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Bebauungsplan-Änderungsverfahren Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 - Auswertung der öffentlichen Plandiskussion vom 28.01.2019

Beschlussvorlage

Sachverhalt

A.  Anlass und bisheriges Planverfahren

Anlass für die Änderung des Bebauungsplans Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 sind Bauvorhaben der letzten Jahre, die der ursprünglichen Intention des Bebauungsplans zuwider laufen. Der Bebauungsplan wurde 1982 mit dem Ziel aufgestellt, den gewachsenen Charakter als Einfamilienhausgebiet zu erhalten.

Der Bebauungsplan beschränkte sich dabei nicht nur auf die Festsetzung des Bestands, sondern ermöglichte in Teilbereichen auch weitere städtebaulich geordnete Bebauungen, teilweise auch in zweiter Reihe. Gleichzeitig wurde zur Sicherung der vorherrschenden Baustruktur festgesetzt, dass nur eine offene Bauweise in Form von Einzel- und/oder Doppelhäusern mit insgesamt maximal zwei Wohnungen pro Gebäude zulässig ist. Den damaligen Plangebern stand dabei soweit ersichtlich der umgangssprachliche Begriff von Einzel- und Doppelhäusern vor Augen, der insbesondere eine eher kleinteilige Bebauungsstruktur unterstellt.

Der Begriff des ‚Einzelhauses hat sich zwischenzeitig durch die Rechtsprechung weiterentwickelt bzw. konkretisiert, dabei werden die Begriffe ‚Haus und ‚Gebäude unterschieden und sind nicht gleichbedeutend. Dadurch müssen z.B. im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bei Einhaltung der sonstigen Vorschriften fallweise auch mehrere aneinander gebaute Gebäude als „Einzelhaus“ genehmigt werden, welches in der Summe mehr Wohneinheiten enthalten kann, als für nur einzelne Gebäude zulässig wären. Dies führt im Zusammenspiel mit weiteren Festsetzungen teilweise zu maßstabssprengenden und an die vorhandene, planerisch gewollte Einfamilienhausstruktur nicht angepassten Bauvorhaben.

In Folge des Beschlusses der Bezirksversammlung zu Drs. 20-6629 vom 15.11.2018 hatte die Verwaltung wie erbeten am 04.12.2018 im Planungsausschuss zum Sachverhalt berichtet. Am 13.12.2018 hat die Bezirksversammlung daraufhin u.a. beschlossen, dass die Verwaltung ein Bebauungsplanverfahren umgehend einleiten und eine öffentliche Plandiskussion zeitnah durchführenge. U.a. sollte mit einem möglichst unaufwändigen, rechtssicheren Planverfahren ortsunüblichen großformatigen Kubaturen entgegengetreten werden, die dem Charakter der stadtbild- und strukturprägenden Bestandsbebauung zuwiderlaufen (vgl. Drs. 20-6828). Überdies sollte eine Veränderungsspere erlassen werden.

Am 10.01.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans gefasst. Durch die Änderung sollen die im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahlen (GRZ) für den gesamten Bebauungsplan oder für Teilbereiche aufgehoben und durch die Festsetzung einer absoluten Grundfläche (GR) als Höchstmaßr bauliche Anlagen ersetzt werden. Durchdie Festsetzung einer am Bestand orientierten maximalen Grundfläche soll die vorhandene Einfamilienhausstruktur mit ihrer städtebaulich prägenden, kleinteiligen Gebäudekubatur vor einer städtebaulich bedenklichen Überformung durch maßstabsprengende, großformatige Bebauungen geschützt werden. Im Planverfahren wird darüber hinaus geprüft, ob weitere Festsetzungen zu treffen sind. Seit dem 06.02.2019 ist auch die am 28.01.2019 erlassene Veränderungssperre in Kraft.

B.  Öffentliche Plandiskussion

Am 28.01.2019 fand die öffentliche Plandiskussion zurÄnderung des Bebauungsplans Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 in der Stadtteilschule Deepenhorn statt.

Die Inhalte und der Verlauf der öffentlichen Plandiskussion sind der als Anlage beigefügten Niederschrift zu entnehmen. Es nahmen etwa 300 Bürgerinnen und Bürger teil.

Grundsätzlich begrüßten die anwesenden Bürgerinnen und Bürger mehrheitlich das Ziel der vorgesehenen Änderung des Bebauungsplans, die vorhandenen städtebaulichen Strukturen mit einer überwiegenden Einfamilienhausbebauung planungsrechtlich zu sichern.

Folgende Themen wurden in der öffentlichen Plandiskussion u.a. angesprochen:

  • Ermittlung und Umfang der festzusetzenden zulässigen Grundflächen
  • Bestandschutz und Erweiterungsglichkeiten
  • Eventuelle weitere Änderungen an den bestehenden Festsetzungen
    (Baugrenzen, Anzahl der Vollgeschosse)
  • Stellplätze
  • Starkregenereignisse in Verbindung mit der Versickerung im Gebiet
  • Sicherung privater Gärten als Lebensraum für Flora und Fauna

Vertreter der Bürgerinitiative „Meiendorf erhalten!“ wiesen dabei auf ihre abweichenden Festsetzungsvorschläge als mögliche Alternative zur Festsetzung einer GR hin.

C.  Gespräch mit der Initiative „Meiendorf erhalten!“

Um den mit Blick auf die städtebauliche Zielsetzung bestehenden Handlungsrahmen zu erläutern und planerische Möglichkeiten zu erörtern, hat die Verwaltung am 07.03.2019 ein ergänzendes Gespräch mit Vertretern der Initiative geführt. Die Verwaltung hat die rechtlichen Einschätzungen erklärt, nach denen die im Oktober 2018 formulierten Festsetzungsvorschläge der Initiative als nicht rechtssicher erachtet werden. Zurückzuführen ist dies u.a. auf den notwendigen Bezug von Festsetzungen über die höchstzulässige Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden auf den Gebäudebegriff (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB), eine Verkoppelung mit der Bauweise und eine fehlende Rechtsgrundlage, um den bauordnungsrechtlichen Gebäudebegriff (vgl. § 2 Abs. 2 HBauO) bauplanungsrechtlich abweichend zu definieren oder zu limitieren, aus wie vielen Gebäuden sich ein ‚Haus zusammensetzen darf. Auch für eine Verkoppelung unterschiedlicher Gebäudetypen mit unterschiedlichen Flächenmaßstäben hinsichtlich der höchstzussigen Zahl von Wohnungen wird keine Rechtsgrundlage gesehen.

In konstruktiver Weise wurden außerdem weitere Möglichkeiten erörtert, die nachfolgend im Verfahren geprüft werden sollen und möglicherweise eine Festsetzung der zulässigen GR ernzen könnten. Initiative und Verwaltung haben verabredet, die Ergebnisse der Prüfung in einem Folgegespräch zu erörtern.

Unabhängig von festsetzungsbezogenen Einzelfragen erscheint es weiterhin geboten, dem Beschluss der Bezirksversammlung zu Drs. 20-6828 folgend das Bebauungsplanänderungsverfahren fortzuführen, um im Sinne der formulierten Zielsetzung städtebaulich erforderliche und rechtssichere Festsetzungen zu treffen.

Petitum/Beschluss

Der Planungsausschuss wird gebeten,


der Fortführung des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens zuzustimmen.

Anhänge

- Niederschrift der öffentlichen Plandiskussion vom 28.01.2019

- ÖPD-Infoblatt

- Drs. 20-6629

- Drs. 20-6828

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