Bauvorhaben Wellingsbütteler Landstraße (bez. Drs. 21-2480 und 21-2484) Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.01.2021 (Drs. 21-2681)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der LSBG wird um die Beantwortung der Eingabe „Bauvorhaben Wellingsbütteler Landstraße“ (Drs. 21-2480) gebeten.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:
Der LSBG bedankt sich zunächst für die freundlichen Hinweise. Solche Hinweise wie auch eine Reihe von Änderungswünschen und Stellungnahmen erreichen üblicherweise nach einer Erstverschickung die jeweils zuständige Planungsbehörde. Diese Hinweise, Änderungswünsche und Stellungnahmen werden abgewogen, in die Planung eingearbeitet und im Rahmen einer Zweitverschickung alsbald veröffentlicht.
In der Zweitverschickung zur Wellingsbütteler Landstraße wird auch die Alternative, Fahrradstraße Stübeheide/Borstels Ende, mit untersucht werden. Ebenso soll auch der Abschnitt der Wellingsbütteler Landstraße zwischen Stübeheide und Borstels Ende im Ist-Querschnitt saniert werden. Schutzstreifen werden dort aufgrund der in der Eingabe beschriebenen Platznot von der Polizei nicht angeordnet, da in Zukunft regelmäßig auch Busse auf der Wellingsbütteler Landstraße verkehren sollen.
In diesem Sinne werden die Hinweise der Eingabe in der weiteren Planung Berücksichtigung finden. Die Zweitverschickung kann voraussichtlich ab April auf der Seite der Bürgerbeteiligung (https://beteiligung.hamburg/wellingsbuetteler-landstrasse/#/) eingesehen werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n