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Bearbeitungs-Fristen für Bauanträge im Dezernat 4 und Kenntnisnahmen in den Unter-ausschüssen für Bauangelegenheiten -Wie ist die Situation? Kleine Anfrage vom 24.09.2020

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Das Bezirksamt Wandsbek, Dezernat 4, entscheidet über eingehende Bauanträge nach den Verfahren §§ 61-64 HBauO, darunter auch Anträge die einer planungsrechtlichen Abweichung bedürfen. Im Genehmigungsverfahren gem. § 61 HbauO sollen die Bauanträge innerhalb von zwei Monaten beschieden werden, es gibt darüber hinaus verkürzte einmonatige Fristen. Anträge solcher Art gelten als genehmigt, wenn sie nicht in der Frist beantwortet werden. Die Unterausschüsse für Bauangelegenheiten der Regionalausschüsse der Bezirksversammlung  bekommen die von der Verwaltung bearbeiteten Bauanträge vorgelegt und sollen für diese eine Einschätzung entwickeln bzw. zur Kenntnis nehmen, zustimmen und haben die Möglichkeit für Nachfragen.

Im ersten Halbjahr 2020 und bis heute erhielten die Mitglieder der Unterausschüsse für Bauangelegenheiten viele Bauanträge erst nach der Ablauffrist und wurden damit von der Möglichkeit Einwände vorzubringen oder Fragen geklärt zu bekommen ausgeschlossen. Für die Probleme, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, haben wir Verständnis, dennoch dürfen Rechte der Ausschussmitglieder nicht eingeschränkt werden.

Daher fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:     06.10.2020

1. Wie viele Bauanträge gab es im Zeitraum 01.01.2020 bis 15.09.2020 in den Regionen

Bezirksamt Wandsbek:
Vorbemerkung:
Unter Sonstiges sind alle anderen Verfahren (z.B. § 64, § 69, Baulasten, Abgeschlossenheiten, Herstellung ordnungsgemäßer Zustände) summiert. Diese sind für die Aufgabendarstellung zeitlich nicht zu vernachlässigen.

 

a) Alstertal

§ 61: 180 Vorgänge
§ 62: 29 Vorgänge
§ 63: 51 Vorgänge
Sonstige: 67 Verfahren

 

b) Walddörfer

§ 61: 198 Vorgänge
§ 62: 17 Vorgänge
§ 63: 51 Vorgänge
Sonstige: 62 Verfahren

 

c) Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne

§ 61: 104 Vorgänge
§ 62: 40 Vorgänge
§ 63: 29 Vorgänge
Sonstige: 51 Verfahren

 

d) Rahlstedt

§ 61: 159 Vorgänge
§ 62: 39 Vorgänge
§ 63: 50 Vorgänge
Sonstige: 80 Verfahren

 

e) Wandsbek Kern

§ 61: 131 Vorgänge
§ 62: 88 Vorgänge
§ 63: 58 Vorgänge
Sonstige: 102 Verfahren

 

2. Wie viele der Bauanträge aus 1.) wurden nicht innerhalb der Fristen bearbeitet? Bitte wie unter 1. in die Regionalbereiche aufgliedern.


Bezirksamt Wandsbek:
Hierüber wird keine Statistik geführt. Es müssten alle Vorgänge unter 1. durchgesehen werden; dies ist mit einem vertretbaren Aufwand in der für eine Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar.

 

3. Wie viele Bauanträge gingen nicht innerhalb der Frist bei den Unterausschüssen für Bauangelegenheiten ein? Bitte jeweils für die Regionen a) bis e) wie unter 1. nennen.

Bezirksamt Wandsbek:
Hierüber wird keine Statistik geführt. Es müssten alle Vorgänge unter 1. durchgesehen werden; dies ist mit einem vertretbaren Aufwand in der für eine Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar.

 

 

4. Was ist im zuständigen Dezernat, im Bereich Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, unternommen worden, um die Bearbeitungsfristen der Prüfung von Bauanträgen in allen Fällen einzuhalten?

Bezirksamt Wandsbek:
Neben einer stetigen Ausschöpfung der Möglichkeiten des Stellenplans für eine auskömmliche Personalausstattung verfolgt das Fachamt eine Prioritätensetzung hinsichtlich der abzuarbeitenden Verfahren.

 

5. Was ist bisher unternommen worden, damit die Unterausschüsse für Bauangelegenheiten keine verfristeten Bauanträge erhalten? Wurden dabei Verbesserungen erzielt?

Bezirksamt Wandsbek:
Die überwiegende Anzahl der Anträge wird fristgerecht bearbeitet. In Einzelfällen kommt es zu Genehmigungsfiktionen, die in vereinfachten Verfahrenen nach § 61 HBauO nach Ablauf der Bearbeitungsfrist eintreten.  Dies geschieht, um die Bearbeitung der wichtigen Vorhaben zu gewährleisten. Bei Vorhaben mit neuen Wohneinheiten und/oder Nutzungseinheiten werden vor der Bestätigung der Genehmigungsfiktion die wesentlichen Prüfthemen überschlägig geprüft, so dass keine städtebaulich unerwünschten Vorhaben entstehen. Im Übrigen siehe Antwort zu 4.

 

6. Wenn nichts unternommen wurde, welche Steuerungsmöglichkeiten sind heute beim Bezirksamt dafür vorgesehen:

a) Bauanträge in der vorgesehenen Frist zu bearbeiten?

Bezirksamt Wandsbek:
Die überwiegende Anzahl der Anträge wird fristgerecht bearbeitet.

 

b) den Unterausschüssen die Bauanträge innerhalb der Frist in die jeweiligen Sitzungen zuzustellen.

Bezirksamt Wandsbek:
Die im Prüfverfahren zu beteiligenden Fachdienststellen müssen innerhalb von 4 Wochen eine Stellungnahme abgeben. Durch die vom Gesetzgeber vorgesehene Bearbeitungsfrist für Anträge  von 1 bzw. 2 Monaten verbleibt somit z.T. nur ein geringes Zeitfenster für eine Gesamtprüfung des Vorhabens. Sofern der Eingang eines Antrages (Fristbeginn) und die Sitzungstermine der Bauprüfausschüsse zeitlich ungünstig liegen, kann die zeitgerechte Vorstellung im Ausschuss nicht erfolgen.

 

7. Wie viele Planstellen gibt es aktuell in den Bauprüfabteilungen nach dem Vertrag für Wohnen und der Wohnungsbauinitiative des Senats?

Bezirksamt Wandsbek:
Der Begriff „Planstellen“ wird im Rahmen dieser Antwort nicht als Beamtenstellen interpretiert, sondern es werden auch Tarifstellen betrachtet. Es sind 5,0 Stellen (alles Tarifstellen) vorhanden.



 

a) Wie viele Stellen sind mit eingearbeiteten Kolleg*innen besetzt? Gibt es dauerhafte Abwesenheit?

Bezirksamt Wandsbek:
4,54 Stellen sind mit eingearbeiteten Kolleg*innen besetzt. Es gibt keine dauerhaften Abwesenheiten.

 

b) Wie viele neue Kolleg*innen sind in der Einarbeitung?

Bezirksamt Wandsbek:
Keine.

 

8. Wie wird sich im 4. Quartal 2020 planmäßig die Personalsituation im zuständigen Dezernat entwickeln?

a) Wie viele Personen gehen in den Ruhestand?

Bezirksamt Wandsbek:
Keine.

 

b) Wie viele Neueinstellungen sind geplant? Falls keine Neueinstellungen geplant sind, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt plant grundsätzlich die Nachbesetzung der freiwerdenden Stellen in dem betroffenen Bereich. Die Anzahl der Neueinstellungen kann vor Abschluss von Auswahlverfahren nicht benannt werden.


9. Wie steht es um die Einarbeitung und Schulung von neuen Mitarbeiter*innen? Wie ist der Ablauf? Wie viel Zeit nimmt die Einarbeitung in Anspruch?

Bezirksamt Wandsbek:
Im Fachamt Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt und im Dezernat 4 gibt es einheitliche Einarbeitungsregularien; diese beinhalten eine umfangreiche Schulung zu verschiedenen Themen der Verwaltung. In der Bauprüfabteilung werden die neuen Kolleginnen und Kollegen durch einen Paten betreut. Durch die Teamleitungen erfolgen weitere allgemeine fachliche Schulungen. Durch die Brandschutzsachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter werden ebenfalls Einführungen zum Brandschutz gegeben.

Innerhalb der Probezeit von 6 Monaten muss entschieden werden, ob die neu eingestellten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter erkennen lassen, dass sie die Aufgabe verstehen. Bis zu diesem Zeitpunkt bearbeiten die neu eingestellten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bereits einzelne einfache Vorgänge, anfangs mit intensiver Betreuung, die zunehmend geringer wird. Bis neu eingestellte Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sich die Erfahrung für umfangreichere Prüfaufgaben angeeignet haben, vergehen in der Regel drei Jahre. Der Betreuungsaufwand wird dabei zunehmend geringer.

 

Anhänge

keine Anlage/n