Bebauungsplan Bramfeld 70 an den Bestand anpassen Antrag der CDU-Fraktion, angemeldet zur Debatte von der CDU-Fraktion
Der geplante Bebauungsplan Bramfeld 70 sieht eine viergeschossige Wohnbebauung als Blockinnenbebauung vor. So sollen auf dem ehemaligen Grabeland 67 sozial geförderte Wohnungen mit 44 Tiefgaragenstellplätzen sowie weiteren 14 öffentlichen Stellplätzen entstehen.
Die im Bebauungsplan vorgesehene Bebauung fügt sich aufgrund der Geschossigkeit nicht in die insgesamt zweigeschossige Bestandsbebauung ein. Darüber hinaus gab es seit Beginn der Planungen erhebliche Zweifel an der verkehrlichen Entwicklung des bereits heute schon völlig überlasteten Quartiers.
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Bramfeld 70 (Mützendorpsteed) wurde unter anderem ein Verkehrsgutachten erstellt. Dieses Verkehrsgutachten kommt zu dem Schluss, dass im Bereich des fließenden Verkehrs die Leistungsfähigkeit der Straßen und Knotenpunkte gegeben ist. Im Gegensatz dazu kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass im Bereich des ruhenden Verkehrs sich die Situation vor allem dann verschärfen wird, wenn die zukünftigen Bewohner mehr als 44 Autos haben werden bzw. die angebotenen Tiefgaragenstellplätze aus Kostengründen durch die neuen Bewohner nicht genutzt werden.
Zusätzlich bleibt fraglich, ob sich die 14 öffentlichen Stellplätze überhaupt realisieren lassen, wenn wie in der vorliegenden Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bramfeld 70 neben der Erschließung der Wohnungsneubauten auch die Erschließung der rückwärtigen privaten Stellplätze und Garagen der Nachbarbebauung möglich sein soll.
Bisher wenig Beachtung wurde den möglichen zusätzlichen Parkverkehren durch den Neubau der U5 gewidmet. So gibt es bis heute keine Überlegungen wie und in welcher Form das Quartier durch die zukünftigen zu erwartenden Pendelverkehre zu entlasten ist. So wurde der Punkt 6a Drucksache 20-5438.1 bis heute nicht durch die Wandsbeker Verwaltung abgearbeitet.
Vor dem Hintergrund einer langfristigen und ganzheitlichen Betrachtungsweise des Bauvorhabens ist davon auszugehen, dass auch die Bewohner einer sozial geförderten Wohnung zukünftig Autos haben werden und spätestens nach Wegfall der Bindung der Sozialwohnungen sich das Problem deutlich verschärfen wird. In Verbindung mit der einstimmig beschlossenen Drucksache 20-5438.1 Punkt 9 muss die Planung an den Bestand angepasst werden.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.