Baumfällungen Kleine Anfrage vom 26.11.2019
Mit Drucksache 21-0430 teilt das Bezirksamt mit, dass eine Anzeigepflicht für Baumfällungen auf privaten Grundstücken nicht bestehe. Daher liegen dem Bezirksamt auch keine Zahlen über vorgenommene Baumfällungen vor.
Bäume und Hecken stehen in Hamburg unter besonderem Schutz. § 2 der Baumschutzverordnung verbietet es, „Bäume oder Hecken oder Teile von ihnen zu entfernen, zu beschädigen oder sonst wie in ihrer Wirkung als Zierde und Belebung des Landschaftsbildes zu beeinträchtigen.“
Es stellt sich die Frage, wie die Baumverordnung überwacht wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 05.12.2019
1.) Wie viele Baumfällungen wurden dem Bezirksamt Wandsbek auf privatem Grund im Jahr 2018 und 2019 gemeldet?
Bezirksamt Wandsbek:
Es wurden keine Baumfällungen gemeldet.
2.) Wie viele Anträge für private Baumfällung wurden 2018 und 2019 gestellt?
Bezirksamt Wandsbek:
Eine statistische Erhebung, die der Fragestellung entspricht, wird nicht geführt. Ausnahmegenehmigungen nach der Baumschutzverordnung werden in verschiedenen Prüfverfahren erteilt. In allen diesen Verfahren können verschiedene Maßnahmen (z.B. zum Schnitt oder zur Fällung) beantragt werden, die einen oder mehrere Bäume betreffen. An der Anzahl der Verfahren oder der Bescheide lässt sich die Zahl der zur Fällung beantragten und freigegebenen Bäume nicht ablesen; diese wird auch nicht statistisch erfasst. Eine Einzelfallauswertung ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Es müssten alle Einzelverfahren (mehrere tausend Einzelverfahren jährlich) ausgewertet werden.
3.) Wie viele Genehmigungen wurden 2018 und 2019 für private Baumfällung erteilt?
Bezirksamt Wandsbek:
Eine statistische Erhebung, die der Fragestellung entspricht, wird nicht geführt. Ausnahmegenehmigungen nach der Baumschutzverordnung werden in verschiedenen Prüfverfahren erteilt. Eine Einzelfallauswertung ist in der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich (siehe Antwort zu 2).
4.) Wie viele Ablehnungen von Anträgen wurden 2018 und 2019 für private Baumfällung erteilt?
Bezirksamt Wandsbek:
Eine statistische Erhebung, die der Fragestellung entspricht, wird nicht geführt. In einem Bescheid können sowohl Ablehnungs- als auch Genehmigungstatbestände enthalten sein. Daher müssten mehrere tausend Einzelverfahren ausgewertet werden.
5.) Wie überprüft das Bezirksamt, ob Bäume widerrechtlich gefällt werden?
Bezirksamt Wandsbek:
Eine Überprüfung erfolgt stichprobenartig im Fachverfahren anhand der Aktenlage, im Rahmen von Anzeigen von widerrechtlichen Baumfällungen durch Dritte oder durch Feststellung von Behördenmitarbeitern vor Ort.
6.) Wie überprüft das Bezirksamt, ob Hecken widerrechtlich gefällt werden?
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu 5.
7.) Wann hat das Bezirksamt das letzte Mal geprüft, ob Bäume auf privatem Grund widerrechtlich gefällt worden sind?
Bezirksamt Wandsbek:
Die letzte entsprechende Prüfung hat am 29.11.2019 stattgefunden.
8.) Wie viele Nachpflanzungen wurden dem Bezirksamt Wandsbek auf privatem Grund im Jahr 2018 und 2019 gemeldet?
Bezirksamt Wandsbek:
Eine statistische Erhebung, die der Fragestellung entspricht, wird nicht geführt. Eine Einzelfallauswertung ist in der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich (siehe Antwort zu 2).
9.) Wie können Eigentümer auf ihrem privaten Grund Bäume gemäß der Baumverordnung fällen?
Bezirksamt Wandsbek:
Über die Art und Weise, wie Eigentümer auf ihrem privaten Grund Bäume fällen können, gibt es in der Baumschutzverordnung keine Regelung.
10.) Wieso besteht keine Anzeigepflicht für private Baumfällungen?
Bezirksamt Wandsbek:
Für eine Anzeigepflicht für private Baumfällungen bestehen keine rechtlichen Regelungen.
11.) Wie werden angeordnete Nachpflanzungen überprüft?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Überprüfung der vorgenommen Ersatzpflanzungen erfolgt durch das Bezirksamt (Abteilung Naturschutz) stichprobenartig. Für jede festgesetzte Ersatzpflanzung wird regelhaft mit dem Bescheid ein Anzeigevordruck versandt, mit dem die Ersatzpflanzung anzuzeigen ist.
12.) Für wie viele Bäume mussten in den Jahren 2018 und 2019 Ausgleichszahlungen geleistet werden?
Bezirksamt Wandsbek:
2018 wurden für insgesamt 916 nicht pflanzbare Ersatzbäume Ersatzzahlungen geleistet.
2019 (Stand 15.10.2019) wurden bisher 757 nicht pflanzbare Ersatzbäume durch Ersatzzahlungen abgelöst.
Die Anzahl der gefällten Bäume lässt sich aus dieser Summe nicht ermitteln. Der Ersatzwert für einen zu fällenden Baum wird im Einzelfall ermittelt und kann von 0 bis zu 15 Ersatzbäume betragen.
13.) Wie viele Bäume unterteilt nach Straßenbäumen und sonstige wurden im Jahr 2019 gefällt?
Bezirksamt Wandsbek:
Im Jahr 2019 (Stand 16.09.) wurden bislang 297 Straßenbäume und 17 sonstige Bäume (öffentliche Parkanlagen und Spielplätze) gefällt. Die Fällung der gemäß Fällliste an die Politik gemeldeten Bäume ist für Januar/Februar 2020 vorgesehen.
14.) Wie viele Bäume unterteilt nach Straßenbäumen und sonstige wurden im Jahr 2019 nachgepflanzt?
Bezirksamt Wandsbek:
Im Jahr 2019 (Stand 16.09.) wurden 336 Straßenbäume und 84 sonstige Bäume (öffentliche Parkanlagen und Spielplätze) nachgepflanzt.
15.) Wie viele Bäume unterteilt nach Straßenbäumen und sonstige wurden seit 2010 gefällt?
Bezirksamt Wandsbek:
Seit 2010 wurden 7.551 Straßenbäume und 5.817 sonstige Bäume (öffentliche Parkanlagen und Spielplätze) gefällt (s. Anmerkung zu 13.).
16.) Wie viele Bäume unterteilt nach Straßenbäumen und sonstige wurden seit 2010 nachgepflanzt?
Bezirksamt Wandsbek:
Seit 2010 wurden 3.313 Straßenbäume und 476 sonstige Bäume (öffentliche Parkanlagen und Spielplätze) nachgepflanzt.
keine Anlage/n
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