Bebauungspläne im Bezirk Wandsbek - Anzahl, Laufzeit und aktuelle Anpassungen Kleine Anfrage v. 28.06.2021
Die Stadt Hamburg und damit auch der Bezirk Wandsbek steht vor der Herausforderung, für eine steigende Anzahl an Bewohnern auf einer durch die Landesgrenze fest begrenzten Fläche Raum für Leben und Arbeit zu bieten.
Zugleich gibt es eine Vielzahl vergleichsweise neuer Anforderungen (Schutz von Grünanlagen, Verdichtungsanforderungen etc.) und Bebauungskonzepte (beispielsweise Magistralenkonzept).
Die Weiterentwicklung von Gebieten zum Wohnen und Arbeiten ist gebunden an Bebauungspläne.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 01.07.2021
a) Bezeichnung (Name) des Bebauungsplanes
b) Stadtteil des jeweiligen Bebauungsplanes
c) Jahr, in dem der aktuell gültige Bebauungsplan verabschiedet wurde (Feststellungsdatum)
Bezirksamt Wandsbek:
Antwort zu den Fragen 1 und 2 a) bis c):
Im Bezirksamtsbereich Wandsbek gelten derzeit ca. über 600 Bebauungspläne nach dem Baugesetzbuch bzw. dem früheren Bundesbaugesetz sowie auf älterer rechtlicher Grundlage (Baustufenpläne, Durchführungs- und Teilbebauungspläne). Weitere Angaben im Sinne der Fragestellung sind dem Planportal der Freien und Hansestadt Hamburg zu entnehmen (https://www.hamburg.de/planportal/).
a) Wann erfolgte die Aktualisierung?
b) Was war Grund für die Aktualisierung, welches Ziel sollte damit erreicht werden?
Bezirksamt Wandsbek:
Antworten zu den Fragen 3, 3 a), 3 b):
Bebauungsplan |
Jahr der Feststellung |
Planungsziel (Kurzbezeichnung) |
Wandsbek 80 |
2016 |
Wohnungsneubau |
Eilbek 15 |
2016 |
Wohnungsneubau |
Rahlstedt 129 |
2016 |
Wohnungsneubau |
Bramfeld 69 |
2016 |
Wohnungsneubau |
Wandsbek 79 |
2016 |
Wohnungsneubau |
Rahlstedt127, ergänzendes Verf. |
2016 |
Strukturerhalt und -entwicklung |
Farmsen-Berne 38 |
2017 |
Wohnungsneubau |
Marienthal 34 |
2017 |
Wohnungsneubau |
Wandsbek 81 |
2018 |
Wohnungsneubau |
Rahlstedt 130 |
2018 |
Wohnungsneubau, Nahversorgung |
Poppenbüttel 43 |
2018 |
Wohnungsneubau (UPW) |
Hummelbüttel 28 |
2019 |
Wohnungsneubau (UPW) |
Rahlstedt 131 |
2019 |
Gewerbeflächenentwicklung |
Wohldorf-Ohlstedt 19 |
2020 |
Wohnungsneubau |
Bramfeld 65 |
2021 |
Gewerbeflächenentwicklung |
Rahlstedt 78 / Volksdorf 25-Änd. |
2021 |
Strukturerhalt und -entwicklung |
c) Welche B-Pläne sind derzeit in Bearbeitung zur Vorbereitung einer Aktualisierung?
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Drucksache 21-2338 sowie https://www.hamburg.de/wandsbek/bebauungsplaene/ .
d) Für welche Gebiete im Bezirk Wandsbek stehen Überprüfungen hinsichtlich des Bedarfs einer Anpassung an sich entwickelnde geänderte Bedarfe an?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Prioritäten für die Änderung bzw. Neuschaffung von Planrecht werden regelhaft durch die ehrenamtlichen Gremien des Bezirksamtes festgelegt, siehe z. B. Drucksache 21-2338. Deren künftigen Beschlussfassungen kann nicht vorgegriffen werden.
e) Welche Rolle spielt der Bestandsschutz bei der Aktualisierung bestehender Bebauungspläne im Bezirk Wandsbek?
Bezirksamt Wandsbek:
Der Bestandsschutz ist ein allgemeines baurechtliches und kein bauleitplanerisches Institut. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 3 d).
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 3 d). Entsprechende Ausschussvorlagen mit Vorschlägen für das Arbeitsprogramm werden durch die Verwaltung verfasst.
a) Welche Möglichkeiten haben Bürger, Änderungen des bestehenden Bebauungsplanes zu erreichen?
Bezirksamt Wandsbek:
Bürgerinnen und Bürger können Wünsche nach Planrechtsänderungen an die zuständigen Stellen formulieren; jedoch besteht auf die Aufstellung von Bebauungsplänen kein Anspruch (siehe § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch). Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 3 d).
b) Wie können Bürger die Entwicklung ihres Stadtteils aktiv mitgestalten?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Frage ist in der formulierten Pauschalität nicht abschließend zu beantworten. Es bestehen für Bürgerinnen und Bürger vielfältige Möglichkeiten, die Entwicklung ihrer Lebens-umwelt auch über die Bauleitplanung hinaus aktiv mitzugestalten, auch z.B. über sozialräumliche Angebote, ehrenamtliches Engagement oder private Initiativen.
Bezirksamt Wandsbek:
Nein. Wie bisher werden Senatsvorgaben auch weiterhin zu beachten sein, siehe Art. 33 Abs. 2 der Hamburgischen Verfassung, § 1 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden sowie §§ 42 ff. Bezirksverwaltungsgesetz.
a) Gibt es derzeit Hinweise darauf, dass solche Einschränkungen in die Gestaltungsfreiheit des Bezirkes zu erwarten sind?
Bezirksamt Wandsbek:
Entfällt, siehe Antwort zu Frage 5.
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