Baumaßnahmen Lottbeker Weg in Ohlstedt Kleine Anfrage vom 02.06.2020
Der Lottbeker Weg ist eine wichtige Verbindungsstraße zwischen der Bergstedter Chaussee und Sthamer Straße.
In den letzten Jahren wurde diese vielbefahrene Straße durch verschiedene Baumaßnahmen immer wieder aufgerissen und wieder verschlossen.
Momentan wird wieder an der Straße gebaut und es kommt oftmals zu gefährlichen Manövern, um die Baustellen zu umfahren.
Die Häufung von Baumaßnahmen an dieser Straße verursachen nicht nur immer wieder Kosten, sondern lassen auch auf wenig koordinierte Baumaßnahmen schließen.
Unabhängig von dieser lokalen Baustelle stellt sich auch die grundsätzliche Frage nach der Straßenbaustellen-Koordination bei Straßen im Bezirk Wandsbek.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksverwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 10.06.2020
A) Lottbeker Weg
Bezirksamt Wandsbek:
Eine aktuelle Verkehrszählung liegt dem Bezirksamt Wandsbek nicht vor.
Im Zuge einer Verkehrszählung im Rahmen der verkehrstechnischen Untersuchung aus dem Jahr 2012 zum Bebauungsplanverfahren Wohldorf-Ohlstedt 19 (Bredenbekkamp), wurden in den verschiedenen Bereichen folgende Verkehre auf dem Lottbeker Weg ermittelt:
- nördlich bzw. südlich des Bredenbekkamps rund 1.600 KfZ/Tag.
- südlich Sthamerstraße 1.200 KfZ/Tag,
- nördlich Rügelsbarg rund 2.200 KfZ/Tag,
- südlich Rügelbarg rund 1.700 KfZ/Tag,
- nördlich B434 rund 1.500 KfZ/Tag.
Für die geplante Wohnbebauung am Bredenbekkamp wurde eine Verkehrserzeugung von rund 320 Kfz/Tag im Querschnitt prognostiziert, die sich auf den Lottbeker Weg im Bereich täglicher Schwankungen des allgemeinen Verkehrsaufkommens verteilen wird.
Bezirksamt Wandsbek:
2015: Umbau des Knotenpunktes Rügelsbarg im Rahmen der eeH Rügelsbarg durch das Bezirksamt Wandsbek (Dauer 2 Monate im Zeitplan)
Juni 2017: Umbau der Einmündungen Elersstieg und Heiddiek zur baulichen Verkehrsberuhigung durch das Bezirksamt Wandsbek (knapp 3 Wochen geplant und gebaut)
2015-2017: ca. 70 Baustellen der Leitungsverwaltungen über einen Aufgrabeschein angemeldet und überwiegend im Gehwegbereich neben der Fahrbahn durchgeführt worden. Die Planung zu den erforderlichen Versorgungsleitungen unterliegt dem jeweiligen Versorger (Hamburg Wasser, Stromnetz, Gasnetz, Telekommunikationsnetze, etc.). Die Aufgrabeerlaubnisse haben je nach Baumaßnahme ein Zeitfenster, das einzuhalten ist und eingehalten wird. Dabei kann es sich um Tagesbaustellen, Wanderbaustellen oder längere Standbaustellen handeln. Sollte ein Zeitfenster in der Erlaubnis falsch beantragt oder zeitlich nicht ausreichend sein, werden die Erlaubnisse oder Trassenanweisungen verlängert oder neu beantragt.
Neben den Leitungsverwaltungen gab es ca. 20 Kleinbaustellen (Baustellenzufahrten, Herstellung endgültiger Zufahrten, Unterhaltungsarbeiten an den Banketten und am Fahrbahnbereich, Straßengrabenunterhaltungen und die Durchführung der Straßenbaum- und Straßengrünunterhaltungen).
Bezirksamt Wandsbek:
siehe Antwort zu Frage 2
Bezirksamt Wandsbek:
Eine Koordinierung der Umbaumaßnahmen hat aufgrund der zeitlichen und räumlichen Differenz nicht stattgefunden. Für die Kleinbaustellen und Sondernutzungen erfolgt eine Koordinierung bei der Sondernutzungsstelle aus der Sicht, ob die beantragte Fläche frei ist oder bereits von anderen Maßnahmen genutzt wird.
B) Baustellenkoordination im Bezirk Wandsbek
Bezirksamt Wandsbek:
Die Baustellenkoordination des Bezirksamtes ist im Fachamt Management des öffentlichen Raumes als Abteilung „MR5 – Baustellenkoordination“ eingegliedert. Sie betrachtet das bezirkliche Straßennetz, insbesondere das Netz der Bezirksstraßen mit gesamtstädtischer Bedeutung (BSGB). Die Hauptverkehrsstraßen werden von der zentralen Koordinierungsstelle „KOST“ (angesiedelt beim LSBG) koordiniert. Beide Koordinierungseinheiten stehen im engen Austausch. Die Straßenverkehrsbehörde (BIS) wird regelhaft hinzugezogen.
Bezirksamt Wandsbek:
Die verkehrliche Koordinierung von Maßnahmen ist ein dynamischer Prozess, der mit der Aufnahme der Maßnahmenplanung beginnt und diese bis zur Umsetzung strukturell begleitet. Die jeweiligen Schritte sind vom Umfang der Maßnahme (zeitlich und räumlich), von den Fahrbeziehungen insgesamt und von den Beteiligten abhängig und werden bedarfsgerecht vorgenommen. Grundlegend gilt, dass alle Beteiligten in jeweiliger Zuständigkeit zeitgerecht informiert sein müssen. Dies wird über Verkehrs- und Leitungsbesprechungen sowie über die Fachanwendung ROADs gewährleistet. Auf dieser Basis erfolgt auch die Zusammenarbeit mit den Leitungsträgern. Im Übrigen siehe Antwort zu 7.
Bezirksamt Wandsbek:
Bei der Baustellenkoordinierung erfolgt eine Einteilung in zwei Phasen:
-Bauprogrammkoordinierung fünf Jahre im Voraus
-konkrete Maßnahmenkoordinierung ab 18 Monaten im Voraus
Vor dem Hintergrund dieses Rhythmus werden die bezirklichen Maßnahmen, die im Rahmen des für zwei Jahre vorgesehenen Arbeitsprogramms festgelegt werden, betrachtet. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass jederzeit Unvorhergesehenes vorkommen kann (z. B. Unfälle, Witterungseinflüsse), was Einfluss auf die Abläufe nehmen kann.
keine Anlage/n
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