21-1721

Baumkontrollen auf Schulgelände durch das Bezirk Wandsbek

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Die Schule Brockdorffstraße liegt im Stadtteil Rahlstedt und ist nach Westen zum Tennisplatz des RHTC, nach Osten zu den Grundstücken an der Jasper-Pentz-Straße und nach Süden zur Seniorenwohnanlage an der Theodor-Storm-Straße von hohen Bäumen umgeben. Die Eichen an der Ostseite stehen entweder auf dem Schulgelände direkt am Zaun oder auf der anderen Seite, dann immer noch auf öffentlichem Grund. Im Bereich der Sporthalle und des Sportplatzes befindet sich auf der Ostseite zwischen den Privatgrundstücken und der Schule ein schmaler Streifen, welcher der FHH gehört und von der Schulbehörde, bzw. von Schulbau mit verwaltet wird.

Gemäß „Rahmenvereinbarung zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung, dem Landesbetrieb Hamburger Institut für Berufliche Bildung

und den Bezirksämtern der Freien und Hansestadt Hamburg über die Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten sowie Freigabe von Schulhofflächen und –sportplätzen als öffentliche Kinderspielplätze“ werden in den unterrichtsfreien Zeiten grundsätzlich alle nach Lage, Beschaffenheit und

Ausstattung geeigneten Schulhofflächen und – sportplätze als öffentliche Kinderspielplätze bis 20.00 h freigegeben,

 

Durch die vielen Umbaumaßnahmen, an der Schule Brockdorffstraße in den letzten Jahren, haben sich die Kinder angewöhnt, auch im Bereich unterhalb der Eichen zu spielen, ehemals vorhandenes Gehölz hat diesem Ansturm nicht standgehalten. Es befindet sich unter den Bäumen ein Schuppen mit Spielzeug für die Nachmittagsbetreuung.

Jedes Jahr im Frühjahr hat bisher eine Gärtnerfirma mit einem großen Gelenksteiger, an mehreren Tagen mit Sägen, langen Stangen und Motorsägen das Totholz aus den Bäumen, insbesondere den Eichen entfernt. In diesem Jahr wurde das Totholz noch nicht entfernt. Die Menge des Totholzes soll nach Berichten von Anwohnern sehr hoch sein. Die toten Äste sind an fast jedem Baum zu finden und erreichen vielfach eine Länge von mehreren Metern und den Umfang von Unterarmen.

Durch die Bäume sind nicht nur die Schüler, die unter den Bäumen spielen, während der Nachmittagsbetreuung gefährdet. Auch die Privatgrundstücke auf der anderen Seite mit einer Auffahrt, diversen Garagen, Schuppen, Gartenflächen und spielende Kinder sind von dieser Gefahr betroffen.  Die Schule kann zudem immer betreten werden, es gibt zwar Schultore, aber über den Parkplatz kann man immer auf das Schulgelände gelangen. Durch die Schranke wird verhindert das die Autos auf das Gelände kommen, spielende Kinder können das Gelände jedoch jederzeit betreten.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Werden im Rahmen der Zuständigkeit des Bezirksamtes Wandsbek, für die Freigabe von Schulhofflächen und –sportplätzen als öffentliche Kinderspielplätze auch die notwendigen Baumkontrollen durch das Bezirksamt Wandsbek vorgenommen?
    1. Wenn ja, wann wurden diese Baumkontrollen durchgeführt und was wurde im Einzelnen festgestellt?
    2. Wenn nein, warum wurden keine Baumkontrollen durchgeführt oder wurden die Baumkontrollen von anderen durchgeführt und liegen dem Bezirksamt Unterlagen darüber vor?
  2. Welche Maßnahmen werden zukünftig durchgeführt?
  3. Wird die Schule, die zuständige Fachbehörde und der Träger des Nachmittagsunterrichtes von dem Zustand der Bäume informiert?
    1. Wenn ja, welche Maßnahmen werden von wem erfolgen?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  4. Welcher zuständige Ausschuss der Bezirksversammlung wird von den Ergebnissen der Baumkontrollen informiert?
  5. Wie erfolgt die Baumkontrolle vom Bezirksamt Wandsbek auf den anderen Schulgeländen des Bezirkes Wandsbek?

 

 

Anhänge

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