Bebauungsplanverfahren Bramfeld 70 - Mützendorpsteed - Zustimmung zur Feststellung
Für den bisher überwiegend gärtnerisch als Grabeland genutzten Blockinnenbereich zwischen Bramfelder Chaussee, Hildeboldtweg, Mützendorpsteed und Trittauer Amtsweg hat die FEWA Mobil Verwaltungsgesellschaft mbH als Vorhabenträgerin die Errichtung von etwa 67 geförderten Wohneinheiten vorgeschlagen.
Das Bebauungskonzept sieht die Anordnung von vier kompakten Baukörpern parallel zur südlichen Grundstücksgrenze vor. Diese werden von Norden her erschlossen und verfügen entsprechend über nach Süden orientierte gärtnerisch angelegte Freibereiche. Die Kinderspielflächen werden entlang der nördlichen Grundstücksgrenze angeordnet. Die Gebäude sind mit jeweils drei Geschossen plus Staffelgeschoss geplant. Die Gestaltung der Baukörper soll mit Klinkerfassaden und begrünten Flachdächern erfolgen.
Die Erschließung soll von der Straße Mützendorpsteed her erfolgen. Die Planstraße, an der auch öffentliche Parkstände angeordnet werden, endet innerhalb des Plangebiets mit einer Wendekehre. Die privaten Stellplätze der Neubebauung sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden.
Über das Vorhabengebiet soll entsprechend der Darstellung des Landschaftsprogramms eine öffentlich zugängliche Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer vom Mützendorpsteed bis zur Bramfelder Chaussee geführt werden.
Da die Realisierung der Wohnbebauung auf der Grundlage des bestehenden Planrechts nicht möglich ist, soll der Bebauungsplan Bramfeld 70 aufgestelltwerden. Dieser wird als sogenannter vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt, d.h. dass das Vorhaben im Bebauungsplan festgesetzt und die Umsetzung zusätzlich durch einen Durchführungsvertrag zwischen der Vorhabenträgerin und der Freien und Hansestadt Hamburg verbindlich gesichert wird. Der Bebauungsplan wird zudem als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Über das Vorhaben hinaus sind die Flächen der Bebauung Hildeboldtweg 10a-h als Arrondierungsfläche mit in das Plangebiet aufgenommen. Die dort vorhandenen Reihenhäuser wurden seinerzeit im Wege der Befreiung auf einer im Bebauungsplan Bramfeld 23 als "Gemeinschaftsstellplatzfläche" festgesetzten Fläche genehmigt. Durch die Einbeziehung in das Plangebiet Bramfeld 70 kann die genehmigte Bestandssituation planungsrechtlich nachvollzogen und so die dauerhafte Zulässigkeit der Gebäude über den Bestandsschutz durch die Baugenehmigung hinaus langfristig gesichert werden.
Die Flächen des Vorhabens sollen als Allgemeines Wohngebiet, die Reihenhausbebauung Hildeboldtweg 10a-h als Reines Wohngebiet festgesetzt werden.
Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar gemäß § 8 Abs. 2 BauGB. Dieser stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Bramfeld 70 "Wohnbauflächen" dar. Es sind keine Änderungen oder Berichtigungen des Flächennutzungsplans erforderlich. Das Landschaftsprogramm stellt im Bereich des geplanten Bebauungsplanes weiterhin das Milieu "Gartenbezogenes Wohnen" dar.
Die Rahmenbedingungen für das Projekt wurden vom Planungsausschuss im Rahmen des Beschlusses vom 18.04.2017 zur Fortführung des Verfahrens nach der öffentlichen Plandiskussion (vgl. Drs. 20-4217) beschlossen.
Folgende Anforderungen werden u.a. mit der Planung umgesetzt:
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss07.02.2017
Öffentliche Plandiskussion02.03.2017
Beschluss des Planungsausschuss über die Fortführung des Verfahrens18.04.2017
Beteiligung der Behörden und sonstiger Trägern öffentlicher Belange14.05.2018
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung)24.08.2018
Zustimmung zur öffentlichen Auslegung18.09.2018
Aufstellungsbeschluss04.03.0219
Öffentliche Auslegung15.03.2019-15.04.2019
Arbeitskreis II (Auswertung der Stellungnahmen)26.04.2019
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs sind 36 Stellungnahmen eingegangen, hiervon waren 15 Stellungnahmen im Wesentlichen gleichlautend mit anderen Stellungnahmen.
Der Arbeitskreis II für das Bebauungsplanverfahren (Behördenbeteiligung nach öffentlicher Auslegung) hat am 26.04.2019 den Abwägungsvorschlägenzugestimmt. Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs erforderlich machen.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
der Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Bramfeld 70 zuzustimmen und
eine positive Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung zu geben.
- Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bramfeld 70 (Planzeichnung, VO-Text und Begründung)
- Vorhaben- und Erschließungsplan
- Auswertung der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung
(Abwägungsvorschlag der Verwaltung)
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