20-6826

Bebauungsplan Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit einem sofortigen Erlass einer Veränderungssperre Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

Mit dem Beschluss in der Drucksache 20-6629 wurde die Verwaltung aufgefordert, bis zur nächsten Planungsausschusssitzung zu prüfen, mit welchen Rechtsmitteln eine Einhaltung des B-Plans Rahlstedt 78/Volksdorf 25 entsprechend der ursprünglichen Intention des Plangebers rechtssicher durchzusetzen sind. In die Prüfung sollte das von der Initiative in Auftrag gegebene Gutachten des externen Planungsbüros „Elbberg“ einbezogen werden. Nach Aussagen der Verwaltung im Planungsausschuss sieht die Verwaltung keine Möglichkeit für die Umsetzung der ursprünglichen Intention des Bebauungsplans auf Grund der derzeit vorherrschenden Rechtsprechung.

Um wieder Rechtssicherheit zu schaffen und dem Ziel des Bebauungsplans wieder zur Geltung zu verhelfen, ist eine sofortige Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens, verbunden mit einem sofortigem Erlass einer Veränderungssperre, erforderlich.    

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Petitum/Beschluss
  1. Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 mit der Maßnahme Rechtssicherheit zu schaffen und dem Ziel des Bebauungsplans wieder zur Geltung zu verhelfen
  1. Erlass einer Veränderungssperre, um dem weiteren Missbrauch des B-Plans Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 sofort Einhalt zu gebieten
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.