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Bebauungspläne Rahlstedt 45 und Rahlstedt 48 Sicherung der typischen städtebaulichen Strukturen Kleine Anfrage v. 02.07.2021

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Der Unterausschuss für Bauangelegenheiten des Regionalausschusses Rahlstedt bat die Verwaltung in der Sitzung am 15.06.2011 zu prüfen, ob eine Änderung der Bebauungspläne Rahlstedt 45 und Rahlstedt 48 aus den Jahren 1969 und 1971 zur Ausnutzung von Nachverdichtungsmöglichkeiten durch rückwärtige Zweitbebauungen in Frage kommen.

Hierzu ist festzustellen, dass auf den zum Teil tiefen und nur straßenbegleitend bebauten Wohngrundstücken in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne Rahlstedt 45 und Rahlstedt 48 ein grundsätzliches Potenzial für eine bauliche Nachverdichtung vorhanden ist. Jedoch wird dieses erfahrungsgemäß durch Einzelvorhaben auch, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, häufig nur sehr langfristig und in kleinen Einheiten umgesetzt. Die aus möglichen Planänderungen mit dieser Zielsetzung resultierende Bindung von Planungskapazitäten der Verwaltung steht darüber hinaus in Konkurrenz zu anderen denkbaren Bebauungsplanverfahren, die zur Schaffung dringend benötigten Wohnraumes zeitnah erforderlich werden können.

Angesichts einer im Zusammenhang mit dem bezirklichen Wohnungsbauprogramm anstehenden Prioritätensetzung auch in Bezug auf zukünftige Bebauungsplanverfahren beabsichtigt die Verwaltung daher, den Ausschuss mit einer entsprechenden Einordnung im Rahmen der Aufstellung des Arbeitsprogramms Bebauungsplanung 2012 zu befassen.

 

Im Arbeitsprogramm 2012 und 2013 sind in der C Warteliste - Folgende Planverfahren können noch nicht terminiert werden: (ohne Rangfolge

die Bebauungspläne

Rahlstedt 45

(Lohheide, Ziehrerweg, Soldkampweg /Wohnen, Nachverdichtung)

und Rahlstedt 48

(Spitzbergenweg /Wohnen, Nachverdichtung) aufgeführt.

 

Im Arbeitsprogramm Bebauungspläne 2014 (siehe Drucksache 19-4795) wurde der Bebauungsplan Rahlstedt 45 u.a. mit folgender Begründung gestrichen:

Vor diesem Hintergrund wurde die Liste der in 2014 einzuleitenden Pläne (B.1-Liste) auf ein Maß begrenzt, das eine möglichst zügige Bearbeitung aller Planverfahren weiterhin ermöglichen soll. Die Warteliste (C) wurde um entfallene Aufgaben bzw. schwer absehbare Potenziale bereinigt. Auf weitere Einzelhinweise wird aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:     09.07.2021

 

1.) Warum wurden die Bebauungspläne Rahlstedt 45 und Rahlstedt 48 in das Arbeitsprogramm Bebauungspläne 2012 aufgenommen?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Eine mögliche Änderung der Bebauungspläne Rahlstedt 45 und Rahlstedt 48 war 2012 auf Vorschlag des Bauprüfausschusses Rahlstedt in die sogenannte „Warteliste“ (C-Liste) des Arbeitsprogrammes „Bebauungsplanung“ aufgenommen worden. Eine Beschlussfassung des zuständigen Planungsausschusses über die Einleitung entsprechender Verfahren war damit nicht verbunden.

 

 

2.) Warum wurde der Bebauungsplan Rahlstedt 45 aus dem Arbeitsprogramm Bebauungspläne 2014 ohne weitere Begründung gestrichen bzw. bereinigt und fiel der Bebauungsplan Rahlstedt 45 unter die Kategorie: schwer absehbare Potenziale?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die seit Jahren intensive Planungstätigkeit - insbesondere im dringend benötigten Wohnungsneubau - erfordert im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung grundsätzlich eine Konzentration der Ressourcen vorrangig auf solche Bebauungsplanverfahren, die hierzu einen wesentlichen und verlässlichen Beitrag leisten können. Nach Maßgabe der Beschlüsse zum Arbeitsprogramm „Bebauungsplanung“ durch den zuständigen Ausschuss wurde dem genannten Verfahren keine Priorität zugemessen. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1. Die Einleitung eines entsprechenden Bebauungsplanänderungsverfahrens war auch in vorlaufenden Arbeitsprogrammen nicht verbindlich vorgesehen.

 

 

3.) Wurde der Unterausschusses für Bauangelegenheiten des Regionalausschusses Rahlstedt über die Streichung des Bebauungsplanes Rahlstedt 45 aus dem Arbeitsprogramm Bebauungspläne 2014 informiert und wurde in diesem Zusammenhang die Frage beantwortet: „Ob eine Änderung der Bebauungspläne Rahlstedt 45 und Rahlstedt 48 aus den Jahren 1969 und 1971 zur Ausnutzung von Nachverdichtungs-möglichkeiten durch rückwärtige Zweitbebauungen in Frage kommen kann“?

 

  1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Nein. Mit Entscheidungen über das Arbeitsprogramm „Bebauungsplanung“ wird der zuständige Planungsausschuss befasst, in dem die in der Bezirksversammlung vertretenen Fraktionen vertreten sind. Die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse können dem veröffentlichten Ausschussprotokoll entnommen werden. Im Übrigen siehe Antworten zu den Fragen 1 und 2.

 

 

4.) Welche zukünftige städtebauliche Entwicklung sieht die Verwaltung im Bebauungsplan Rahlstedt 45, wenn keine Sicherung der typischen städtebaulichen Struktur der vorwiegenden Einfamilienhausbebauung einschließlich Gartenfläche erfolgt?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Nach Auffassung des Bezirksamtes ist die städtebauliche Struktur im Bebauungsplan Rahlstedt 45, der u. a. in weiten Teilen seines Geltungsbereiches durch die Festsetzung vorderer und rückwärtiger Baugrenzen großgige - von Hauptgebäuden freigehaltene - Blockinnenbereiche vorsieht, hinreichend gesichert. Dem stehen Entwicklungs- und Nachverdichtungsmöglichkeiten auf einzelnen Grundstücken nicht entgegen.

 

 

5.) Wird durch in letzter Zeit gestellte Bauanträge und zukünftigen Bauanträgen   (z.B. Mehrfamilienhäuser Sockelgeschoß und Dachneigung), die vorhandene städtebauliche Struktur gefährdet, die überwiegend durch Einfamilienhausbebauung, zum Teil mit gründerzeitlicher Bausubstanz, im Wesentlichen durch straßenparallele Randbebauung, ein- und zweigeschossige Gebäude, freistehende Einfamilienhäuser und Doppelhäuser geprägt ist?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 4.

 

 

6.) Warum wurde der Bebauungsplan Rahlstedt 45 aufgestellt und welche städtebauliche Entwicklung sollte damit erreicht werden?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Der Bebauungsplan wurde aufgestellt, um die städtebauliche Entwicklung im Plangebiet zu ordnen und um notwendige Flächen für Verkehrszwecke, Grünanlagen und den Gemeinbedarf zu sichern. Damit sollte eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der genannten Belange gesichert werden.

 

 

7.) Werden nach Einschätzung der Verwaltung, die damaligen Ziele der städtebaulichen Entwicklung noch erreicht?

 

  1. Wenn ja, in welcher Form?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Ja. In der zu Frage 6 genannten Form.

 

 

  1. Wenn nein, warum nicht und welche Maßnahmen wären, notwendig?

 

 

8.) Welche Gründe führten zur Streichung des Bebauungsplanes Rahlstedt 48 aus dem Arbeitsprogramm Bebauungspläne 2014 und welche zukünftige städtebauliche Entwicklung sieht die Verwaltung im Bebauungsplan Rahlstedt 48, wenn keine Sicherung der typischen städtebaulichen Struktur mit vorwiegenden Einfamilienhausbebauung einschließlich Gartenfläche erfolgt?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 1 sowie sinngemäß Antworten zu den Fragen 2 und 4.

 

 

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