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Bebauungsplan Marienthal 26 - Bestehende städtebauliche Einfamilienhausstruktur des großzügig begrünten Wohngebietes schützen - Präzedenzfall für 3. Baureihe verhindern Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 09.02.2021 Planungsausschuss Ö 5.6

Sachverhalt

 

Der Bebauungsplan Marienthal 26 von 2004 wurde aufgestellt, um die gewachsene städtebauliche Struktur des großzügig begrünten Wohngebiets, das überwiegend von straßenparallelen Einfamilienhäusern geprägt ist, zu sichern. Das Plangebiet umfasst einen Teil des seit Ende des 19. Jahrhunderts erschlossenen und bebauten Villengebiets, das von dem Bauunternehmer Carstenn nach dem Vorbild englischer Gartenvorstädte entwickelt wurde.

In der öffentlichen Fragestunde des Bauprüfausschusses am 7. Januar 2021 beschwerte sich ein Bürger mit Rechtsbeistand, dass in der Claudiusstraße ein städtebaulicher Präzedenzfall geschaffen würde, der eine bauliche Nachverdichtung in der dritten Baureihe zuließe. Dies sei mit den Zielen des Bebauungsplanes nicht vereinbar.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen

 

  1. Die Verwaltung möge im Ausschuss am 9.2.2021 darlegen, warum aus ihrer Sicht der Bebauungsplan Marienthal 26 keine dritte Baureihe ausschließen würde und wie das mit dem Planziel des Strukturerhaltes vereinbart sei.
  2. Die Verwaltung verhängt unverzüglich eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Marienthal 26, um den oben genannten Präzedenzfall zur Schaffung einer dritten Baureihe zu verhindern.
  3. Die Verwaltung leitet eine Änderung des Bebauungsplanes Marienthal 26 in Textform ein, die Mindestgrundstücksgrößen oder eine GRZ im Plangebiet festsetzen, um das Planziel des Strukturerhaltes des Bebauungsplanes dauerhaft rechtssicher zu gewährleisten.
  4. Die Verwaltung prüft, ob andere Bebauungspläne des Strukturerhaltes im Bezirk Wandsbek ähnliche weitere Festsetzungen benötigen, um die Planungsziele des Schutzes der Einfamilienhausstrukturen dauerhaft rechtssicher zu gewährleisten. Das Prüfungsergebnis möge zeitnah im Planungsausschuss vorgestellt werden.

 

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