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Bauvorhaben im Georg-Raloff-Ring Kleine Anfrage vom 13.03.2017

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Im Georg-Raloff-Ring sollen Parkplätze dem Wohnungsbau und der Umgestaltung des Spielplatzes weichen. Zusätzlich soll neben der Kita-Georg-Raloff-Ring gebaut werden.

Bereits jetzt finden die Anwohner vor Ort kaum noch Parkplätze. Die Tiefgaragenstellplätze im Georg-Raloff-Ring sind vollkommen ausgebucht. Es gibt bereits lange Wartelisten.

 

In der Steilshooper Straße steht das Grundstück der ehemaligen Tankstelle leer (vor Budni). Derzeit wird dies für Baufahrzeuge genutzt. In der Zeit der Bauarbeiten könnte es als Ausgleichsparkfläche dienen.

 

Das Bezirksamt Wandsbek plant im Jahr 2017 die Steilshooper Straße zu sanieren. Jedoch könnte die gleichzeitige Einrichtung von Baustellen im Georg-Raloff-Ring und in der Steilshooper Straße zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Es besteht auch die Gefahr, dass weitere Parkplätze nicht nutzbar sind. Daher sollten die beiden Bauvorhaben zeitlich abgestimmt werden, damit diese nicht gleichzeitig erfolgen.

 

Des Weiteren könnte in der Bauzeit versucht werden mit den Discountern eine Nachtparkmöglichkeit zu finden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:     23.03.2017

 

Vorab: Eine Baugenehmigung wurde für das Vorhaben noch nicht erteilt. Die Antworten zu 1. und 2. spiegeln lediglich die Erkenntnisse des derzeitigen Verfahrensstandes wider.

 

1.)    Wie viele Parkplätze werden im Georg-Raloff-Ring durch die Bauvorhaben entfallen (unterteilt für den Wohnungsbau und für den Spielplatz)?

 

Im Rahmen des Bauvorhabens werden insgesamt 93 Stellplätze entfallen. Hiervon entfallen 80 Stellplätze im Innenhof auf den Wohnungsbau und 13 Stellplätze für die Kinderspielfläche entlang des Georg-Raloff-Rings.

 

2.)    Wie viele Parkplätze werden in der geplanten Tiefgarage neu geschaffen?

 

In der Tiefgarage sollen 90 Stellplätze entstehen. Im Innenhof sollen zusätzlich noch sieben Stellplätze entstehen. Dies ergibt eine Gesamtzahl von 97 Stellplätzen. Vier Stellplätze werden zusätzlich geschaffen. Gemäß § 48 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) müssten keine Stellplätze mehr für reinen Wohnungsbau geschaffen werden. Im Vorbescheid sind als Bedingung die Kompensation und die Schaffung zusätzlicher Stellplätze in ausreichender Zahl genannt.

 

3.)    Für wie viele Wohneinheiten wurde im Georg-Raloff-Ring eine Baugenehmigung erteilt?

 

Eine Baugenehmigung wurde noch nicht erteilt.

 

4.)    Ist dem Bezirksamt Wandsbek der Eigentümer des Grundstückes der ehemaligen Tankstelle in der Steilshooper Straße bekannt?

 

Ja.

 

5.)    Hat das Bezirksamt Wandsbek in der letzten Zeit Kontakt zum Inhaber des Grundstückes der ehemaligen Tankstelle aufgenommen? Wenn ja, wann und was war Gegenstand der Gespräche?

 

Nein.

 

6.)    Könnte aus Sicht des Bezirksamtes Wandsbek das Grundstück der ehemaligen Tankstelle als Ausweichparkfläche genutzt werden?

 

Das Bezirksamt müsste einen entsprechenden Antrag prüfen.

 

7.)    Ist dem Bezirksamt Wandsbek die massive Parkplatzproblematik im Georg-Raloff-Ring bekannt?

 

Die hohe Bevölkerungsdichte verbunden mit verstärktem Individualverkehr führen in einigen Stadtteilen des Bezirkes zu einem hohen Bedarf an Stellplätzen.

 

8.)    Wann sollen die Bauarbeiten in der Steilshooper Straße beginnen?

 

Im Sommer 2017.

 

9.)    Ist dem Bezirksamt bekannt, wann die Bauarbeiten im Georg-Raloff-Ring beginnen sollen?

 

Nein.

 

10.) Plant das Bezirksamt Wandsbek die Bauarbeiten der Steilshooper Straße mit den Bauvorhaben im Georg-Raloff-Ring abzustimmen?

 

a) Wenn ja, wurden bereits Maßnahmen unternommen?

aa) Wenn ja, welche und wann?

 

b) Wenn nein, warum ist aus Sicht des Bezirksamt Wandsbek keine Abstimmung der Baustellen erforderlich?

 

Siehe Antwort zu 9. Da es keinen terminierten Baubeginn für den Hochbau gibt, kann sich das Bezirksamt Wandsbek noch nicht abstimmen.

 

11.) Warum muss der Spielplatz im Zuge des Wohnungsbaus umgestaltet werden? Die Rechtsgrundlage ist zu benennen!

 

Auf dem Flurstück 1112 besteht eine Baulast, die die Feuerwehrumfahrt sicherstellt (§ 79 HBauO). Die Feuerwehrumfahrt liegt im Bereich des aktuellen Standortes der Kinderspielfläche.

Zudem liegt die geplante Tiefgarage zur Sicherung der Stellplätze direkt unterhalb des jetzigen Standortes. Eine Umgestaltung ist unumgänglich, um für die Entschärfung der Parkplatz-situation die notwendigen Stellplätze sicherzustellen.

Der Spielplatz wurde mit Mitteln des Programms „Aktive Stadtteilentwicklung 2005-2008“ gefördert. Seitens des Bezirksamtes wurde der Verlegung bzw. Veränderung zugestimmt mit der Bedingung, dass die Qualität des Spielplatzes mindestens in seinem derzeitigen Standard wiederhergestellt wird.

 

12.) Welche Ausnahmetatbestände kommen für das Absehen der Umgestaltung/Herrichtung des Spielplatzes in Betracht?

 

Ein vollkommener Wegfall von Kinderspielflächen ist gemäß Bauprüfdienst 1/2012 nicht zulässig. Lediglich eine Unterschreitung von der erforderlichen Größe der Kinderspielfläche ist zulässig, wenn „die sonst zulässige Bebauung auf dem Grundstück nicht oder nur mit unzumutbaren Aufwand verwirklicht werden kann“.

 

13.) Sind dem Bezirksamt Wandsbek Ansprechpartner der Discounter Lidl, Aldi und Penny bekannt?

 

Nein.

 

 

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