Bebauungsplan-Änderungsverfahren Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 - Zustimmung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Änderungsentwurfes
1. Anlass der Planung
Anlass für die Änderung des Bebauungsplans Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 sind Bauvorhaben der letzten Jahre, die den förmlichen Planfestsetzungen ggf. weitgehend entsprechen, jedoch der ursprünglichen städtebaulichen Intention des Bebauungsplans zuwider laufen. Der Bebauungsplan wurde 1982 insbesondere mit dem Ziel aufgestellt, den gewachsenen Charakter als Ein-familienhausgebiet zu erhalten.
Der Bebauungsplan beschränkte sich dabei nicht nur auf die Festsetzung des Bestands, sondern ermöglichte in Teilbereichen auch weitere städtebaulich geordnete Bebauungen, teilweise auch in zweiter Reihe. Gleichzeitig wurde zur Sicherung der vorherrschenden Bau- und Siedlungsstruktur festgesetzt, dass nur eine offene Bauweise in Form von Einzel- und/oder Doppel-häusern mit insgesamt maximal zwei Wohnungen pro Gebäude zulässig ist. Den damaligen Plangebern stand dabei soweit ersichtlich der umgangssprachliche Begriff von Einzel- und Doppelhäusern vor Augen, der insbesondere eine eher kleinteilige Bebauungsstruktur unter-stellt.
Der Begriff des ‚Einzelhauses‘ hat sich zwischenzeitig durch die Rechtsprechung weiterentwickelt bzw. konkretisiert, dabei werden die Begriffe ‚Haus‘ und ‚Gebäude’ unterschieden und sind nicht gleichbedeutend. Dadurch müssen z.B. im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bei Einhaltung der sonstigen Vorschriften fallweise auch mehrere aneinander gebaute Gebäude als „Einzelhaus“ genehmigt werden, welches in der Summe mehr Wohneinheiten enthalten kann, als für nur einzelne allseitig freistehende Gebäude zulässig wären. Dies führt im Zusammenspiel mit weiteren Festsetzungen teilweise zu maßstabssprengenden und an die vorhandene, planerisch gewollte Einfamilienhausstruktur nicht angepassten Bauvorhaben.
2. Kommunalpolitische Aspekte
In Folge des Beschlusses der Bezirksversammlung zu Drs. 20-6629 vom 15.11.2018 hatte die Verwaltung am 04.12.2018 im Planungsausschuss zum Sachverhalt berichtet. Am 13.12.2018 hat die Bezirksversammlung daraufhin u.a. beschlossen, dass die Verwaltung ein Bebauungsplanverfahren umgehend einleiten und eine öffentliche Plandiskussion zeitnah durchführen möge. U.a. sollte mit einem möglichst unaufwändigen, rechtssicheren Planverfahren ortsunüblichen großformatigen Kubaturen entgegengetreten werden, die dem Charakter der stadtbild- und strukturprägenden Bestandsbebauung zuwiderlaufen (vgl. Drs. 20-6828). Überdies sollte eine Veränderungssperre erlassen werden.
Am 10.01.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans gefasst. Durch die Änderung sollen die im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahlen (GRZ) für den gesamten Bebauungsplan oder für Teilbereiche aufgehoben und durch die Festsetzung einer absoluten Grundfläche (GR) als Höchstmaß für bauliche Anlagen ersetzt werden. Durch die Festsetzung einer am Bestand orientierten maximalen Grundfläche soll die vorhandene Einfamilienhausstruktur mit ihrer städtebaulich prägenden, kleinteiligen Gebäudekubatur vor einer städtebaulich bedenklichen Überformung durch maßstabsprengende, großformatige Bebauungen geschützt werden. Im Planverfahren sollte darüber hinaus geprüft werden, ob weitere Festsetzungen zu treffen sind. Seit dem 06.02.2019 ist auch die am 28.01.2019 erlassene Veränderungssperre in Kraft.
3. Gespräche mit der Initiative „Meiendorf erhalten!“
Um den mit Blick auf die städtebauliche Zielsetzung bestehenden Handlungsrahmen zu er-läutern und planerische Möglichkeiten zu erörtern, hat die Verwaltung ergänzende Gespräche mit Vertretern der Initiative geführt. Die Verwaltung hat die rechtlichen Einschätzungen erklärt, nach denen die im Oktober 2018 formulierten Festsetzungsvorschläge der Initiative als nicht rechtssicher erachtet werden..
In konstruktiver Weise wurden außerdem weitere Möglichkeiten erörtert, eine Festsetzung der zulässigen GR mit Blick auf die städtebauliche Zielsetzung ergänzen könnten. Im Ergebnis wurde nach Wahrnehmung der Verwaltung ein weitgehendes Einvernehmen mit der Initiative erreicht.
4. Behördenbeteiligung
Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf hergestellt werden.
5. Planungsdaten
Einleitungsbeschluss durch den Bezirksversammlung 13.12.2018
Aufstellungsbeschluss 10.01.2019
Veränderungssperre 28.01.2019
Öffentliche Plandiskussion 21.01.2019
Beschluss des Planungsausschuss über die Fortführung des Verfahrens 19.03.2019
Beteiligung der Behörden und sonstiger Trägern öffentlicher Belange 19.09.2019
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 25.10.2019
6. Öffentliche Auslegung
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs wird voraussichtlich im November/Dezember 2019 stattfinden.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
der öffentlichen Auslegung des Entwurfs einer Änderungsverordnung zum Bebauungsplan Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 zuzustimmen.
- Entwurf einer Änderungsverordnung zum Bebauungsplan Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 (Verordnungstext, Anlage zu Verordnung und Begründung)
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