentralen Lage eine wohnverträgliche Mischnutzung z.B. mit Dienstleistungen und Büros, insbesondere im EG-Bereich, vorgesehen werden.

Aufgrund der begrenzt verfügbaren unversiegelten, für Erholungszwecke nutzbaren Freiflächen auch im Umfeld soll der Blockinnenbereich weitgehend freigehalten werden und in mehreren Innenhöfen räumlich gegliedert werden. Die erforderlichen Kinderspielflächen gemäß § 10 HBauO sollen in hoher Qualität und in ausreichender Größe hergestellt werden. Insbesondere 5 Bestandsbäume sind schützenswert und in das Bebauungskonzept zu integrieren.

Private Stellplätze sollen bevorzugt in Tiefgaragen untergebracht werden.

Die Querschnitte der umgebenden Straßen müssen überprüft und ggf. angepasst werden. Die bereits im bestehenden Bebauungsplan Bramfeld 3 vorgesehenen blockinternen Wegebeziehungen zwischen Bramfelder Chaussee und Fabriciusstraße könnten als Durchquerung des Quartiers in dem neuen Bebauungsplan-Entwurf weiter entwickelt werden.

 

D. Plangebiet, geltendes Planrecht, Planbedarf

Die Flächen liegen derzeit im Geltungsbereich des Bebauungsplans Bramfeld 3 vom 22.06.1962. Es handelt sich um ein bereits heute mischgenutztes Quartier, das nach dem 2. Weltkrieg u.a. stellenweise durch Zeilenbauweise geprägt wurde. Aufgrund der Kombination von Zeilenbauten mit der ursprünglichen Bebauungsstruktur einer Blockrandbebauung ergibt sich derzeit ein heterogenes Bild.

Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Die Bramfelder Chaussee ist als Sonstige Hauptverkehrsstraße gekennzeichnet. Der neue Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar.

Das Landschaftsprogramm stellt hier die Milieus „Verdichteter Stadtraum“, "Grünanlage, eingeschränkt nutzbar“ sowie „Verbessern der Freiraumqualität vordringlich“ und „Entwicklungsgebiet-Naturhaushalt“ dar. Süd-Westlich außerhalb des Plangebiets verläuft der Seebekgrünzug.

 

Die überbaubaren Grundstücksflächen und die festgesetzte Geschossigkeit lassen die geplante Neubebauung nicht zu, so dass die Einleitung eines neuen Bebauungsplanverfahrens erforderlich ist. Es soll als Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt werden.

Im Bebauungsplanverfahren werden mit den wesentlichen Planungsbegünstigten zu gegebener Zeit städtebauliche Verträge zu schließen sein.

 

Es wird vorgeschlagen, begleitend zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB als online-Format (BOP) vom 19. April bis einschließlich 03. Mai 2021 durchzuführen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

-          der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens Bramfeld 73 sowie

-          der Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
als online-Format (BOP) vom 19. April bis einschließlich 03. Mai 2021

zuzustimmen.

 

Anhänge

Einleitungskarte mit Abgrenzung des Plangebietes