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Baumkontrolle von Gewässern Kleine Anfrage vom 16.10.2020

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Im Arbeitsprogramm MR 32 Wasserwirtschaft befinden sich unter Neuaufnahme 2020 aus Maßnahmenspeicher die Baumkontrollen von Gewässer.

Die Baumkontrollen der Gewässer sind in 5 Abschnitte unterteilt.

Baumkontrolle Gewässer 1 Los 1: Eilbek, Wandsbek, Marienthal, Hinschenfelde  

Baumkontrolle Gewässer 2 Los 2: Tonndorf, Jenfeld, Farmsen südlich U1

Baumkontrolle Gewässer 3 Los 3: Rahlstedt

Baumkontrolle Gewässer 4 Los 4: Farmsen nördlich U1, Steilshoop, Bramfeld

Baumkontrolle Gewässer 5 Los 5: Volksdorf, Bergstedt, Sasel

Die Baumkontrollen wurden aufgrund der Rechtsprechung Verkehrssicherheit notwendig.

Die Kontrollbegehung der Lose 13 sollte gemäß Arbeitsprogramm im Frühjahr 2020 erfolgen.

Die Kontrollbegehung der Lose 45 sollte gemäß Arbeitsprogramm im Herbst 2020 erfolgen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:      28.10.2020

 

  1. Wurden die Kontrollbegehung der Gewässer für die Lose 13 durchgeführt?
    1. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

      Bezirksamt Wandsbek:

Los 1: Es wurden 642 Bäume begutachtet, davon sind 3 zu fällen und an 54 Bäumen sind Kronenpflegearbeiten durchzuführen.

Los 2: Es wurden 2.054 Bäume begutachtet, davon sind 14 zu fällen an 42 Bäumen sind Kronenpflegearbeiten durchzuführen.

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

    Bezirksamt Wandsbek:
    Los 3 konnte für die Kontrollbegehung im Frühjahr nicht mehr ausgeschrieben werden und wird zusammen mit den Losen 4 bis 6 vergeben.

     
  1. Wurden die Kontrollbegehung der Gewässer für die Lose 45 durchgeführt?
    1. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
    2. Wenn nein, warum nicht?


Bezirksamt Wandsbek:

Die Kontrollbegehung für die Lose 4 bis 5 befindet sich noch in der Phase der Vergabe. Zur Verzögerung hat geführt, dass die Sachbearbeiterin zwischenzeitlich zur Unterstützung der Corona-Pandemie im Gesundheitsamt ausgeholfen hat. Los 6 wurde zusätzlich aufgegriffen, um die Verzögerung im Folgenden auszugleichen.

 

  1. Welche Rechtsprechung zur Verkehrssicherheit war Verursacher der Baumkontrollen?

    Bezirksamt Wandsbek:
    Basis ist die fortentwickelnde Rechtsprechung zu den Verkehrssicherungspflichten nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Danach sind Personen- oder Sachschäden durch Bäume vom Eigentümer bzw. Verantwortlichen zu verhindern. Die Gewässer werden teilweise für den Freizeitsport oder angrenzende Wege von Fußngerinnen und Fußngern intensiv genutzt, sodass ein Gefährdungspotential besteht.

     
  2. Welche Maßnahmen werden nach erfolgter Kontrollbegehung durchgeführt?

    Bezirksamt Wandsbek:
    Siehe Antwort zu Frage 1.

     
  3. Welche Gewässer sind für eine Kontrollbegehung in den Losen 1-5 vorgesehen?

    Bezirksamt Wandsbek:
    Es sind folgende Gewässer für Kontrollbegehungen in den Losen 1 bis 5 vorgesehen: Stellau, Graben Pahlblöckenstieg, Neurahlstedter Graben, Wandse, Wiesenhofgraben, Osterbek, Seebek, Moorbek/Lottbek, Saselbek, Diekampgraben, Berner Au, Höltigbaum, RHB Steinhagenweg, Oldenfelder Graben, Graben Rahlstedter Weg, Bodenfilter Friedrich-Ebert-Damm, Jenfelder Bach, Deepenhorngraben, Graben Boltwiesen, Wellingbüttler Grenzgraben, Kätnerwiesengraben, Ilenwischgraben, Beerngraben, RHB Aalwischkoppel/Haindaalwisch, Furtbek, Kuhteiche, Teich Perlbergweg, Rodenbek, Ohlstedter Dorfgraben jeweils ohne Verläufe in Naturschutzgebieten.

     
  4. Wie erfolgt die Dokumentation der einzelnen Gewässerabschnitte und wo werden die Baumstandorte veröffentlicht?

    Bezirksamt Wandsbek:
    Die Dokumentation erfolgt digital in Form von Berichten, Tabellen und Verortung im Geografischen Informationssystem. Eine Anbindung an das Baumkataster und den damit bestehenden technischen Möglichkeiten zur Veröffentlichung ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.

     
  5. Werden die Ergebnisse der Baumkontrollen der Lose 1- 5 den zuständigen Ausschüssen präsentiert und erläutert?

    Bezirksamt Wandsbek:

Die Bereitstellung der Fälllisten aus den Losen 1 und 2 sowie aus einer Pilotphase ist über eine Mitteilung der Verwaltung an den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz vorgesehen. Zu den weiteren Losen erfolgen Mitteilungen zu gegebener Zeit.

 

Anhänge

keine Anlage/n