Beachtung der Ausgleichsverkehre im Rahmen der Umsetzung der Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) Beschlussvorlage des Regionalausschusses Kerngebiet Wandsbek
Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek hat sich in seiner Sitzung am 16.05.2018 mit einer Mitteilung (Drs. 20-5881) zur Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) mit Bezug Tempo 30 gem. § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern befasst.
Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig
folgendes Petitum zur Beschlussfassung:
Die Bezirksversammlung bittet, dass im Rahmen der Umsetzung der Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) mit Bezug Tempo 30 gem. § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern im Speziellen bei der Prüfung auch auf mögliche Ausweichverkehre durch Wohngebiete geachtet wird.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.