Bebauungsplan Rahlstedt 133 Eingabe
Letzte Beratung: 17.11.2020 Planungsausschuss Ö 6.3
Die ursprüngliche Drs. 21-2240 wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 02.11.2020 in den Planungsausschuss überwiesen.
Folgende Eingabe (Drs. 21-2240) liegt der Geschäftsstelle vor:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte die Bezirksversammlung, die in dieser Eingabe zum Bebauungsplan Rahlstedt 133 (Entwurf) erläuterten Möglichkeiten und Grenzen für die Versorgung von Rahlstedt-Ost in die weitere Befassung einzubeziehen und Festsetzungen zu beschließen, die den zielgerichteten Fortgang des Bebauungsplanverfahrens nunmehr gewährleisten. Davon unberührt bleibt die in der Öffentlichen Plandiskussion am 30.10.2017 vorgetragene massive Kritik an der Höhe, Masse und Standortverträglichkeit dieser Bebauung. Diese Kritik blieb bisher unbeachtet und wirkungslos. Das Totschlagargument der Wichtigkeit des Wohnungsbaus ließ nicht einmal die Befassung mit Alternativen zu.
(1) Für die Versorgung von Rahlstedt-Ost während der Bauphase dieses Neubauvorhabens bzw. für den für dieses Vorhaben aufzustellenden Bebauungsplan verlangt der Aufstellbeschluss aus dem Jahr 2017: „Die Unterbringung und der Weiterbetrieb sämtlicher Einzelhandelsbetriebe während der Bauphase hat der Vorhabenträger sicherzustellen und zu finanzieren“. In der Sitzung des Regionalausschusses Rahlstedt am 26.08.2020 hat der aktuelle Vorhabenträger demgegenüber erklärt, dass dem davon hauptsächlich betroffenen Lebensmitteldiscounter eine temporäre Unterbringung in der für einen wirtschaftlichen Betrieb verlangten Größe nicht angeboten werden könne, da geeignete Grundstücksflächen fehlen. Das Protokoll zu dieser Befassung steht noch aus, Medienberichten zufolge hat der Vorhabenträger zugleich seine Vorstellungen für die Nahversorgung von Rahlstedt-Ost während der Bauphase erläutert:
- Wöchentlicher Shuttle-Service zu Supermärkten in der Umgebung
- Abholung oder Lieferservice bei telefonischer oder örtlicher Bestellung
- Angebote von Onlinehändlern
- Imbisswagen an der Baustelle auch für Quartiersbewohner
Die überaus erfreuliche Erkenntnis aus dieser Befassung ist, dass inzwischen nicht mehr der Weiterbetrieb bzw. die Existenzsicherung der bestehenden Einzelhandelsbetriebe und damit der Erhalt von Arbeitsplätzen im Vordergrund stehen, sondern die angemessene Versorgung der Quartiersbewohner während der Bauphase. Shuttlebusse und Imbisswagen erscheinen dabei allerdings mehr als ungewöhnlich. Eher dürften sich die Quartiersbewohner an folgende Möglichkeiten gewöhnen:
• Motorisierten Bewohnern könnte der Einkauf im Ortskern Rahlstedt bzw. in Supermärkten in der Umgebung zugemutet werden.
• Nicht motorisierte bzw. eingeschränkt mobile Bewohner könnten das RahlstedtCenter mit den Linienbussen des ÖPNV erreichen und den von EDEKA-Struve angebotenen und nachahmenswerten Lieferservice bis in die Wohnung in Anspruch nehmen. Der Einkauf am Vormittag mit Lieferservice am späten Nachmittag vermeidet den beschwerlichen Transport der Einkäufe und ermöglicht andere Aktivitäten am Einkauftag wie Arztbesuch, Behördengang, andere Einkäufe.
Gleichwohl sind wohnortnahe Angebote unverzichtbar:
• Kiosk/Lotto/Toto/Postsendungen
• Bäcker/Backwaren/Café (Bistro)
• Bürgertreff/Stadtteilbüro
• Apotheke (soweit Wohnortnähe zwingend)
• Temporäre Standflächen für mobile Händler wie Obst/Gemüse/Fleisch/Wurst/Käse
Für diese wohnortnahen Angebote können Miet-Container auf den untergenutzten Stellplatzflächen Kielkoppelstraße 55 und Hegeneck (neben der Dankeskirche) aufgestellt werden. Der Gehweg zwischen Kielkoppelstraße und Schimmelreiterweg bietet Kunden und Besuchern eine gute Erreichbarkeit. Restflächen können mobilen Händlern als Standort angeboten werden.
(2) Die vorstehend beschriebenen Überlegungen beziehen sich auf die Bauphase, können aber nicht ohne Auswirkungen auf die bislang verfolgte Neubaukonzeption bleiben. Zunächst sollte einsehbar sein, dass es in Rahlstedt-Ost für die erdgeschossigen Einkaufsbereiche nicht auf Öffnungszeiten bis 22:00 Uhr ankommen kann. Ebenso sollte nicht streitig sein, dass die beklagte Tristesse am Hegeneck vor allem auf den untergenutzten Parkplatz zurückgeht. Die in der Neubaukonzeption an dieser Stelle ausgewiesenen oberirdischen 40 Stellplätze sind auch deshalb übersetzt, weil in der Umgebung vorhandene Stellplätze nicht ausgelastet sind. Dies trifft zusammen mit der absehbaren Konstellation für die künftige Nahversorgung, die einen Discounter oder Supermarkt an diesem Standort zwar möglich, aber nicht sinnvoll und schon gar nicht zwingend macht. Ein auf Waren des täglichen Bedarfs ausgerichteter Lebensmittelhändler wird mit geringerer Verkaufsfläche auskommen. Somit besteht die Chance, das erdgeschossige Flächenangebot für gewerbliche und öffentliche Nutzungen zu vergrößern und die verkleinerte Fläche im Innenhof wohnverträglicher zu gestalten als dies mit der Erschließung der Tiefgarage, Stellplätzen, Fahrgassen für den Lieferverkehr und Gehweg zu den Haus- und Ladeneingängen möglich wäre. An dieser Stelle zeigt sich, dass die im politischen Raum diskutierte Strategie „Discounter-Plus-Wohnen = Wohnen wo andere Einkaufen“ für den Standort Hegeneck falsche Eindrücke vermittelt, denn eine von dreiseitiger Randbebauung mit bis zu 7 Obergeschossen eingerahmte Verkehrsfläche kann kaum als wohnverträglich wahrgenommen werden bzw nur die Forderung nach einem lärmschützenden Deckel nach sich ziehen.
Die im Neubau zu berücksichtigenden gewerblichen und öffentlichen Nutzungen können sein:
• Kiosk/Lotto/Toto/Postsendungen
• Bäcker/Backwaren/Café/Bistro mit Außenplätzen
• Bürgertreff mit Sprechstunden/Beratung/Stadteilbüro
• Kunden WC
• Bankautomat
• Drogeriewaren
• Lebensmittel/Getränke/Lieferservice
• Apotheke
• Schnittblumen
Dabei wird von inhabergeführten und fußläufig erreichbaren Läden mit werktäglichen Öffnungszeiten längstens bis 20:00 Uhr ausgegangen. Die Gewerbefläche sollte aufteilbar sein, um größtmögliche Nutzungsflexibilität zu gewährleisten.
(3) Soweit die erdgeschossige Gewerbefläche für die aufgeführten Nutzungen nicht ausreicht, bleibt nur, auf bisher für Wohnungen ausgewiesenen Flächen im 1. Obergeschoß auszuweichen oder die weitere Bauentwicklung an diesem Standort zu forcieren und bis dahin die temporären Containerräume (Apotheke und Bürgertreff/Stadtteilbüro) zu nutzen Die weitere Bauentwicklung auf den privaten Grundstücken Hegeneck 3 und angrenzendem Garagenhof ist allerdings weder zeitlich noch in den Nutzungsmöglichkeiten absehbar, denn beide Grundstückseigentümer beabsichtigen aktuell weder Verkauf noch Bebauung. Stattdessen könnte eine mehrgeschossige Bebauung des Garagenhofs und der untergenutzten Stellplatzfläche an der Ostseite des Hegeneck eine alsbald realisierbare Option sein. Auf dem Grundstück Hegeneck 3 könnte langfristig ein das HegenCenter ergänzender Anbau entstehen und mit einer südlich vorgelagerten Freifläche zu einer so auch wahrnehmbaren Quartiersmitte entsprechend der Zielvorgabe der RISE-Förderung entwickelt werden. Dabei könnte auch der Frage nachgegangen werden, ob die angrenzenden und nicht denkmalgeschützten Teile des Dankeskirche für ihre derzeitigen Nutzungen noch zukunftssichere Voraussetzungen bieten und ob die untergenutzten Garagenhöfe am Hegeneck besser durch eine Tiefgarage ersetzt werden sollten. Diese Überlegungen legen den Gedanken nahe, die für den Durchgangsverkehr im Stadtteil nicht benötigte Straße Hegeneck in eine weitgehend autofreie Zone mit Aufenthaltsqualität umzuwandeln. Auf eine solche Vision sollte die weitere Planung des HegenCenter eingehen mit dem Ziel, nicht nur eine virtuelle Quartiersmitte anzustreben.
(4) Die vorstehenden Überlegungen gehen nicht auf eine gemeinsame Initiative engagierter Stadtteilbewohner zurück. Es handelt sich ausschließlich um einen persönlichen und meinungsbildenden Beitrag eines Stadtteilbewohners, der die langwierigen Bemühungen um eine verträgliche Bauentwicklung an diesem Standort inzwischen nicht mehr sorgenvoll verfolgt. Es überwiegt Gleichgültigkeit, denn es besteht eine bestens funktionierende Nahversorgung und Wohnungsbau an diesem Standort bleibt wohl eher eine Fata Morgana.
Folgende Ergänzung vom 03.11.2020 liegt der Geschäftsstelle vor:
In seiner Sitzung am 02.11.2020 hat der Hauptausausschuss meine oben bezeichnete Eingabe dem Planungsausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen.
In der Beratung dieser Eingabe bitte ich zu beachten, dass meinen Ausführungen unter Ziffer (1) zugrunde liegt, dass der aktuelle Vorhabenträger weiterhin bereit und willig ist, angemessene Interimslösungen für die betroffenen Einzelhändler anzubieten und auch zu finanzieren. Rechtlich ist diese Maßgabe aus dem Jahr 2017 allerdings lediglich eine Wunschvorstellung, denn vorrangiger gelten die mit den gegenwärtigen Einzelhändlern bestehenden mietvertraglichen Regelungen. Diese könnten dem Vorhabenträger erlauben, befristete Mietverträge einfach auslaufen zu lassen bzw. eine Ablöse für vorzeitige Vertragsauflösung anzubieten. Es wird also jetzt sehr darauf ankommen, angemessene und den Bewohnerinnen und Bewohnern des Wohnquartiers wie auch dem Vorhabenträger zumutbare Interimslösungen zu vereinbaren und in einem Durchführungsvertrag verbindlich festzulegen.
keine Anlage/n
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