21-5686

Bebauungsplan Rahlstedt 131 -Sachstand der Umsetzungen- Kleine Anfrage vom 17.08.2022

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Der Bebauungsplan Rahlstedt 131 wurde als länderübergreifende und interkommunale Gewerbeflächenentwicklung" von Hamburg-Wandsbek und dem Kreis Stormarn von der Verwaltung und den zuständigen Fachbehörden hoch gelobt.

 

Mit Feststellung des Bebauungsplanes Rahlstedt 131 und der Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger gehen alle weiteren Kontrollen, im Rahmen der politischen Arbeit, auf den Regionalausschuss Rahlstedt (u.a. Garten- und Tiefbau-angelegenheiten gemäß Geschäftsordnung der Bezirksversammlung) und dem Unterausschuss r Bauangelegenheiten des Regionalausschusses Rahlstedt (Baugenehmigungen) über.

 

In der Drucksache 21-5371 hat die Verwaltung zu Frage 5 wie folgt geantwortet: Frage: Wann werden dem Regionalausschuss Rahlstedt die Maßnahmen des Teilprojektes „Grüne Fuge“, die in großen Teilen durch den Vorhabenträger bereits umgesetzt sind und die sich noch in der Umsetzungsphase befinden, gemäß Beschluss der Bezirksversammlung zur Drucksache 21-3658 Petitum, Punkt 4 vorgestellt?

 

Antwort: Bezirksamt Wandsbek:

 

Der Planungsausschuss als zuständiger Fachausschuss der Bezirksversammlung war über die Maßnahmenplanung der „Grünen Fuge“ im Rahmen der Abstimmungen des städtebaulichen Vertrages zu dem Bebauungsplan Rahlstedt 131, mit dem auch die Planung und Umsetzung der Maßnahmen zur „Grünen Fuge“ geregelt werden, informiert worden. Eine gesonderte Befassung des Regionalausschusses Rahlstedt ist deshalb zur Vermeidung einer Doppelbefassung nicht vorgesehen.

 

 

Mit der Drucksache 21-0581 Antwort zu Frage 4

 

Frage: Welche Ausgleichs- oder sonstigen ökologischen Aufwertungsmaßnahmen sollen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Rahlstedt 131 durchgeführt werden? Bitte tabellarisch nach Maßnahme und Belegenheit aufführen.

 

Antwort: Im Bebauungsplan Rahlstedt 131 wurden folgende Ausgleichsmaßnahmen und sonstigen ökologischen Aufwertungsmaßnahmen festgesetzt bzw. im Rahmen begleitender städtebaulicher Verträge mit der Planungsbegünstigten vereinbart:

 

Die Ausgleichsmaßnahmen und sonstige ökologischen Aufwertungsmaßnahmen wurden in einer Tabelle dargestellt, mit folgenden Belegenheiten:

 

Geplantes Gewerbegebiet,

Grüne Fuge,

rdlich Bachstücken,

dlich Bachstücken,westlich Kösterrodenweg, Stellau,

dlich Bachstücken, östlich Kösterrodenweg, Stellau

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Welchen aktuellen Sachstand haben die einzelnen Ausgleichsmaßnahmen und sonstige ökologischen Aufwertungsmaßnahmen wie in Drucksache 21-0581 dargestellt?

 

  1. Wurde der Regionalausschuss Rahlstedt bei den Grün- und Tiefbaumaßnahmen nach Feststellung des Bebauungsplan Rahlstedt 131 beteiligt?

 

  1. Wenn ja, wie?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Welche Veränderungen hat es nach der Feststellung des Bebauungsplanes Rahlstedt 131 gegeben und in welcher Form wurde das Bezirksamt Wandsbek eingebunden?

 

  1. Welche Grün- und Tiefbaumaßnahmen wurden nach der Feststellung des Bebauungsplanes Rahlstedt 131, in Abstimmung mit dem Bezirksamt Wandsbek, durchgeführt?

 

  1. Wurden für den Bebauungsplan Rahlstedt 131 bereits Bauanträge gestellt?

 

  1. Wenn ja, wie viele?

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Rahlstedt 131 wurde als länderübergreifende und interkommunale Gewerbeflächenentwicklung" von Hamburg-Wandsbek und dem Kreis Stormarn von der Verwaltung und den zuständigen Fachbehörden hoch gelobt.

 

Mit Feststellung des Bebauungsplanes Rahlstedt 131 und der Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger gehen alle weiteren Kontrollen, im Rahmen der politischen Arbeit, auf den Regionalausschuss Rahlstedt (u.a. Garten- und Tiefbau-angelegenheiten gemäß Geschäftsordnung der Bezirksversammlung) und dem Unterausschuss r Bauangelegenheiten des Regionalausschusses Rahlstedt (Baugenehmigungen) über.

 

In der Drucksache 21-5371 hat die Verwaltung zu Frage 5 wie folgt geantwortet: Frage: Wann werden dem Regionalausschuss Rahlstedt die Maßnahmen des Teilprojektes „Grüne Fuge“, die in großen Teilen durch den Vorhabenträger bereits umgesetzt sind und die sich noch in der Umsetzungsphase befinden, gemäß Beschluss der Bezirksversammlung zur Drucksache 21-3658 , Punkt 4 vorgestellt?

 

Antwort: Bezirksamt Wandsbek:

 

Der Planungsausschuss als zuständiger Fachausschuss der Bezirksversammlung war über die Maßnahmenplanung der „Grünen Fuge“ im Rahmen der Abstimmungen des städtebaulichen Vertrages zu dem Bebauungsplan Rahlstedt 131, mit dem auch die Planung und Umsetzung der Maßnahmen zur „Grünen Fuge“ geregelt werden, informiert worden. Eine gesonderte Befassung des Regionalausschusses Rahlstedt ist deshalb zur Vermeidung einer Doppelbefassung nicht vorgesehen.

 

 

Mit der Drucksache 21-0581 Antwort zu Frage 4

 

Frage: Welche Ausgleichs- oder sonstigen ökologischen Aufwertungsmaßnahmen sollen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Rahlstedt 131 durchgeführt werden? Bitte tabellarisch nach Maßnahme und Belegenheit aufführen.

 

Antwort: Im Bebauungsplan Rahlstedt 131 wurden folgende Ausgleichsmaßnahmen und sonstigen ökologischen Aufwertungsmaßnahmen festgesetzt bzw. im Rahmen begleitender städtebaulicher Verträge mit der Planungsbegünstigten vereinbart:

 

Die Ausgleichsmaßnahmen und sonstige ökologischen Aufwertungsmaßnahmen wurden in einer Tabelle dargestellt, mit folgenden Belegenheiten:

 

Geplantes Gewerbegebiet,

Grüne Fuge,

rdlich Bachstücken,

dlich Bachstücken,westlich Kösterrodenweg, Stellau,

dlich Bachstücken, östlich Kösterrodenweg, Stellau

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Welchen aktuellen Sachstand haben die einzelnen Ausgleichsmaßnahmen und sonstige ökologischen Aufwertungsmaßnahmen wie in Drucksache 21-0581 dargestellt?

 

  1. Wurde der Regionalausschuss Rahlstedt bei den Grün- und Tiefbaumaßnahmen nach Feststellung des Bebauungsplan Rahlstedt 131 beteiligt?

 

  1. Wenn ja, wie?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Welche Veränderungen hat es nach der Feststellung des Bebauungsplanes Rahlstedt 131 gegeben und in welcher Form wurde das Bezirksamt Wandsbek eingebunden?

 

  1. Welche Grün- und Tiefbaumaßnahmen wurden nach der Feststellung des Bebauungsplanes Rahlstedt 131, in Abstimmung mit dem Bezirksamt Wandsbek, durchgeführt?

 

  1. Wurden für den Bebauungsplan Rahlstedt 131 bereits Bauanträge gestellt?

 

  1. Wenn ja, wie viele?

 

 

 

 

 

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