21-3504

Bebauungspläne im Bezirk Wandsbek - Anzahl, Laufzeit und aktuelle Anpassungen Kleine Anfrage v. 28.06.2021

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Die Stadt Hamburg und damit auch der Bezirk Wandsbek steht vor der Herausforderung, für eine steigende Anzahl an Bewohnern auf einer durch die Landesgrenze fest begrenzten Fläche Raum für Leben und Arbeit zu bieten.
Zugleich gibt es eine Vielzahl vergleichsweise neuer Anforderungen (Schutz von Grünanlagen, Verdichtungsanforderungen etc.) und Bebauungskonzepte (beispielsweise Magistralenkonzept).

Die Weiterentwicklung von Gebieten zum Wohnen und Arbeiten ist gebunden an Bebauungspläne.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:     01.07.2021

 

  1. Wieviele Bebauungspläne gibt es aktuell im Bezirk Wandsbek?

 

  1. Wir bitten um entsprechende Auflistung:

a) Bezeichnung (Name) des Bebauungsplanes

b) Stadtteil des jeweiligen Bebauungsplanes

c) Jahr, in dem der aktuell gültige Bebauungsplan verabschiedet wurde (Feststellungsdatum)

 

Bezirksamt Wandsbek:

Antwort zu den Fragen 1 und 2 a) bis c):

 

Im Bezirksamtsbereich Wandsbek gelten derzeit ca. über 600 Bebauungspläne nach dem Baugesetzbuch bzw. dem früheren Bundesbaugesetz sowie auf älterer rechtlicher Grundlage (Baustufenpläne, Durchführungs- und Teilbebauungspläne). Weitere Angaben im Sinne der Fragestellung sind dem Planportal der Freien und Hansestadt Hamburg zu entnehmen (https://www.hamburg.de/planportal/).

 

 

  1. Wieviele der unter Punkt 1 genannten Bebauungspläne insgesamt und – genauer - welche der unter Punkt 2 genannten Bebauungspläne wurden in den vergangenen 5 Jahren aktualisiert? Bitte auflisten und die Punkte a – c mitbenennen:

a) Wann erfolgte die Aktualisierung?

b) Was war Grund für die Aktualisierung, welches Ziel sollte damit erreicht werden?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Antworten zu den Fragen 3, 3 a), 3 b):

 

Bebauungsplan

Jahr der Feststellung

 

Planungsziel (Kurzbezeichnung)

 

Wandsbek 80

2016

Wohnungsneubau

Eilbek 15

2016

Wohnungsneubau

Rahlstedt 129

2016

Wohnungsneubau

Bramfeld 69

2016

Wohnungsneubau

Wandsbek 79

2016

Wohnungsneubau

Rahlstedt127, ergänzendes Verf.

2016

Strukturerhalt und -entwicklung

Farmsen-Berne 38

2017

Wohnungsneubau

Marienthal 34

2017

Wohnungsneubau

Wandsbek 81

2018

Wohnungsneubau

Rahlstedt 130

2018

Wohnungsneubau, Nahversorgung

Poppenbüttel 43

2018

Wohnungsneubau (UPW)

Hummelbüttel 28

2019

Wohnungsneubau (UPW)

Rahlstedt 131

2019

Gewerbeflächenentwicklung

Wohldorf-Ohlstedt 19

2020

Wohnungsneubau

Bramfeld 65

2021

Gewerbeflächenentwicklung

Rahlstedt 78 / Volksdorf 25-Änd.

2021

Strukturerhalt und -entwicklung

 

 

c) Welche B-Pläne sind derzeit in Bearbeitung zur Vorbereitung einer Aktualisierung?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Drucksache 21-2338 sowie https://www.hamburg.de/wandsbek/bebauungsplaene/ .

 

 

d) Für welche Gebiete im Bezirk Wandsbek stehen Überprüfungen hinsichtlich des Bedarfs einer Anpassung an sich entwickelnde geänderte Bedarfe an?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Prioritäten für die Änderung bzw. Neuschaffung von Planrecht werden regelhaft durch die ehrenamtlichen Gremien des Bezirksamtes festgelegt, siehe z. B. Drucksache 21-2338. Deren künftigen Beschlussfassungen kann nicht vorgegriffen werden.

 

 

e) Welche Rolle spielt der Bestandsschutz bei der Aktualisierung bestehender Bebauungspläne im Bezirk Wandsbek?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Der Bestandsschutz ist ein allgemeines baurechtliches und kein bauleitplanerisches Institut. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 3 d).

 

 

  1. Auf wessen Initiative hin wurden Bebauungspläne im Bezirk Wandsbek einer Überprüfung hinsichtlich möglicher Anpassungen an geänderte Bedarfe unterzogen?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 3 d). Entsprechende Ausschussvorlagen mit Vorschlägen für das Arbeitsprogramm werden durch die Verwaltung verfasst.

 

 

a) Welche Möglichkeiten haben Bürger, Änderungen des bestehenden Bebauungsplanes zu erreichen?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Bürgerinnen und Bürger können Wünsche nach Planrechtsänderungen an die zuständigen Stellen formulieren; jedoch besteht auf die Aufstellung von Bebauungsplänen kein Anspruch (siehe § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch). Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 3 d).

 

 

b) Wie können Bürger die Entwicklung ihres Stadtteils aktiv mitgestalten?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Frage ist in der formulierten Pauschalität nicht abschließend zu beantworten. Es bestehen für Bürgerinnen und Bürger vielfältige Möglichkeiten, die Entwicklung ihrer Lebens-umwelt auch über die Bauleitplanung hinaus aktiv mitzugestalten, auch z.B. über sozialräumliche Angebote, ehrenamtliches Engagement oder private Initiativen.

 

 

  1. Erwartet das Bezirksamt bzw. erwarten die zuständigen Abteilungen im Bereich Stadtplanung einschränkende Auswirkungen in die Bebauungsplan-Gestaltung durch das jüngst aktualisierte „Bündnis für das Wohnen“?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Nein. Wie bisher werden Senatsvorgaben auch weiterhin zu beachten sein, siehe Art. 33 Abs. 2 der Hamburgischen Verfassung, § 1 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden sowie §§ 42 ff. Bezirksverwaltungsgesetz.

 

 

a) Gibt es derzeit Hinweise darauf, dass solche Einschränkungen in die Gestaltungsfreiheit des Bezirkes zu erwarten sind?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Entfällt, siehe Antwort zu Frage 5.

 

Anhänge

keine Anlage/n