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Baustoffzwischenlager Neusurenland 134 Kleine Anfrage vom 27.01.2020

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Auf dem Baugebiet Farmsen-Berne 36 sowie dem Nachbargrundstück Neusurenland 134 existiert zurzeit ein Baustoffzwischenlager für den Zeitraum bis dort konkrete Baumaßnahmen beginnen.

 

In diesem Baustoffzwischenlager werden täglich Mutterböden, Kiessände, Mischsände, Stubben, Trümmerbruch etc. von außen angefahren, abgeladen, gelagert oder umgekehrt. Kipplaster bereiten dabei nicht nur Lärm, sondern erzeugen Erschütterungen, die über die Straße Neusurenland hinaus übertragen werden. Bagger fahren die Erden hin und her (rückwärts mit Tuten), türmen sie zu riesigen Bergen auf.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:            05.02.2020

 

 

  1. Ist dem Bezirksamt die Problematik bekannt?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Nein.

 

 

  1. Darf ein Grundstück im Wohngebiet als Zwischenlager genutzt werden?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Nein. Das sogenannte Bodenzwischenlager hat keine Genehmigung durch die Bauprüfabteilung des Bezirksamtes. Bis 50 m² Grundfläche ist eine Aufschüttung genehmigungsfrei gem. § 60 HBauO Anlage 2 Nr. 8. Eine gewerbliche Bodenzwischenlagerung ist im Wohngebiet planungsrechtlich jedoch nicht zulässig.

Sollte es sich hierbei um die Baustelleneinrichtung für Neusurenland 134 handeln, wäre diese Baustelleneinrichtung zulässig.

 

 

  1. Welche Behörde ist für die Kontrolle derlei Zwischenlager verantwortlich?

 

Bezirksamt Wandsbek:

In Bezug auf die Genehmigung zur Nutzung ist es die Bauprüfabteilung des Bezirksamtes.

 

 

  1. Kann das Bezirksamt die Zwischenlagerungen unterbinden?
    1. Wenn ja, wie?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Bauprüfabteilung kann und wird im Rahmen eines Verfahrens zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände entsprechende Schritte zur Einstellung der Nutzung einleiten.

 

  1. Wenn nein, wieso nicht?

 

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