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Bebauungsplan Wandsbek 83: Neuen Sportplatz Am Neumarkt für Fußballspiele der Regionalliga ausstatten, öffentlich zugängliche Bewegungsflächen im Quartier ermöglichen und Kopplung der Errichtung der neuen Sportfläche an das Wohnbauvorhaben Debattenantrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Der Bebauungsplanentwurf Wandsbek 83 hat zwei Teilbereiche. Ein Teilbereich liegt nördlich der Straße Am Neumarkt und umfasst im Wesentlich den bestehenden Sportplatz. Der zweite Teilbereich liegt südlich der Straße Am Neumarkt und umfasst das Grundstück Am Neumarkt 40 sowie den östlich davon liegenden Bereich bis zur Luetkensallee.

 

Ein privater Investor beabsichtigt, auf dem bestehenden Sportplatz am Neumarkt 14 ein städtebaulich verdichtetes Wohnquartier als Urbanes Gebiet zu errichten. Dazu soll der Sportplatz auf Teilen des bisher gewerblich genutzten Grundstücks Am Neumarkt 40 neu errichtet werden.

 

Zu den ursprünglichen Entwürfen der Öffentlichen Plandiskussion zeichnen sich Änderungen ab. Das verdichtete Wohngebiet soll nach Aussagen der Verwaltung im Planungsausschuss nunmehr fünf- bis sechsgeschossig werden, statt vier- bis sechsgeschossig. Des Weiteren soll es nicht mehr vom Vorhabenträger als Vorhabenbezogener Bebauungsplan, sondern als Angebotsplan von der Stadt entwickelt werden. Die Sportfläche soll auf der Teilfläche 2 zugunsten von Gewerbeansiedlungen verkleinert werden; die Multifunktionsfläche entfällt. Die neue Sportfläche soll so ausgestaltet werden, dass Fußballspiele der Regionalliga dort stattfinden können.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

  1. Die Bezirksversammlung Wandsbek begrüßt, dass der neue Sportplatz Am Neumarkt so ausgestaltet werden soll, dass auch Fußballspiele der Regionalliga dort stattfinden können.
  2. Die Reduzierung der Netto-Sportfläche und der Wegfall der Rundlaufbahn, die auf dem bestehenden Sportplatz vorhanden ist, muss adäquat durch den Vorhabenträger auf eigene Kosten kompensiert werden. Dazu gehört neben dem Bau einer neuen Sportanlage mit Kunststoffrasenbelag, auch die Errichtung einer Tribüne mit integrierter Lärmschutzwand auf dem neuen Sportplatz.
  3. Der Entwurfsplan zum neuen Sportplatz möge zügig abgestimmt und verbindlich mit dem Bezirklichen Sportstättenbau als Realisierungsträger ausgearbeitet und der Bezirksversammlung Wandsbek zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
  4. Die Bezirksversammlung Wandsbek unterstützt das bezirkliche Ziel, dass vor Aufgabe der bestehenden Sportfläche mit der Errichtung der neuen Sportfläche begonnen werden kann, so dass ein nahtloser Übergang für den Spiel und Trainingsbetrieb gewährleistet ist.
  5. Etwaig ergebene Mehrerlöse beim Grundstückstausch mögen dem Sport im Wandsbeker Kerngebiet an anderer Stelle zu Gute kommen.
  6. Die Ausgestaltung des neuen Sportplatzes möge durch eine zukunftsgerichtete Nutzbarkeit werthaltig sein. Das bedeutet, dass zum Beispiel auch ein intelligentes Stellplatzkonzept dazu gehört.
  7. Das Vorhaben möge aufgrund seiner Verdichtung ebenfalls jederzeit öffentlich zugängliche Bewegungsangebote beinhalten. Insbesondere sollen die durch die Bebauung des alten Sportplatzes wegfallenden Angebote für das umliegende Wohnquartier durch vergleichbare Möglichkeiten auf der neuen Fläche möglichst ersetzt werden. Dazu könnte eine effizientere Nutzung des Sportplatzgrundstücks herbeigeführt werden, indem zum Beispiel die erforderlichen Stellplätze im nebenan geplanten gewerblichen Parkhaus mit erstellt werden. Aber auch eine Ausweisung im Gebiet des Teilbereiches 1 wäre möglich.
  8. Die Verwaltung möge mit dem Betreiber des auf dem Nachbargrundstück zum neuen Sportplatz geplanten gewerblichen Parkhauses in Kontakt treten und eine (teilweise) öffentliche Nutzung des Parkhauses in den Abendstunden und am Wochenende vereinbaren.
  9. Die Verwaltung möge im Planungsausschuss detailliert darlegen, warum der Bebauungsplan als Angebotsplan und nicht als Vorhabenbezogener Bebauungsplan entwickelt wird und welche Auswirkungen dies für das Vorhaben und den Bezirk hat.
  10. Die Verwaltung möge die Geruchsimmissionen innerhalb des Plangebietes kartografisch darstellen.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n