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Bebauungsplan Rahlstedt 73 ein Plangebiet mit sehr hohem Freizeitwert und was wurde umgesetzt? Kleine Anfrage vom 23.11.2023

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Der Bebauungsplan Rahlstedt 73 wurde in den 1970er Jahren aufgestellt, um den Bestand der Siedlung Lehmkoppel, Flächen für die Parkanlagen, mit einem Spielplatz, Dauerkleingärten, eine öffentliche und eine private Sportanlage sowie Flächen für den Verkehr zu sichern und die Voraussetzung für die Erschließung zu schaffen. Die Siedlung war bei Erstellung des Bebauungsplanes nicht an das öffentliche Sielnetz angeschlossen. Daher erfolgt die Oberflächenentwässerung für die Grundstücke über ein Grabensystem. Die Gräben münden in den Schleemer Bach. Die umliegenden Grünflächen wurden bei Planerstellung noch landwirtschaftlich genutzt.

Der Bebauungsplan Rahlstedt 73 hat für die Sport- und Freizeitgestaltung Festlegungen getroffen. In der westlich der Siedlung vorgesehenen Parkanlage soll ein ungefähr 12.000 m² großer Spielplatz angelegt werden. Die hierfür benötigte Fläche ist im B-Plan Rahlstedt 73 besonders gekennzeichnet. Es sollen hier Spielmöglichkeiten für Kinder der Altersgruppen von 6-15 Jahren geschaffen werden.

Die südlich der Siedlung gelegenen großen Grünflächen sind als Parkanlage (mit einem Rodelberg für Kleinkinder und einer Wasserfläche für Modelboote, Eislauf usw.) und als Fläche für Dauerkleingärten festgesetzt worden.

Das gesamte Plangebiet besitzt somit einen sehr hohen Freizeitwert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 01.12.2023

  1. Wo befinden sich die Gräben für die Oberflächenentwässerung der Grundstücke an den einzelnen Flurstücken? Bitte Lage und Verlauf der Gräben vor, hinter oder neben den Flurstücken angeben

Bezirksamt Wandsbek:
Auf den Flurstücken 2155, 2156 und 239 ist ein Graben vorhanden, der von Nord nach Süd an der östlichen Flurstückgrenze verläuft und in den Straßenbegleitgraben der Lehmkoppel entwässert. Für die Niederschlagsentwässerung der Flurstücke 2155, 2156 und 239 ist der Graben nicht erforderlich, da auf den unbebauten Flächen das Wasser nicht aktiv abgeleitet werden muss.

Die Grundstücke Lehmkoppel bis zur Hausnummer 10 entwässern in ein Regensiel. Auf der östlichen Seite der Lehmkoppel ist ein offener Straßengraben vorhanden.

Über ein Rohr unter dem Weg wird das Wasser anschließend über weitere offene Gräben in den Schlemmer Bach geführt (siehe Anlage Luftbild Lehmkoppel - der Verlauf der Gräben ist blau, händisch und nicht vermasst, eingezeichnet worden).

  1. Wer ist für die Pflege und Reinigung der einzelnen Grabenabschnitte verantwortlich und wie und von wem wird diese Maßnahme, insbesondere auf den Parkflächen kontrolliert?

Bezirksamt Wandsbek

Die Unterhaltungspflicht der Grabenabschnitte liegt gemäß §§ 39-40 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bei den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke auf denen das Gewässer verläuft.

Aufgrund der geringen wasserwirtschaftlichen Bedeutung erfolgt eine Kontrolle durch das Bezirksamt Wandsbek als Wasserbehörde nur auf besondere Veranlassung.

  1. Wer ist für die Reinigung und Pflege der Grabenabschnitte an den Flurstücken 2155, 2156, 239, 240 verantwortlich (teilweise Belegung durch den geplanten Spielplatz mit 12.000 m²) und wer führt die Pflege und Reinigung regelmäßig durch?

Bezirksamt Wandsbek

Für das Flurstück 2156 ist der Landesbetrieb Immobilien und Grundbesitz der Freien und Hansestadt Hamburg zuständig.

Die Flurstücke 2155 und 239 sowie 240 befinden sich im Privatbesitz. Im Übrigen siehe zu Frage 2.

  1. Wurde die Reinigung und Pflege der Grabenabschnitte u.a.am Flurstück 2156 durch das Bezirksamt Wandsbek durchgeführt?

Bezirksamt Wandsbek

Nein.

  1. Wenn ja, in welchem Zeitraum?
  1. Wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek

Das Bezirksamt Wandsbek ist kein Eigentümer und damit für die Unterhaltung der Flächen und des Grabens nicht zuständig, siehe zu Frage 3.

  1. Wurde der ungefähr 12.000 m² großer Spielplatz auf der dafür benötigten Fläche, die im B-Plan Rahlstedt 73 besonders gekennzeichnet ist, angelegt?
  1. Wenn ja, wann?
  1. Wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:
Nein, weil sich zwei Flurstücke im Privatbesitz und eines im Allgemeinen Grundvermögen befindet. Die Grundversorgung an öffentlichem Spiel- und Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche kann durch die vor knapp 10 Jahren erneuerten und vergrößerten Spielplätze im Hohenhorstpark abgedeckt werden.

  1. Wurden, die südlich der Siedlung gelegenen großen Grünflächen als Parkanlage (mit einem Rodelberg für Kleinkinder und einer Wasserfläche für Modelboote, Eislauf usw.) angelegt?
  1. Wenn ja, und in welcher Form?
  1. Wenn nein oder nur teilweise, warum nicht in der festgelegten Form?

Bezirksamt Wandsbek:
Nein, weil sich die Flurstücke entweder im Privatbesitz befinden oder im Eigentum der BUKEA als erhaltenswerte Biotopflächen erfasst sind. Eine ausreichende Versorgung mit öffentlichem Grün ist durch den Hohenhorst – Grünzung und die bestehende Anbindung in den freien Landschaftsraum nach Süden gewährleistet.

  1. Wird das gesamte Plangebiet des Bebauungsplan Rahlstedt 73 weiterhin vom Bezirksamt Wandsbek, als Plangebiet gesehen, dass einen sehr hohen Freizeitwert besitzt?
  1. Wenn ja, warum?

Bezirksamt Wandsbek:
Ja, langfristig wird bei einer Nachverdichtung der Wohnbebauung im Quartier oder auf Barsbütteler Gebiet eine Erweiterung der Grünverbindung im B-Plan Gebiet Rahlstedt 73 als sinnvoll gesehen. Bei einer deutlichen Steigerung der Anwohner müsste der zusätzliche Bedarf durch weitere Fläche, entsprechend dem im Plangebiet Rahlstedt 73 vorgesehen Park mit Spielflächen, abgedeckt werden.

  1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Welche bisher nicht umgesetzte Maßnahmen, aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes Rahlstedt 73, könnten noch in den nächsten Jahren erfolgen, wenn damit das Ziel erreicht wird, dass das Plangebiet einen sehr hohen Freizeitwert besitzt?

Bezirksamt Wandsbek:
Keine.

Anhänge

1 Luftbild Lehmkoppel mit Gewässerverläufen

Lokalisation Beta
Hohenhorstpark Lehmkoppel
Stadtteile

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