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Bebauungsplan Rahlstedt 114 / Farmsen-Berne 32 (Rahlstedter Höhe) Haben sich die Maßnahmen zur Sicherung des Boden - und Wasserhaushalts und der Oberflächenentwässerung nach 20 Jahren bewährt oder sind Nachbesserungen notwendig? Kleine Anfrage vom 06.02.2023

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Mit der Veröffentlichung des Bebauungsplan Rahlstedt 114 / Farmsen-Berne 32 am 02.05.2001 wurde die Rahlstedter Höhe bebaut.

Das Plangebiet erhielt eine offene Oberflächenentwässerung, um u.a. die Verdunstungsrate und Versickerungsrate für Niederschlagswasser zu erhöhen und die Selbstreinigungskraft von in den Gräben lebenden Pflanzen zu nutzen.

Der Bebauungsplan sieht für die Oberflächenentwässerung ein Grabensystem vor, das im Wesentlichen innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen und am östlichen Rand der Bebauungsquartiere verläuft. Es leitet das Oberflächenwasser in offenen Gräben zum vorhandenen Regenwasserrückhaltebecken westlich des Sportplatzes, wobei das natürliche Geländegefälle von Ost nach West die Fließrichtung bestimmt. Grundstücke, die nicht durch die offene Oberflächenentwässerung entwässert werden, sind über Leitungen an die Gräben angeschlossen.

Westlich der Sport- und Spielanlage (Flurstück 6152) befindet sich das Regenrückhaltebecken der ehemaligen Kaserne (im Bebauungsplan als nachrichtliche Übernahme gekennzeichneten Fläche mit wasserrechtlichen Regelungen). Das Regenrückhaltebecken wurde saniert und wird im Rahmen der vorgesehenen offenen Oberflächenentwässerung Regenwasser speichern, vorreinigen und geregelt an den Vorfluter ableiten. Nördlich der überbaubaren Fläche, der für die Deckung des Spitzenbedarfs der Schule zur Verfügung stehenden Fläche besteht eine Leitung, die das Regenrückhaltebecken mit dem Siel im Rahlstedter Weg verbindet.

Am Sportpark verläuft ein Entwässerungsgraben, in dem die gesamte Oberflächenentwässerung des Quartiers Rahlstedter Höhe zusammenfließt und das nicht versickerte Oberflächenwasser in das Rückhaltebecken führt.

Die Verantwortung für den Sportpark wurde, auf Bitte des Bezirkes, von einem Nutzer übernommen. Die Reinigung des Geländes, das Entfernen des Mülls, Garten- und Pflegearbeiten und kleine Reparaturen werden vom Nutzer übernommen und aus Sondermittel jährlich finanziert.

Der Entwässerungsgraben am Sportpark muss jährlich, auf Veranlassung des Bezirksamts Wandsbek, ausgebaggert werden, da es sonst aufgrund der schwierigen Grundwasserbedingungen zu Überschwemmungen bei den Anliegern kommt.

 

Der Entwässerungsgraben am Sportpark muss außerdem täglich kontrolliert und gereinigt werden, da bereits geringe Verunreinigungen und Ablagerungen die Fließfähigkeit des Oberflächenwassers verhindern. Die Entwässerungsgräben genügen in ihrer damaligen städtebaulichen Auslegung nicht mehr den heutigen Anforderungen, insbesondere bei möglichen Starkregenereignissen. Daher sind die Entwässerungsgräben, aber insbesondere die Verrohrungen im gesamten Quartier zu überprüfen.

Auch der Abfluss aus dem Rückhaltebecken, der durch eine Leitung, das Regenrückhaltebecken mit dem Siel im Rahlstedter Weg verbindet, muss auf seine Leistungsfähigkeit überprüft werden, damit jederzeit, auch bei Starkregenereignissen, die optimale Funktion gewährleistet ist.

 

Im Amtlichen Anzeiger (Amtl. Anz.) Nr. 9 DIENSTAG, DEN 31. JANUAR 2023 steht die Änderung des Verzeichnisses der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Vom 7. Januar 2023:

Das Verzeichnis der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen vom 1. November 2011 (Amtl. Anz. S. 2352), zuletzt geändert am 26. April 2022 (Amtl. Anz. S. 577), wird wie folgt geändert:

Das Verzeichnis wird um die in der Anlage 1 aufgeführten öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ergänzt. Des Weiteren werden die in der Anlage 2 aufgeführten öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen aufgehoben.

In Anlage 2 sind die für den Bezirk Wandsbek / aufgehobene Anlagen der Rahlstedter Höhe aufgeführt:

ID-Nr. 000678; Stadtteil Rahlstedt; Anlagenname Rahlstedter Höhe;

Belegenheit Alter Zollweg

ID-Nr. 005983; Stadtteil Rahlstedt; Anlagenname -;

Belegenheit Ahrenshooper Straße

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wer ist für die Sicherung des Boden - und Wasserhaushalts und der Oberflächenentwässerung im Quartier Rahlstedter Höhe (Bebauungsplan Rahlstedt 114 / Farmsen-Berne 32) zuständig?

 

  1. Wurden in den letzten Jahren Maßnahmen und Kontrollen zur Sicherung des Boden - und Wasserhaushalts und der Oberflächenentwässerung im Quartier Rahlstedter Höhe durchgeführt?

 

  1. Wenn ja, durch wen und wann? Bitte die Jahre aufführen.
  2. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Warum muss der Entwässerungsgraben am Sportpark täglich kontrolliert und gereinigt werden, damit die Fließhigkeit des Oberflächenwassers nicht verhindern wird?

 

  1. Wie ist der Verlauf des Entwässerungsgrabens am Sportpark und wie ist der Entwässerungsgraben mit der Oberflächenentwässerung des restlichen Quartiers Rahlstedter Höhe und dem Sportplatz verbunden?

 

  1. Welche Kriterien sind Grundlagen für die Durchführung der Ausbaggerung des Entwässerungsgrabens am Sportpark und wie oft sind diese Ausbaggerungen notwendig?

 

  1. Wie haben sich die Überschwemmungen bzw. die Erhöhung des Wasserdruckes bei den Anliegern ausgewirkt, wenn die Leistungsfähigkeit der Oberflächenentwässerung im Quartier Rahlstedter Höhe nicht mehr gewährleistet war?

 

  1. Wann wurde die Leistungsfähigkeit des Abflusses aus dem Rückhaltebecken festgelegt und wie oft wurde die Leitung vom Regenrückhaltebecken zu dem Siel im Rahlstedter Weg kontrolliert?

 

  1. Welche Maßnahmen sind zukünftig geplant, damit die Oberflächenentwässerung im Quartier Rahlstedter Höhe verbessert wird, insbesondere an den vermeidlichen Eng- und Gefahrenstellen?

 

  1. Wurden zur Sicherung des Boden - und Wasserhaushalts und der Oberflächenentwässerung im Quartier Rahlstedter Höhe Überlegungen zu möglichen Starkregenereignissen und deren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Oberflächenentwässerung im Quartier Rahlstedter Höhe gemacht?

 

  1. Wenn ja, welche?
  2. Wenn nein, warum nicht?

 

  1.  Welche Auswirkungen hat die Aufhebung (siehe Anlage 2 aufgeführten öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen aufgehoben) für die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen in der Rahlstedter Höhe mit der

ID-Nr. 000678 und ID-Nr. 005983?

 

  1. Wurden die öffentlichen Grün- und Erholungsflächen in der Rahlstedter Höhe aus dem Verzeichnis der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, mit dem Einverständnis des Bezirksamtes Wandsbek, herausgenommen und welchen Grund gibt es hierfür?

 

 

Anhänge

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