20-7403.1

Bebauung Fabriciusstieg: Was ist geplant? - Teil IV

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Mit Drucksache 20-6980.1 teilt das Bezirksamt mit, dass dem Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) über den in Drs. 20-6220 genannten Sachstand hinaus keine neueren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen bekannt sind.

Fraglich ist, wieso auf die Frage, ob bereits mit einem Investor verhandelt worden ist, nicht geantwortet wurde insbesondere, weil die Frage zwei Unterfragen aufwies.

Es wird darum gebeten, dass die u.g. Fragen entsprechend beantwortet werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

Stellungnahme des Bezirksamtes Wandsbek        15.05.2019

Stellungnahme der Finanzbehörde zur Anfrage der Bezirksversammlung Wandsbek 15.05.2019

1.) Was wurde vom LIG und vom Bezirksamt zum Flurstück 3040, Gemarkung Bramfeld innerhalb des letzten Jahres unternommen und welche Ergebnisse wurden erzielt?

2.) Was plant die Behörde mit dem Grundstück Flurstück 3040, Gemarkung Bramfeld?

3.) Wurde bereits mit einem Investor verhandelt?

  1. Wenn ja, mit wem und welche Ergebnisse wurden erzielt?
  2. Wenn nein, ist geplant mit Investoren zu verhandeln?

4.) Wurde bereits geprüft, ob das Grundstück zum Verkauf ausgeschrieben werden kann? Wenn ja, wann ist eine Ausschreibung angedacht?

Finanzbehörde zu den Fragen 1 bis 4:

Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat Anfang des Jahres 2018 einen neuen Bauvorbescheidsantrag gestellt. In dessen Rahmen musste eine Lösung zur Baustellenzufahrt gefunden und ein Baumbestandsplan angefertigt werden. Nach Einreichung der geforderten Unterlagen im Rahmen der Frist wurde sich intern im Bezirksamt beraten. Am 2. Mai 2019 wurde dem LIG der positiv beschiedene Bauvorbescheid für eine Bebauung gemäß der Ausweisung im B-Plan Bramfeld51 übersandt. Der Bebauungsplan ist u.a. einsehbar im Transparenzportal:

http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/bebauungsplan-bramfeld-51-hamburg1

Es wird mit keinem Investor verhandelt. Wie bereits in der Drs. 20-6476 erläutert, wird ein Investor erst nach erfolgter Ausschreibung feststehen. Die Ausschreibung wird mit der nun vorliegenden Entscheidung zur Bebaubarkeit vorbereitet und anschließend veröffentlicht.

Der spätere Investor muss den Antrag auf Sondernutzung des öffentlichen Wegs als Baustellenzufahrt stellen, siehe Drs. 20-6220.

5.) Wurde bereits geprüft, ob auf dem Grundstück mehr als ein EFH gebaut werden kann? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Bezirksamt Wandsbek:

Am 02.05.2019 wurde ein Vorbescheid „Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 3 Vollgeschossen gem. B-Plan-Ausweisung (ca. 3 WE)“ erteilt. Ein Mehrfamilienhaus mit 3 Vollgeschossen ist gem. Bebauungsplan Bramfeld 51 planungsrechtlich zulässig.

6.) Wurde bereits geprüft, ob der Fußweg zwischen der Bramfelder Chaussee und dem Mönchskamp weiterhin als Bauzufahrt genutzt werden soll?

Bezirksamt Wandsbek:

Eine Anfahrbarkeit über den Mönchskamp ist ausgeschlossen. Sämtliche An- und Abfahrten der Baustelle am Fabriciusstieg 4 finden ausschließlich über die Bramfelder Chaussee statt. Die Baustellenzufahrt wird von der Bramfelder Chaussee über den Fabriciusstieg erfolgen.

Eine Zufahrt über den Mönchskamp ist ausgeschlossen und wird auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht genehmigt.

Anhänge

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