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Bebauungsplan Rahlstedt 131 - Wann erfolgt die Feststellung? Kleine Anfrage vom 12.11.2019

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Am 15.11.2018 hat die Bezirksversammlung den Bebauungsplan Rahlstedt 131 beschlossen um damit gemeinsam mit der Gemeinde Stapelfeld die Entwicklung eines länderübergreifenden Gewerbegebietes zu ermöglichen. Obwohl das geplante Gewerbegebiet gestalterisch, energetisch sowie ökologisch hohe Maßstäbe setzt und umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind, gibt es trotz einer umfassenden Bürgerbeteiligung weiterhin Widerstand gegen das Gewerbegebiet. Die bisher erfolgten vorbereitenden Arbeiten zur Erschließung erfolgten auf der Grundlage der Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplans. Eine gerichtliche Überprüfung des Bebauungsplans ist jedoch erst möglich, wenn dieser vom Bezirksamtsleiter unterschrieben und im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntgemacht und damit rechtskräftig wird. Auch die ökologischen Aufwertungsmaßnahmen im Plangebiet können überwiegend erst umgesetzt werden, wenn der Bebauungsplan in Kraft getreten ist.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:             21.11.2019

 

  1. Warum wurde der Bebauungsplan Rahlstedt 131, fast ein Jahr nach Beschluss durch die Bezirksversammlung, noch nicht vom Bezirksamtsleiter unterschrieben?

 

Nach dem Beschluss der Bezirksversammlung und der Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung durch die zuständige Fachbehörde waren die in einem Bebauungsplanverfahren üblichen weiteren Verfahrensschritte durchzuführen. Hierzu gehören u.a. die Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde, die abschließende Rechtsprüfung und die Vorbereitung der Veröffentlichung im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt. Im Übrigen siehe Antworten des Senates zu den Schriftlichen Kleinen An-fragen Drs. 21/17808 und 21/18218.

 

  1. Wann wird der Bebauungsplan Rahlstedt 131 voraussichtlich vom Bezirksamtsleiter unterschrieben werden?

 

Die Unterzeichnung des Bebauungsplans ist für den 6. Dezember 2019 vorgesehen.

 

  1. Wie lange wird es nach der Unterschrift durch den Bezirksamtsleiter voraussichtlich dauern, bis der Bebauungsplan Rahlstedt 131 veröffentlicht und damit rechtskräftig wird?

 

Nach § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan mit der Bekanntmachung im Hambur-gischen Gesetz- und Verordnungsblatt im Dezember 2019 in Kraft.

 

  1. Welche Ausgleichs- oder sonstigen ökologischen Aufwertungsmaßnahmen sollen im Zu-sammenhang mit dem Bebauungsplan Rahlstedt 131 durchgeführt werden? Bitte tabellarisch nach Maßnahme und Belegenheit aufführen.

 

Im Bebauungsplan Rahlstedt 131 wurden folgende Ausgleichsmaßnahmen und sonstigen ökologischen Aufwertungsmaßnahmen festgesetzt bzw. im Rahmen begleitender städtebaulicher Verträge mit der Planungsbenstigten vereinbart:

 

Nr.

Belegenheit

Maßnahme

Innerhalb des Plangebietes

1

geplantes Gewerbegebiet

Dachbegrünung, Mindestflächen und -qualitäten von  Grundstücksbegrünung, Baum­pflanzungen und  Ergänzung von Knicks gem. § 2 Nr. 12, 24 und 26 des Planverordnungsentwurfs

2

Grüne Fuge

Ergänzung von Knicks und parkartige Landschaftsentwicklung gem. § 2 Nr. 26 und 34.1 des Planverordnungsentwurfs

3

rdlich Bachstücken

Anpflanzung von Bäumen, Ergänzung von Knicks und parkartige Landschaftsentwicklung gem. § 2 Nr. 25, 26 und 34.1 des Planverordnungsentwurfs

4

dlich Bachstücken,
westlich Kösterrodenweg, Stellau

Ergänzung von Knicks, jährliche Pflegemahd und  Entwicklung von Röhrichtbeständen und Hochstaudenfluren und Flächen zur  Eigenentwicklung gem. § 2 Nr. 26, 34.4 34.3 und 34.5 des Planverordnungsentwurfs

5

dlich Bachstücken, östlich Kösterrodenweg, Stellau

Ergänzung von Knicks, Entwicklung von Extensivgrünland sowie Flächen zur Eigenentwicklung gem. § 2 Nr 26, 34.2 und 34.3 des Planverordnungsentwurfes

Außerhalb des Plangebietes

6

Gemarkung Stapelfeld

Flächen zur Entwicklung von Extensivgrünland, Uferrandstreifen, Feldgehölzen und Wald, zur Knickanlage und zur Eigenentwicklung

7

Gemarkung Henstedt

Flächen zur Entwicklung von Extensivgrünland

8

Gemarkung Schiphorst

Flächen zur Waldentwicklung

 

 

 

  1. Welche der unter 4. genannten Maßnahmen erfolgen aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung, welche erfolgen zusätzlich?

 

Die in der Antwort zu Frage 4. aufgeführten Maßnahmen stellen durch Festsetzung im bzw. Zuordnung zum Bebauungsplan eine Kompensation der durch den Plan ermöglich-ten Eingriffe über das rechtlich erforderliche Maß hinaus sicher. Teile der Flächen zu 6. werden von der Planungsbegünstigten zusätzlich in der Großen Heide im Gemeindege-biet Stapelfeld entwickelt.

 

  1. Mit welchen der unter 4. genannten Maßnahmen wurde schon begonnen und wie ist dort der Umsetzungstand.

 

Die Maßnahme Nummer 7 außerhalb des Plangebietes steht vor dem Abschluss.

 

Anhänge

 

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