20-3573

Baumbestände im Bezirk Wandsbek Teil III Kleine Anfrage vom 15.11.2016

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Mit Drucksache 20-3515 teilt das Bezirksamt mit, dass in öffentlichen Grünanlagen 657 Bäume gefällt, jedoch nur 133 Bäume nachgepflanzt worden sind.

Aus der Sicht des Bezirksamtes ist eine 1:1 Nachpflanzung nicht sinnvoll.

 

Im Jahr 2015 wurden lobenswerterweise mehr Straßenbäume nachgepflanzt als gefällt. Dies ist zu begrüßen.

 

Fraglich ist das Saldo der letzten Jahre.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:23.11.2016

 

 

1.)    Warum ist eine 1:1 Nachpflanzung von Bäumen in öffentlichen Grünanlagen nicht sinnvoll?
 

Weil die Anzahl des natürlichen Jungbaumaufwuchses die Anzahl der gefällten Bäume übersteigt, siehe Drucksache der Bezirksversammlung Wandsbek 20-3515.

 

 

2.)    Wie viele Straßenbäume und wie viele Bäume in öffentlichen Grünanlagen wurden jeweils in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2016 gefällt?

 

Gefällte Straßenbäume und gefällte Bäume in Grünanlagen:

 

Für die Jahre 2010 – 2013 siehe Drucksache der Bürgerschaft 20/11402. Für das Jahr 2014 siehe Drucksache der Bürgerschaft 21/917.

Für das Jahr 2016 wird erst abschließend Ende Februar 2017 die Statistik erstellt

 

 

3.)    Wie viele Straßenbäume und wie viele Bäume in öffentlichen Grünanlagen wurden jeweils in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2016 nachgepflanzt?

 

Gepflanzte Straßenbäume:

 

Für die Jahre 2010 – 2013 siehe Drucksache der Bürgerschaft 20/11402. Für das Jahr 2014 siehe Drucksache der Bürgerschaft 21/917.

2016 werden voraussichtlich 452 Straßenbäume nachgepflanzt, die Statistik wird erst Ende 2016 abschließend erstellt.

 

 

Gepflanzte Bäume in Grünanlagen:

 

Für die Jahre 2010 – 2012 siehe Drucksache der Bürgerschaft 20/11402. Für die Jahre 2013 bis 2014 siehe Drucksache der Bürgerschaft 20/1653.

Die Statistik hierzu wird für das Jahr 2016 erst abschließend Ende 2016 erstellt (bis zum 31.10.2016 wurden 49 Bäume in Grünanlagen nachgepflanzt)

 

 

4.)    Auf der Grundlage der Anzahl der Bescheide lässt sich die Zahl der zur Fällung freigegebenen Bäume nicht herleiten. Eine Anzeigepflicht über die Durchführung von genehmigten Baumfällungen auf Privatgrundstücken besteht nicht. In welchem Umfang Fällgenehmigungen insoweit bis dato in Anspruch genommen wurden, entzieht sich deshalb der Kenntnis des Bezirksamtes Wandsbek.

 

Ist dem Bezirksamt Wandsbek bekannt, wie die Bezirksämter Eimsbüttel und Harburg die Anzahl der zur Fällung genehmigter Bäume herleiten?

 

Wenn ja, wie erfolgt die Zählung in den Bezirksämtern?

 

Dem Bezirksamt liegen keine Detailkenntnisse über die Datenerhebung anderer Bezirksämter vor.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n