20-2795

Bebauung am Buchenkamp muss klar begrenzt werden Antrag der CDU-Fraktion zu Drs. 20-2771

Antrag

Sachverhalt

 

Nach dem breiten Protest und der konstruktiven Kritik aus dem Stadtteil und von Naturschutzverbänden hat Rot-Grün die Planungen für den Bau einer Großunterkunft auf der Tonradswiese mit geschützten Feuchtbiotopen wieder gestoppt. In Gesprächen vor Ort konnte eine alternative Fläche an der Eulenkrugstraße für die Unterbringung von Flüchtlingen gefunden werden. Eine Folgeunterbringung an dieser Stelle erfährt eine deutlich größere Akzeptanz im Stadtteil als die ursprünglichen Pläne.

 

Kritisch ist allerdings zu beurteilen, dass in diesem Zusammenhang die dauerhaften Wohnungsbaupläne im Landschaftsschutzgebiet am Buchenkamp noch deutlich aufgestockt werden sollen. Während der rot-grüne Koalitionsvertrag insgesamt am Buchenkamp ursprünglich lediglich "ca. 60 Wohneinheiten" vorsah, kommen nun die Erweiterung des Baugebiets sowie der geplante Bau für eine Einrichtung für Demenzkranke hinzu.

 

Die bislang vorgestellten Pläne für die Bebauung der Flächen des Ferck'schen Hofs waren nicht überzeugend. Sie bestanden überwiegend aus faktisch viergeschossigen und sehr dichtstehenden Stadtvillen. Gerade dadurch wird die Bebauung als massiv und störend wahrgenommen, während die ortsübliche, direkt angrenzende Bebauung durch kleine eingeschossige Einfamilienhäuser geprägt ist.

 

Der mit Drucksache 20-2771 vorgelegte Antrag enthält zur Fläche der Flüchtlingsunterbringung und zur naturschutzrechtlichen Aufwertung der benachbarten Freiflächen richtige Ansätze. Dies gilt allerdings nicht für die geplanten Vorgaben für den dauerhaften Wohnungsbau. Hier gehören zu einem Kompromiss in jedem Fall eine Auflockerung und klare Begrenzung der Bebauung in Höhe, Abstand und Anzahl der Wohneinheiten.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Vorlage aus Drucksache 20-2771 wird mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen zugestimmt:

 

  1. Auf den Flurstücken 272 und 5716 sollen in einem gemeinsamen Bebauungsplanverfahren zusammen neben der geplanten Einrichtung für Demenzkranke höchstens 60 Wohneinheiten vorgesehen werden, davon 40% im öffentlich geförderten Wohnungsbau.

 

  1. Für die Bebauung wird eine maximale Obergrenze von 2 Vollgeschossen festgelegt, die maximale Firsthöhe beträgt 8,50 Meter. Dies passt sich der Bebauung in der Umgebung am Stadtrand an.

 

  1. Die Anzahl der Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau ("Stadtvillen") wird auf höchstens 40% festgelegt.

 

  1. Für die Bebauung auf dem Flurstück 272 wird ein Mindestabstand von 10 Metern zum straßenparallelen Knick an der Straße Buchenkamp festgelegt.

 

  1. Da für die – überwiegend anderweitig genutzten – Hofgebäude des früheren landwirtschaftlichen Betriebs offenbar keine weitere landwirtschaftliche Nutzung geplant ist, wird diese Fläche verbindlich mit überplant, um Platz für eine aufgelockerte Bebauung und den Abstand zum Knick zu schaffen.

 

  1. Für die geplante Einrichtung für Demenzkranke wird das fachliche Konzept der zuständigen Behörden zeitnah geprüft und das Ergebnis vor den weiteren Verfahrensschritten des Bebauungsplanverfahren der Bezirksversammlung vorgestellt.

 

Anhänge

keine Anlage/n