Bebauung des Sportplatzes Am Stühm Süd Kleine Anfrage v. 07.10.2021
In Hamburg Bramfeld soll der Sportplatz Am Stühm Süd dem Wohnungsbau ersatzlos zum Opfer fallen. Diese Maßnahme wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen. Bis heute wurde die Bezirksversammlung Wandsbek vor der Entscheidung der gem. Anordnung über Zuständigkeiten für die Sportförderung vom 27. Juni 1978 zuständigen Fachbehörde zur Sache nicht gehört. Dieses Vorgehen verstößt gegen § 28 Nr. 12 Bezirksverwaltungsgesetz. Die Bezirksversammlung weiß bis zum heutigen Tage nicht, wer der Bauherr ist und ob und wie das Grundstück vergeben bzw. veräußert wurde.
Die Tagesordnungen der Bauprüfausschüsse haben seit Jahren ein festes Muster. So finden sich immer unter dem Tagesordnungspunkt 5 „Zur Beratung: Bauanträge für die Errichtung von Gebäuden ab 1 WE/ Nutzungseinheit in Verfahren nach den §§ 61-64 HBauO, die planungsrechtlicher Abweichung bedürfen“ – auch Liste 5 genannt – durch den jeweiligen Bauprüfausschuss zustimmungspflichtige Bauanträge.
Unter dem Tagesordnungspunkt 7 „Zur Information: Bauanträge für die Errichtung von Gebäuden ab 1 WE/ Nutzungseinheit in Verfahren nach den §§ 61-64 HBauO, die
keiner planungsrechtlicher Abweichung bedürfe“ – auch Liste 7 genannt – hingegen finden sich die Bauanträge auf, die der jeweilige Bauprüfausschuss keinen Einfluss mehr nehmen kann.
Durch die durch die Wandsbeker Verwaltung vorgenommene Einteilung des Bauantrages nach § 63 HBauO in die sog. Liste 7 wollte die Wandsbeker Verwaltung das Vorbescheidsverfahren dem zuständigen Bauprüfausschuss trotz seiner Größe und in voller Kenntnis der Wichtigkeit des Bauvorhabens für die Bezirksversammlung Wandsbek durch die vorangegangenen Debatten nur z.K. geben. Da der alte Baustufenplan Bramfeld obsolet ist, soll das Bauvorhaben auf Grundlage des § 34 BauGB beurteilt werden. Aus Sicht der CDU- und anderer Fraktionen ist das Bauvorhaben gem. einer Beurteilung nach § 34 BauGB abzulehnen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
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