Beachtung der Ausgleichsverkehre im Rahmen der Umsetzung der Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.06.2018 (Drs. 20-5941)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksversammlung bittet, dass im Rahmen der Umsetzung der Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) mit Bezug Tempo 30 gem. § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern im Speziellen bei der Prüfung auch auf mögliche Ausweichverkehre durch Wohngebiete geachtet wird.
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS):
Der Empfehlung der Bezirksversammlung Wandsbek wird entsprochen.
In der VwV-StVO zu Zeichen 274 XI. und der HRVV ist bereits geregelt, dass bei der Prüfung der Errichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h (Zeichen 274) drohende Verkehrsverlagerungen auf Wohnnebenstraßen einzubeziehen sind.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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