Bebauungsplan Wandsbek 83- Am Neumarkt: Sportbetrieb ohne Unterbrechung sicherstellen Beschluss der Bezirksversammlung vom 16.12.2021 (Drs. 21-4461)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksversammlung verweist auf den Beschluss des Planungsausschusses vom
18.04.2017 und bekräftigt, dass das Aufgeben des alten Sportplatzes und die Inbetriebnahme
des neuen Sportplatzes Zug um Zug, d.h. ohne zeitliche Lücke, erfolgen müsse.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Der BV-Beschluss 21-4461 vom 16.12.2021 nahm Bezug auf einen Beschluss vom 18.04.2017.
Zu diesem, im Verlauf des Gesamtprojektes schon weit fortgeschrittenen Zeitpunkt, war eine Umsetzung der angestrebten Zug-um-Zug-Lösung nicht mehr möglich, da dem Käufer des ehemaligen Sportplatzes im Rahmen der Vorverhandlungen mit dem Landesbetrieb für Immobilien und Grundvermögen (LIG) und der entsprechenden Beurkundung des Kaufvertrages das Recht auf eine vorzeitige Besitzübertragung zur Durchführung von vorbereitenden Abbruch- und Freimachungsmaßnahmen zugesichert war.
Die vorzeitige Besitzübertragung an den Käufer erfolgte im Juli 2022.
Eine gesonderte Information an die Bezirksversammlung erfolgte nicht, da der genannte Sachverhalt als schon bekannt vorausgesetzt wurde.
Ergänzend wird auf die Drs. 22/7108 und 22/9936 hingewiesen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n